Erbfolge – Wer erbt was wenn kein Testament vorhanden ist?
Wie funktioniert eine Erbfolge? Können Hunde erben? Und wann erbt der Staat? Wir erläutern Ihnen die Rechtslage, für den Fall, dass es kein Testament geben sollte.
06.08.2014
Verstirbt ein Angehöriger – verwandt, verheiratet oder verschwägert – und er hat kein Testament hinterlassen, stellen sich die Hinterbliebenen nicht selten die Frage, wer denn nun was von seinem Vermögen erbt. Die Antwort darauf gibt die gesetzliche Erbfolge. Lesen Sie hier, was genau sie besagt.
Erbe werden können Sie auf zwei Wegen: Jemand hat Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag zum Erben bestimmt. Oder, wenn nichts festgelegt worden ist, durch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, Sie sind der Nachfolger des Verstorbenen, der sein Vermögen übernimmt.
Gemäß der Erbfolge erben Verwandte nach einem System von sogenannten „Ordnungen“, die sich am Verwandtschaftsgrad zum Erblasser orientieren. Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie erben. Die einzelnen Ordnungen bilden eine Rangfolge beginnend mit der direkt folgenden Generation. Wenn aus dieser ersten Ordnung keine Erben vorhanden sind, folgen die Erben der zweiten Ordnung, danach diejenigen der weiter entfernt stehenden Ordnungen.
Erben |
Verwandtschaftsgrad zum Erblasser |
||
---|---|---|---|
1. Ordnung | Kinder | Enkel | Urenkel usw. |
2. Ordnung | Eltern | Bruder, Schwester | Neffe, Nichte usw. |
3. Ordnung | Großeltern | Onkel, Tante | Cousine, Cousin |
4. Ordnung | Urgroßeltern | Großonkel, Großtante | Großcousine bzw. Cousin zweiten Grades usw. |
5. Ordnung | Ururgroßeltern | Urgroßonkel, Urgroßtante | deren Abkömmlinge |
Wer etwas über die Erbfolge in seiner Familie wissen möchte, sollte nicht nur die Ordnungen kennen, sondern auch drei allgemeine Regeln beachten.
Regel 1:
Der Ehe- und Lebenspartner erbt neben den Verwandten bevorzugt.
Regel 2:
Ein Erbe der höheren Ordnung schließt alle Erben der weiteren Ordnungen aus.
Regel 3:
Ist innerhalb einer Ordnung ein Erbberechtigter verstorben, erben seine Abkömmlinge. Wichtig: Gilt nur für die ersten drei Erbordnungen.
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Übrigens: Bello darf nicht erben
Auch wenn Sie Ihren Vierbeiner noch so lieben: Er ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Hunde und Katzen sind keine rechtsfähigen Personen und können somit nicht erben. Umgekehrt sind Haustiere vererbbar und gehören im Erbfall genau wie Gegenstände zum Nachlass.
Unser Rat
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass sich nach Ihrem Tod jemand um Ihr geliebtes Haustier kümmert, sollten Sie das testamentarisch festlegen. Sie könnten beispielsweise einen Teil Ihres Vermögens einer Person oder einem Tierheim hinterlassen – unter der Bedingung, dass diese das Tier betreuen, solange es lebt.
Wann erbt der Staat?
Sind die gesetzlichen Erben eines Erblassers nicht bekannt, wird vom Nachlassgericht oder den eingesetzten Nachlasspflegern nach Erben gesucht. Helfen eine öffentliche Bekanntmachung in der Presse und Aushänge nicht weiter, können auch professionelle Erbenermittler die Behörden unterstützen. Sie suchen in der Regel auf eigene Kosten nach den Erben und werden bei Erfolg mit 20 bis 40 Prozent des Erbteils bezahlt. Werden keine gesetzlichen Erben ermittelt, erbt der Staat.
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