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Auf den Punkt

 
  • Eine Adoption ermöglicht Kindern ohne elterliche Fürsorge eine dauerhafte Familie, sei es durch Inlands-, Auslands-, Stiefkind- oder Verwandtenadoption.
  • Die deutschen Adoptionsgesetze, besonders das BGB, regeln umfassend die Voraussetzungen und rechtlichen Folgen einer Adoption, wobei das Wohl des Kindes immer im Vordergrund steht.
  • Potenzielle Adoptiveltern müssen finanzielle Stabilität, gute Gesundheit und eine sichere Wohnumgebung nachweisen. Zusätzlich muss ein Partner mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Der Adoptionsprozess in Deutschland umfasst die Auswahl durch eine Vermittlungsstelle, eine strenge Eignungsprüfung und eine einjährige Adoptionspflegezeit.
  • Auslandsadoptionen erfordern besondere Beachtung internationaler Abkommen und kulturelle Sensibilität, da sie komplexe rechtliche und emotionale Herausforderungen mit sich bringen.
 

Wie funktioniert eine Adoption?

Bei einer Adoption werden Kinder, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, auf Dauer in eine neue Familie aufgenommen. Die Adoptiveltern tragen von diesem Zeitpunkt an die Verantwortung für das körperliche und seelische Wohl des Kindes. Adoption ist mehr als ein Rechtsakt: Sie bedeutet für viele Kinder die Chance auf ein liebevolles und beständiges Zuhause.

In Deutschland unterscheidet man zwischen verschiedenen Adoptionsformen. Die Inlandsadoption bezieht sich auf Kinder, die innerhalb Deutschlands adoptiert werden, während die Auslandsadoption die Aufnahme eines Kindes beinhaltet, das vor der Adoption in einem anderen Staat gelebt hat. Darüber hinaus gibt es spezifische Arten wie die Stiefkindadoption, bei der ein Partner das leibliche Kind des anderen adoptiert, und die Verwandtenadoption, bei der ein Kind von Verwandten aufgenommen wird.

 

Adoptionsrecht: Das sagt das Gesetz zur Adoption in Deutschland

Das Adoptionsrecht ist detailliert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wesentliche Paragraphen wie §§ 1741 bis 1766a BGB regeln die Voraussetzungen, den Ablauf und die rechtlichen Konsequenzen einer Adoption. Diese Regelungen stellen sicher, dass der Adoptionsprozess transparent und fair verläuft und das Wohl des Kindes stets an erster Stelle steht.

  • So legt § 1741 BGB die grundlegenden Voraussetzungen für die Adoption eines Kindes fest, während § 1754 BGB die rechtlichen Konsequenzen beschreibt, die durch die Adoption entstehen.
  • Ein weiterer zentraler Paragraph ist § 1750 BGB, der die Zustimmung des Kindes zur Adoption regelt, sofern es das 14. Lebensjahr vollendet hat. Auch die Zustimmung der Eltern des Kindes wird dort geklärt.
  • Darüber hinaus gibt es in den §§ 1767 bis 1772 BGB Sonderregelungen für die Adoption von Volljährigen.

Zusätzlich zum BGB gibt es das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG), das die Tätigkeit von Adoptionsvermittlungsstellen regelt. Es gewährleistet, dass Adoptionen ausschließlich durch akkreditierte und qualifizierte Vermittlungsstellen erfolgen. Zudem legt es fest, dass die Eignung der künftigen Adoptiveltern gründlich geprüft wird und dass alle Beteiligten, insbesondere die leiblichen Eltern und die Adoptivkinder, umfassend informiert und ihre Zustimmung eingeholt werden.

Seit 2021 gilt auch das Adoptionshilfe-Gesetz, welches darauf abzielt, den Erfolg von Adoptionen zu fördern und den Schutz der Kinder zu gewährleisten. Es bietet umfassende Unterstützung für Familien vor, während und nach der Adoption, stärkt die Adoptionsvermittlungsstellen und setzt klare Richtlinien für eine geregelte Auslandsadoption.

