Abstand zum Nachbargrundstück: Grenzbebauung & Abstandsflächen
Vom Balkon über die Garage bis zum Pool: Nicht nur für Häuser, sondern auch für andere bauliche Anlagen gelten gesetzliche Mindestabstände zur Grundstücksgrenze.
11.07.2022 • 7 min Lesezeit
Abstand zum Nachbarn: Was gilt in Deutschland?
Egal ob beim Bau von Gebäuden selbst oder bei der Planung von Installationen und Anbauten auf dem eigenen Grundstück: In Deutschland müssen Sie als Bauherr in der Regel Mindestabstände zu benachbarten Häusern, Gärten und Straßen einhalten. Wenn Sie direkt an der Grundstücksgrenze bauen wollen, kann dies mitunter nicht möglich sein. Grund dafür sind nicht nur Brandschutzbestimmungen, sondern auch weichere Faktoren wie die Wahrung der Privatsphäre aller Anwohner und die Erhaltung eines guten Wohnklimas in der Nachbarschaft. Hierbei spielen zum Beispiel der Lichteinfall und die potenzielle Sichtweite aller Nachbarn eine Rolle.
Mindestabstand zum Grundstück nach Bundesland
Die Regelungen zu Mindestabständen von Gebäuden und anderen Bauwerken sind ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Baurechts, festgehalten in den jeweiligen Landesbauordnungen sowie im Nachbarschaftsrecht. Diese Vorschriften sorgen dafür, dass zum Nachbargrundstück ein bestimmter Abstand gewahrt bleibt, der sowohl der Sicherheit als auch dem Wohnkomfort dient. Grundsätzlich gilt, dass der Abstand zwischen Gebäuden, Bauwerken und Installationen zum benachbarten Grundstück – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – mindestens zweieinhalb bis drei Meter betragen muss und die sogenannte Abstandsfläche eines Gebäudes sich über die volle Breite seiner Fassade erstreckt. Dies gewährleistet eine ausreichende Belichtung und Belüftung und sichert den freien Raum zwischen benachbarten Objekten.
Beim Bauen direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück ist besondere Vorsicht geboten, da dies nur unter bestimmten Bedingungen und oft nur mit einer speziellen Genehmigung zulässig ist. Die Nähe zu den Grundstücksgrenzen und der Abstand zwischen den Häusern sind entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben. In vielen Fällen sind Bauten, die nah an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen, an zusätzliche Auflagen gebunden, um die Interessen der Nachbarn und die städtebaulichen Ziele zu wahren.
Bauvorhaben, die direkt an der Grenze geplant sind, erfordern daher eine sorgfältige Prüfung der geltenden Vorschriften und, wenn nötig, den Dialog mit den Nachbarn und den zuständigen Behörden, um eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Braucht man für Grenzbebauung die Zustimmung der Nachbarn?
Da der Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden in Deutschland normalerweise mindestens zweieinhalb bis drei Meter betragen muss, ist eine Grenzbebauung für gewöhnlich nur mit Einverständnis des betroffenen Nachbarn erlaubt. Gründe dafür sind Faktoren wie Privatsphäre, Belichtung und Belüftung. Immerhin könnte ein Nachbar Ihre Lebensqualität nachhaltig einschränken, wenn er seinen Garten direkt bis zur Grundstücksgrenze bebauen würde. Was zum Beispiel, wenn er direkt auf der Grenze zu Ihrem Grundstück eine hohe Mauer errichtet, die Ihrem Garten das Sonnenlicht entzieht? Oder einen Baum pflanzt, der in Zukunft bis weit in Ihren Garten hineinwächst?
Es gelten in der Grenzbebauung je nach Umfang und Art des Bauprojekts bestimmte landesspezifische Ausnahmen (zum Beispiel bei sogenannten Grenzgaragen oder bei Kleinstprojekten). Grundsätzlich sollten Sie jedoch bei Grenzfragen immer zuerst mit den betroffenen Nachbarn konsultieren und eine einvernehmliche Lösung suchen. Um sich rechtlich abzusichern und sich fachlichen Rat einzuholen, kann es ansonsten auch ratsam sein, mit dem zuständigen Bauamt und einem Fachanwalt in Kontakt zu treten.
Grenzbebauung ohne Baugenehmigung: Keine gute Idee!