 

Voraussetzungen für eine Adoption

Wenn Sie darüber nachdenken, ein Kind zu adoptieren, gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Diese mögen zunächst umfangreich erscheinen, aber sie sind alle darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass Sie und Ihr zukünftiges Kind die besten Voraussetzungen für eine glückliche und stabile Zukunft haben.

  • Mindestalter: Sie sollten mindestens 25 Jahre alt sein, um ein Kind adoptieren zu können. Falls Sie als Paar adoptieren möchten, sollte Ihr Partner oder Ihre Partnerin mindestens 21 Jahre alt sein. Es gibt keine feste obere Altersgrenze, aber in der Regel wird ein Altersunterschied von maximal 40 Jahren zwischen Ihnen und dem Kind bevorzugt, um sicherzustellen, dass Sie das Kind während seiner gesamten Kindheit begleiten können.
  • Familienstand: Verheiratete Paare haben bei der Adoption oft einen kleinen Vorteil, da sie als besonders stabile Umgebung für das Kind gelten. Seit der Einführung der "Ehe für alle" können auch gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam adoptieren. Sollten Sie alleinstehend sein, ist eine Adoption ebenfalls möglich, aber Sie müssen besonders gut nachweisen können, dass Sie in der Lage sind, das Kind allein zu versorgen und zu erziehen.
  • Berufliche und finanzielle Stabilität: Ein stabiles Einkommen und eine sichere berufliche Situation sind wichtige Faktoren. Sie sollten in der Lage sein, die finanzielle Verantwortung für ein Kind zu tragen und eine sichere Lebensgrundlage zu bieten.
  • Gesundheitliche Eignung: Ein guter Gesundheitszustand ist ebenfalls eine Voraussetzung. Sie sollten sowohl physisch als auch emotional in der Lage sein, die Herausforderungen der Kindererziehung zu meistern.
  • Wohnverhältnisse: Ihr Zuhause sollte ausreichend Platz bieten und sicher sein. Eine kindgerechte Umgebung ist wichtig, um dem Kind ein gesundes und glückliches Aufwachsen zu ermöglichen.
  • Führungszeugnis: Ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis ist notwendig. Es hilft, sicherzustellen, dass das Kind in einem sicheren Umfeld aufwächst.
 

Adoptionsverfahren

Bei einer Inlandsadoption nehmen Sie als Erstes Kontakt mit einer Adoptionsvermittlungsstelle auf, die entweder von staatlichen Stellen, wie Jugendämtern, oder von anerkannten kirchlichen oder privaten nicht-konfessionellen Trägern betrieben wird. Deren Aufgabe besteht darin, für jedes Kind, das zur Adoption freigegeben werden soll, die Eltern auszuwählen, die am besten zu ihm passen. In einem ersten Beratungsgespräch erhalten Sie dort grundlegende Informationen über den Adoptionsprozess und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der nächste Schritt ist die Einreichung der Bewerbungsunterlagen, die unter anderem Folgendes umfassen:

  • einen ausführlichen Lebenslauf (als Ehepaar von jedem),
  • ein Gesundheitszeugnis bzw. ein adäquates Attest Ihres Arztes (als Ehepaar von jedem),
  • Vermögens- und Einkommensnachweise (als Ehepaar von jedem),
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (als Ehepaar von jedem),
  • und, sofern Sie verheiratet sind, eine Heiratsurkunde oder falls Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben Ihre Lebenspartnerschafts-Urkunde.

Nach dem Einreichen dieser Dokumente folgt die Eignungsprüfung, die in der Regel durch Jugendämter oder eine freie Adoptionsvermittlungsstelle durchgeführt wird. Diese Prüfung beinhaltet Hausbesuche, Gespräche mit Sozialarbeitern und eventuell psychologische Gutachten, um sicherzustellen, dass Sie in der Lage sind, dem Kind ein stabiles und liebevolles Zuhause zu bieten. Sobald Sie die Eignungsprüfung erfolgreich bestanden haben, beginnt die Phase der Vermittlung eines Kindes, während der die Adoptionsvermittlungsstelle ein Kind sucht, das gut zu Ihnen passt. Dies kann natürlich einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wird ein passendes Kind gefunden, folgt eine Adoptionspflegezeit, die oft etwa ein Jahr dauert. In dieser Zeit leben Sie mit dem Kind zusammen. Das Jugendamt bleibt aber der gesetzliche Vertreter des Kindes, um die Integration in seine neue Familie zu überwachen. Am Ende der Pflegezeit stellen Sie dann mithilfe eines Notars einen offiziellen Adoptionsantrag beim Familiengericht. Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob die Adoption rechtskräftig werden kann. Bei einer positiven Entscheidung wird die Adoption offiziell bestätigt, womit Sie rechtlich als Eltern des Kindes anerkannt sind. Sie können dann eine neue Geburtsurkunde mit dem Adoptivnamen Ihres Kindes ausstellen lassen.

Infografik Adoptionsverfahren über das Jugendamt
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Die Auslandsadoption

Kinder, die in einem anderen Land aufgewachsen sind und von in Deutschland Lebenden adoptiert werden, müssen sich an eine neue Sprache, Kultur und Lebensweise gewöhnen. Dieser Anpassungsprozess kann sowohl für das Kind als auch für die Adoptiveltern schwierig sein und erfordert Sensibilität und Geduld. Gerade Adoptiveltern von ausländischen Kindern sollten sich intensiv mit der Kultur und Herkunft ihres Adoptivkindes auseinandersetzen und Wege finden, diese in das Familienleben zu integrieren, zum Beispiel indem kulturelle Bräuche und Feste des Herkunftslandes zelebriert werden.

Generell sind internationale Adoptionen stark reguliert, um das Wohl des Kindes zu schützen und sicherzustellen, dass der Prozess transparent und ethisch einwandfrei verläuft. Ein zentrales internationales Abkommen ist das Haager Adoptionsübereinkommen, dem Deutschland angehört. Dieses stützt sich auf die Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen und setzt Standards, um sicherzustellen, dass internationale Adoptionen zum Wohle des Kindes erfolgen und Missbrauch wie Kinderhandel oder Zwangsadoptionen verhindert werden.

Jede internationale Adoption muss über anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen abgewickelt werden, die den gesamten Prozess, einschließlich der Zusammenarbeit mit den Behörden im Herkunftsland des Kindes und der Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften koordinieren. Die Adoptionsvermittlungsstellen prüfen nicht nur eingehend die Eignung der Adoptiveltern, sondern begleiten sie während des gesamten Prozesses.

 

Ablauf von Adoptionen aus dem Ausland

Das Verfahren einer Adoption aus dem Ausland ist oft komplexer und mit zusätzlichen rechtlichen Hürden verbunden. Auch hier beginnt der Prozess mit der Kontaktaufnahme zu einer Adoptionsvermittlungsstelle, die auf internationale Adoptionen spezialisiert ist. Eine internationale Adoption ohne staatlich anerkannte Vermittlungsstelle ist in Deutschland nicht zulässig. So muss der gesamte Prozess durch offizielle Kanäle laufen, um sicherzustellen, dass internationale Abkommen, wie das Haager Adoptionsübereinkommen, eingehalten werden. Diese Abkommen dienen dem Schutz der Kinder und der Vermeidung von Missbrauch wie Kinderhandel.

Nach der Eignungsprüfung durch das Jugendamt in Deutschland wird Kontakt zu einer Adoptionsvermittlungsstelle im Herkunftsland des Kindes aufgenommen, die ebenfalls eine Prüfung Ihrer Unterlagen und Gespräche mit Ihnen durchführt, um zu schauen, ob Sie für die Auslandsadoption geeignet sind. Der Prozess in den Herkunftsländern kann sich erheblich zu dem in Deutschland unterscheiden und umfasst oft zusätzliche rechtliche Schritte, Übersetzungen und Beglaubigungen. Nachdem ein Kind ausgewählt wurde, reisen die Adoptiveltern in das Herkunftsland, um es kennenzulernen und rechtliche Formalitäten zu erledigen.