Eine Grenzbebauung ohne die erforderliche Baugenehmigung oder Zustimmung des Nachbarn kann schwerwiegende Folgen haben. Missachten Sie die vorgegebenen Mindestabstände, bauen ohne Genehmigung oder ignorieren den Bebauungsplan, riskieren Sie rechtliche Schritte seitens Ihrer Nachbarn oder der Gemeinde. Mögliche Konsequenzen umfassen Nutzungsuntersagungen, Geldstrafen oder den Zwang zum Umbau. Während für Privatpersonen eine Verjährungsfrist von drei Jahren für zivilrechtliche Klagen gilt, besteht im öffentlichen Recht keine solche Frist, was langfristige rechtliche Risiken mit sich bringt.
Wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden
Haben Sie bei einem Bauprojekt den Mindestabstand von zweieinhalb bis drei Metern zur Grundstücksgrenze unterschritten, haben Sie damit im Zweifel gegen die geltenden Vorschriften zur Grenzbebauung verstoßen. In diesem Fall können die betroffenen Nachbarn, sofern sie sich an der Bebauung stören und sich zur Wehr setzen wollen, rechtliche Schritte einleiten. Das kann für Sie als Verursacher zu empfindlichen Sanktionen führen.
So können Sie als Eigentümer auf verschiedenste Arten belangt werden, wenn der vorgegebene Grenzabstand nicht eingehalten wird. Zum Beispiel durch:
- eine sogenannte Nutzungsuntersagung,
- drastische Geldbußen oder
- eine Stilllegung des jeweiligen Bauprojekts durch die Baubehörde.
Zudem kann auch ein partieller oder kompletter Abriss des Gebäudes oder der Installation angeordnet werden. Oberstes Gebot bei der Planung von Bauprojekten in der Nähe der Grundstücksgrenze ist deshalb eine minutiöse Planung und ein offener Dialog mit den betroffenen Nachbarn und den zuständigen Behörden.
Berechnung des Mindestabstands zum Nachbarn
Für detailliertere Berechnungen des notwendigen Mindestabstands zum Nachbargrundstück wird in der Regel die Gebäudehöhe mit einem Wert zwischen 0,25 und 1 multipliziert. Dieser Faktor weicht jedoch nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch im Vergleich zwischen städtischen und ländlichen Gebieten stark ab. Grundsätzlich gilt hier, dass die geltenden Mindestabstände angesichts des verfügbaren Wohnraums in urbanen Gegenden meist geringer sind als auf dem Land.
Die konkrete Berechnungsformel für die sogenannte Abstandsfläche (AF) lautet:
AF = F×(H+DF×DH)
Dabei steht die Variable F für einen Faktor, der regional unterschiedlich ausfällt; H für die Höhe bis zum Dach, DH für die Höhe des Daches selbst und DF für den sogenannten Dachfaktor. Letzterer wird aus der Dachneigung DN und dem ebenfalls regional vorgegebenen Dachneigungsfaktor berechnet.
Beispielrechnung:
Bei einem acht Meter hohen Haus mit Flachdach in einem Randgebiet sieht die Berechnung des Mindestabstands so aus:
0,8x(8+0x0) = 6,4.
Soll heißen: Der Abstand bis zur Grundstücksgrenze müsste hier mindestens 6,4 Meter betragen. Bei einem geringeren Faktor wie etwa 0,4 läge der Abstand wiederum nur bei 3,2 Metern.
Mindestabstände im Garten
Nicht nur für die Abstände zwischen verschiedenen Gebäuden gibt es gesetzlich festgelegte Regeln, sondern auch für die Gestaltung des eigenen Grundstücks, – also zum Beispiel die Bepflanzung und den Ausbau eines Gartens. Dabei kann insbesondere ein zu geringer Abstand von Bäumen und anderen großgewachsenen Pflanzen, Sträuchern und Hecken zum Problem zwischen Nachbarn werden.
Abstandsfläche beim Gartenhaus: Was die Bauordnung sagt
Sie planen ein Gartenhaus als Rückzugsort im grünen Idyll? Hier ist oft die Nähe zum Rand verlockend, doch nicht immer möglich. Grundsätzlich ist ein Bau direkt an der Grundstücksgrenze erlaubt, sofern das Gartenhaus keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten beinhaltet, die Höhe der Außenwand drei Meter nicht überschreitet und die Länge des Hauses an der Grenze zum Nachbarn maximal neun Meter beträgt. In allen anderen Fällen sind drei Meter Abstand einzuhalten. Diese Regelungen basieren auf § 6 Musterbauordnung (MBO), der einen bundesweiten Mindeststandard definiert. Allerdings können einzelne Bundesländer zusätzliche Bestimmungen haben.