Nach erfolgreichem Abschluss aller Verfahren im Herkunftsland und Rückkehr nach Deutschland müssen die Eltern die Adoption auch hier anerkennen lassen, damit das Kind alle rechtlichen Ansprüche erhält und vollständig integriert werden kann. Dieser gesamte Prozess kann mehrere Jahre dauern und erfordert Geduld, Engagement und ausreichende finanzielle Mittel. Es ist eine intensive, aber lohnende Erfahrung, die vielen Kindern die Chance auf ein besseres Leben bietet und Adoptiveltern die Möglichkeit gibt, eine Familie zu gründen.

 

Inkognito-, offene Adoption und weitere Formen der Adoption

Adoptionen können in verschiedenen Formen erfolgen, die sich in der Art der Beziehung zwischen dem Kind, den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern unterscheiden.

  • Bei einer offenen Adoption bleibt der Kontakt zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind sowie den Adoptiveltern bestehen. Dies kann regelmäßige Besuche, Telefonate oder den Austausch von Briefen und Fotos umfassen. Eine offene Adoption fördert Transparenz und ermöglicht es dem Kind, seine Herkunft zu verstehen und Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen. Diese Form ist besonders geeignet, wenn alle Beteiligten offen für Kommunikation und Zusammenarbeit sind.
  • In einer halb offenen Adoption gibt es einen eingeschränkten Kontakt zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind. Informationen werden oft über eine Vermittlungsstelle ausgetauscht, um die Anonymität zu wahren. Typischerweise handelt es sich um den Austausch von Briefen oder Fotos, ohne dass direkte Treffen stattfinden. Diese Form bietet eine Balance zwischen dem Bedürfnis nach Privatsphäre und dem Wunsch nach Informationsaustausch.
  • Bei der Inkognito-Adoption besteht keinerlei Kontakt zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind oder den Adoptiveltern. Die Identitäten bleiben vollständig anonym. Dieses Verfahren wird oft gewählt, um die Privatsphäre aller Beteiligten zu schützen, klare und getrennte Lebenswege zu ermöglichen und potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Auch das Beziehungsverhältnis zwischen Adoptivkind und Adoptivfamilie ergibt unterschiedliche Formen. Also zum Beispiel, ob das Kind von Verwandten oder dem Partner bzw. der Partnerin adoptiert wird.

 

Verwandtenadoption

Wenn ein Kind von nahen Verwandten adoptiert wird, beispielsweise von Großeltern, Tanten oder Onkeln, ist die Rede von einer Verwandtenadoption. Diese Form ist oft weniger komplex, da das Kind innerhalb der bekannten Familienstruktur bleibt. Sie kann besonders dann sinnvoll sein, wenn die leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für das Kind zu sorgen, aber die Familie die Verantwortung übernehmen möchte.

Die Anforderungen sind vergleichsweise geringer, insbesondere wenn das Kind bereits in einer stabilen Beziehung zu den Verwandten steht.

 

Stiefkindadoption

Die Stiefkindadoption tritt auf, wenn ein Ehepartner das leibliche Kind seines Partners adoptiert. Besonders in Patchwork-Familien ermöglicht diese Adoption eine rechtlich abgesicherte familiäre Bindung und verleiht dem Stiefkind die gleichen Rechte und Pflichten wie einem leiblichen Kind, einschließlich Erb- und Unterhaltsrechten. Ohne eine Adoption hat der Stiefvater oder die Stiefmutter nämlich kein automatisches Sorgerecht für das Stiefkind, auch wenn er oder sie eine zentrale Rolle im Leben des Kindes einnimmt. In solchen Fällen bleibt das Sorgerecht bei den leiblichen Eltern.