Grenzbepflanzung: Das gilt für Hecke und Baum an der Grundstücksgrenze
Selbst wenn die Bepflanzung eines Gartens mit Sträuchern, Hecken und Bäumen zunächst eher harmlos klingt, gibt es hierfür spezielle gesetzliche Regelungen. Als Grundstücksbesitzer entscheiden Sie gewöhnlich selbst, wie Sie Ihren Garten gestalten. Diese Freiheit endet jedoch dort, wo Sie Ihrem Nachbarn bzw. der Grundstücksgrenze zu nah kommen. So gilt in Bayern beispielsweise, dass Bäume, Sträucher und Hecken bis zu einer Höhe von zwei Metern nicht näher als 50 Zentimeter an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden dürfen – und bei noch größeren Pflanzen sogar ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss. In Brandenburg muss der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze wiederum stets ein Drittel der Wuchshöhe der jeweiligen Pflanze betragen. Auch hier weichen die Regelungen des Nachbarrechts also von Bundesland zu Bundesland ab.
Ein noch größerer Mindestabstand gilt bei der Grenzbepflanzung in der Regel dann, wenn Ihr Garten an ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück angrenzt, das für diese Nutzung ausreichend Sonnenlicht benötigt. In diesem Fall kann je nach Bundesland ein Abstand von vier oder mehr Metern gelten. Ausschlaggebend ist hierbei bei Bäumen, Hecken und Sträuchern der Abstand von der Mitte des Gewächses bis zur Grundstücksgrenze.
Wie viel Abstand zum Nachbargrundstück bei einem Erdwall?
Als Erdwall bezeichnet man für gewöhnlich eine Mischung aus einer Aufschüttung, einer Barriere, einem Hang oder einer Terrassierung, die als sogenannte Bodenerhöhung unter das Nachbarschaftsrecht fällt. Auch hier weichen die geltenden Regelungen je nach Bundesland ab. So gilt in Hessen etwa, dass Aufschüttungen bis zu einem Meter Höhe auch innerhalb der Abstandsfläche angelegt werden dürfen, während Erdwälle in einer Höhe von bis zu zwei Metern anderswo mindestens fünfzig Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet werden müssen. Wird die Anlage noch höher aufgeschüttet, muss sie in der Regel noch weiter von der Grundstücksgrenze wegrücken. Beachtet werden sollte bei dem Bau eines Erdwalls zudem, dass dieser mitunter als sogenannte bauliche Anlage zu werten und somit genehmigungspflichtig ist.
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Wie weit muss ein Pool von der Grundstücksgrenze entfernt sein? Und was gilt bei einer Sauna?
Die für Gebäude vorgeschriebene Richtlinie von zweieinhalb bis drei Metern Grenzabstand zum Nachbarn dient Ihnen bei dem Bau eines Pools oder einer Sauna als Orientierungshilfe. Nicht zuletzt, weil es für Sie selbst kaum von Interesse sein dürfte, die Anlage direkt auf oder an der Grundstücksgrenze zu bauen. Immerhin soll das Pool- und Saunaerlebnis mit genügend Privatsphäre verbunden sein und nicht direkt unter den Augen der Nachbarn stattfinden.
Ein weiterer guter Grund, die Anlagen in ausreichender Entfernung zu Ihren Nachbarn anzulegen, ist außerdem die potenzielle Geräuschbelästigung, die sowohl durch die Nutzung von Pool oder Elektro-Sauna als auch durch technische Gerätschaften wie Wärmepumpen entstehen kann. Um den Nachbarn hier keine Grundlage für zukünftige Beschwerden zu liefern, gilt deshalb: Je mehr Abstand zur Grundstücksgrenze, desto besser.
Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass überdachte oder mit Glaswänden umfasste Pools baurechtlich als eigenständige Gebäude zu bewerten und somit mitunter genehmigungspflichtig sind.
Mindestabstand vom Trampolin zum Nachbargrundstück
Genauso wie für (offene) Schwimmanlagen gibt es auch für das Aufstellen von Trampolinen zumeist keine gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsregeln. Vielmehr gelten Trampoline als Spielgeräte und können somit auf Terrassen und in Gärten frei verschoben und eingesetzt werden. Auch hierbei sollten Sie jedoch stets Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Verursachen Ihre Kinder beim Trampolinspringen etwa eine Menge Lärm oder können sie dabei über den Zaun oder die Hecke einen Blick ins Wohnzimmer der Nachbarn erhaschen, kann es womöglich zuvorkommend sein, das Trampolin etwas weiter von der Grundstücksgrenze zu entfernen.