Die rechtlichen Anforderungen für eine Stiefkindadoption umfassen die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils, es sei denn, besondere Umstände verhindern dies.

 

Pflegekindadoption

Eine Pflegekindadoption tritt auf, wenn Pflegeeltern ein Kind, das bereits in ihrer Obhut ist, adoptieren. Diese Form der Adoption ist seltener, da Pflegeverhältnisse häufig als vorübergehend angesehen werden. Die spezifischen Voraussetzungen umfassen die gleiche Eignungsprüfung wie bei anderen Adoptionsformen, wobei die Pflegeerfahrung der Eltern eine wichtige Rolle spielt. Pflegeeltern müssen nachweisen, dass sie langfristig in der Lage sind, die elterliche Verantwortung zu übernehmen und dem Kind ein dauerhaftes Zuhause zu bieten.

 

Rechte des Adoptivkinds: Erbrecht, Unterhalt & Co.

Eine Adoption bringt weitreichende rechtliche Konsequenzen mit sich, die sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Adoptivkindern und ihren neuen Eltern betreffen. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, das Kind vollständig in die neue Familie zu integrieren und ihm die gleichen rechtlichen Ansprüche wie einem leiblichen Kind zu gewähren.

 

Gleiche Erbansprüche wie leibliche Kinder

Adoptivkinder haben im rechtlichen Sinne die gleichen Erbansprüche wie leibliche Kinder. Sobald die Adoption rechtskräftig ist, treten Adoptivkinder automatisch in die gesetzliche Erbfolge ein, was bedeutet, dass sie Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil haben. Dies gilt sowohl im Falle einer Erbschaft als auch bei der Verteilung des Vermögens nach dem Tod der Adoptiveltern. Wichtig zu wissen ist, dass mit der Adoption die Erbansprüche gegenüber den leiblichen Eltern erlöschen, es sei denn, es handelt sich um eine Stiefkindadoption, bei der das Kind seine Erbansprüche gegenüber dem leiblichen Elternteil beibehält, der nicht an der Adoption beteiligt ist.

 

Unterhaltspflichten und Versorgung des Adoptivkindes

Adoptiveltern sind, wie leibliche Eltern, verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen. Diese Pflicht umfasst die Bereitstellung von Unterkunft, Nahrung, Bildung und medizinischer Versorgung. Der Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes oder bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Studiums. Sollte das Adoptivkind aufgrund von besonderen Umständen, wie etwa einer Behinderung, langfristig auf Unterstützung angewiesen sein, kann diese Pflicht auch über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen bleiben.

 

Weitere Rechte von Adoptivkindern

Neben den grundlegenden Erb- und Unterhaltsrechten genießen Adoptivkinder weitere Rechte, die sie gesetzlich gleichstellen:

  • Versicherungsrecht: Adoptivkinder sind in der Regel automatisch in die Krankenversicherung der Adoptiveltern aufgenommen. Dies gilt für gesetzliche und private Krankenversicherungen gleichermaßen und sichert den Zugang zu medizinischer Versorgung.
  • Bürgerrechte: Falls ein Kind von ausländischen Eltern adoptiert wurde und das Eltern-Kind-Verhältnis zu den leiblichen Eltern erlischt, erlangt das Kind auch die Staatsbürgerschaft der Adoptiveltern. Dies gilt besonders bei internationalen Adoptionen, wo die Staatsangehörigkeit des Kindes geklärt werden muss.
  • Namensrecht: In der Regel erhält das Adoptivkind den Familiennamen der Adoptiveltern. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den bisherigen Nachnamen beizubehalten oder als Doppelnamen zu führen, wenn dies gewünscht wird.
 

Kosten einer Adoption

Die Entscheidung zur Adoption bringt verschiedene finanzielle Aufwendungen mit sich, die je nach Adoptionsform, individuellen Umständen und Verfahrensdauer erheblich variieren können. Hier sind die wichtigsten Kostenfaktoren, die zu berücksichtigen sind, inklusive konkreter Beispiele:

 

Inlandsadoptionen

Adoptionen innerhalb Deutschlands sind tendenziell kostengünstiger als internationale Adoptionen.

  • Adoptionsvermittlung: Für die Adoptionsvermittlung durch ein Jugendamt werden keine Gebühren erhoben. Nicht staatliche Vermittlungsstellen erheben zum Teil Gebühren.
  • Gerichts- und Notarkosten: Für die Anerkennung der Adoption durch das Familiengericht entstehen Gerichtskosten, die in der Regel im niedrigen dreistelligen Bereich liegen, etwa 300 bis 500 Euro. Notarkosten für die Beglaubigung der notwendigen Dokumente können ebenfalls anfallen, typischerweise zwischen 100 und 200 Euro.
  • Psychologische Gutachten und Gesundheitszeugnisse: Die Kosten für diese Gutachten variieren, aber man kann mit etwa 200 bis 500 Euro pro Gutachten rechnen. Diese sind Teil der Eignungsprüfung und dienen dazu, die gesundheitliche und psychologische Eignung der zukünftigen Eltern zu bestätigen.
 

Kosten bei Auslandsadoptionen

Die Kosten für eine Auslandsadoption können erheblich höher sein und umfassen:

  • Gebühren der Adoptionsvermittlungsstellen: Diese können je nach Land und Vermittlungsstelle stark variieren. Durchschnittlich liegen die Kosten zwischen 5.000 und 15.000 Euro, abhängig von den jeweiligen Leistungen und dem Land, aus dem das Kind adoptiert wird.
  • Reise- und Aufenthaltskosten: Adoptiveltern müssen in das Herkunftsland des Kindes reisen, um den Adoptionsprozess abzuschließen. Dies kann je nach Reiseziel zwischen 2.000 und 10.000 Euro kosten, einschließlich Flugtickets, Unterkunft und Verpflegung.
  • Übersetzungs- und Beglaubigungskosten: Offizielle Dokumente müssen häufig übersetzt und beglaubigt werden. Die Kosten hierfür liegen ungefähr bei 500 bis 2.000 Euro, je nach Umfang und Komplexität der benötigten Dokumente.
  • Zusätzliche Gebühren: Einige Länder verlangen zusätzliche Gebühren für die Adoption selbst oder erwarten Spenden an Kinderheime oder andere Organisationen, die sich um Kinder kümmern. Diese Gebühren können je nach Land variieren, im Durchschnitt aber weitere 1.000 bis 5.000 Euro betragen. Zudem fallen unter Umständen bei Auslandsadoptionen noch Kosten für medizinische Untersuchungen und Impfungen an.
 

Finanzielle Unterstützung vom Staat bei Adoptionen

Generell haben Adoptivkinder Anspruch auf Kindergeld, das wie bei leiblichen Kindern monatlich und mindestens bis zur Volljährigkeit ausgezahlt wird. Adoptiveltern können auch Elterngeld beantragen. Erfolgt die Adoption kurz nach der Geburt, haben Sie als Adoptiveltern für gewöhnlich zudem Anspruch auf eine Hebamme. Außerdem gibt es von einigen Trägern und Jugendämtern kostenlose Beratungsangebote und Finanzzuschüsse wie zum Beispiel die Übernahme von Kosten für notwendige Gutachten im Adoptionsprozess.

 

Emotionale und psychologische Aspekte der Adoption

Die erfolgreiche Integration eines Adoptivkindes in seine neue Familie erfordert Zeit und Engagement. Viele Adoptivkinder haben Fragen zu ihrer Herkunft und ihrer Identität. Diese tauchen in unterschiedlichen Lebensphasen auf, insbesondere in der Pubertät, wenn die Suche nach der eigenen Identität intensiv wird. Adoptiveltern müssen also darauf vorbereitet sein, offen und ehrlich auf diese Fragen zu reagieren und das Kind dabei zu unterstützen, seine Wurzeln zu verstehen. Der Aufbau einer starken, vertrauensvollen Bindung kann Zeit und Geduld erfordern – gerade bei adoptierten Kindern, die bereits negative Erfahrungen gemacht haben oder aus schwierigen Lebenssituationen stammen. Hier können Traumatherapie oder Bindungstherapie helfen, frühere negative Erfahrungen zu verarbeiten und sich in der neuen Familie sicher zu fühlen.

Allgemein sollten Sie sich als Adoptiveltern realistisch darauf einstellen, dass der Übergang nicht immer reibungslos verläuft und Flexibilität und Verständnis gefragt sind, um das Kind in Ihre Familie zu integrieren und ein Gefühl von Zugehörigkeit zu schaffen. Nehmen Sie auf jeden Fall Unterstützung und Beratung in Anspruch, beispielsweise von Organisationen wie dem Bundesverband für Elternberatung und Elternschaft oder Selbsthilfegruppen in denen Sie mit anderen Adoptiveltern Erfahrungen teilen, sich gegenseitig Ratschläge geben und sich bei gemeinsamen Herausforderungen unterstützen.

 

Adoption von Erwachsenen

Das Adoptieren Erwachsener ist in Deutschland ebenfalls möglich und bietet die Option, formelle familiäre Bindungen zu stärken oder rechtliche Klarheit zu schaffen. Sie unterscheidet sich sowohl in den rechtlichen Voraussetzungen als auch in den Wirkungen wesentlich von einer Adoption von Minderjährigen. So sind die rechtlichen Anforderungen für die Adoption von Erwachsenen weniger streng, aber dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Motivationsprüfung: Das Gericht prüft die Beweggründe der Adoption. Die Adoption darf nicht ausschließlich aus erbrechtlichen Gründen erfolgen, sondern sollte auch eine echte familiäre Bindung oder Unterstützungsbedürftigkeit reflektieren. Häufige Gründe für die Erwachsenenadoption sind die Festigung einer langjährigen Pflege- oder Erziehungsbeziehung.
  • Zustimmung: Sowohl der Adoptierende als auch der zu Adoptierende müssen der Adoption zustimmen. Anders als bei der Adoption von Minderjährigen, wo das Wohl des Kindes im Vordergrund steht, ist bei der Erwachsenenadoption die freiwillige Entscheidung der Beteiligten von zentraler Bedeutung.

Die Kosten für die Adoption eines Erwachsenen variieren je nach den individuellen Umständen und den rechtlichen Anforderungen. Typischerweise fallen Notarkosten und Gerichtskosten an. Die Gebühren für das Familiengericht, das die Adoption prüft und beschließt, hängen vom Gegenstandswert ab, der das Vermögen und Einkommen der Beteiligten widerspiegelt. Beispielsweise können bei einem Gegenstandswert von 500.000 Euro etwa 1.000 Euro an Notarkosten und eine ähnliche Summe an Gerichtskosten anfallen. Sollten Rechtsanwälte hinzugezogen werden, entstehen zusätzliche Kosten.

 

Formen der Erwachsenenadoption und ihre erbrechtlichen Auswirkungen

Es gibt zwei Hauptformen der Erwachsenenadoption, die sich in ihren (erb-)rechtlichen Konsequenzen unterscheiden:

  • Schwache Adoption: Bei der schwachen Adoption wird der Adoptierte rechtlich anerkannt, behält jedoch seine Erbansprüche gegenüber den leiblichen Eltern. Das bedeutet, dass der Adoptierte sowohl von den leiblichen Eltern als auch von den Adoptiveltern erben kann.
  • Starke Adoption: Die starke Adoption führt zu einer vollständigen rechtlichen Gleichstellung mit leiblichen Kindern der Adoptiveltern. Alle rechtlichen Verbindungen zu den leiblichen Eltern, einschließlich der Erbansprüche, erlöschen. Der Adoptierte hat dann nur noch Erbansprüche gegenüber den Adoptiveltern, was zu einer klaren rechtlichen Trennung von der ursprünglichen Familie führt.
 

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