Das gilt für Feuerschalen
Feuerstellen und Feuerschalen mit einem Durchmesser von bis zu einem Meter benötigen keine besonderen Genehmigungen. Sie sollten jedoch aus Sicherheitsgründen möglichst weit von Gebäuden und Bäumen entfernt platziert werden. Als Richtwert gilt hier ein Abstand von mindestens zehn Metern, um die Auswirkungen der Rauchentwicklung zu minimieren und potenziellen Gefährdungen durch Funkenflug vorzubeugen. Zudem sollten Grundstücksbesitzer die Feuerstelle risikobewusst nutzen, also beispielsweise bei starkem Wind oder übermäßiger Trockenheit eher auf ein Feuer verzichten.
Mindestabstände bei der Tierhaltung
Besondere Regeln gelten in Hinblick auf den Abstand zu angrenzenden Grundstücken bei der Tierhaltung. Insbesondere für Tiere, die in Ställen oder anderen Anlagen gehalten werden. Das hat vor allem damit zu tun, dass bei der Haltung von Schweinen, Hühnern, Schafen, Ziegen und auch Pferden eine beträchtliche Geruchs- und Lärmbelastung zu erwarten ist, vor der Anwohner im Umkreis geschützt werden sollen. Wie groß dieser Mindestabstand ist, hängt jedoch stets von der jeweiligen Landesbauordnung, der Größe der Anlage und den Geruchs- und Lärmemissionen ab, die die Tierhaltung verursacht. Planen Sie auf Ihrem Grundstück Tiere zu halten, empfiehlt es sich deshalb, direkt mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten und sich zu Ihrem Einzelfall beraten zu lassen.
Wie groß darf eine Garage bei Grenzbebauung sein?
Anders als andere bauliche Anlagen dürfen Garagen und Carports auch innerhalb der geltenden Abstandsflächen gebaut werden. Das gilt allerdings nur, wenn sie bestimmte Maximalabmessungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, nicht überschreiten. In NRW ist das etwa eine mittlere Wandhöhe von maximal drei Metern und eine Gebäudelänge von maximal neun Metern. In Hessen wiederum gilt, dass die Anlage eine Grundfläche von 100 Quadratmetern nicht überschreiten darf.
Welche Regelungen hier im Einzelfall gelten und ob eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich ist, sollte dementsprechend stets im Gespräch mit dem zuständigen Bauamt geklärt werden.
Gut zu wissen: Diese Regelungen gelten ebenfalls für Gewächs- und Gartenhäuser sowie Schuppen.
Abstand von Terrasse und Balkon zur Grundstücksgrenze
Für Balkone und Terrassen gelten die in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegten Abstandsflächen, mit denen vor allem die Privatsphäre der Nachbarn geschützt werden soll. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Mindestabstand beispielsweise zwei Meter; in Hessen muss wiederum gar kein Abstand eingehalten werden, wenn die Terrasse eine Höhe von einem Meter nicht überschreitet; und anderswo kann der Mindestabstand sogar bei bis zu sechs Metern liegen.
Anders als Terrassen, die oft als eigenes genehmigungspflichtiges Bauwerk gelten, können kleinere Balkone (insofern sie gewisse Maximalmaße nicht überschreiten) als sogenanntes untergeordnetes Bauteil gelten und so erlaubterweise in die Abstandsfläche „hereinragen“. In diesem Fall darf die gewöhnliche Abstandsfläche von drei Metern zur Grundstücksgrenze unterschritten werden. Niemals darf der Abstand jedoch geringer sein als zwei Meter.
Einzuhaltende Abstandsfläche bei Abwasserleitung und Kanalanschluss
Da sich die in den Landesbauordnungen vorgeschriebenen Abstandsflächen im Normalfall ausschließlich auf Gebäude beziehen, sind Abwasserleitungen und Kanalanschlüsse nicht von gesetzlichen Mindestabständen betroffen. Sie dürfen dementsprechend innerhalb der Abstandsfläche verlegt werden. Rund um die Leitungen und Kanäle muss jedoch ein sogenannter Schutzstreifen gewahrt werden (üblicherweise von 0,5 bis 1 Meter). Dieser dient dazu, das angrenzende Grundstück im Falle von Reparaturarbeiten oder Aufschachtungen vor Schäden zu schützen. Denn ist eine Leitung nur wenige Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt und geht kaputt, dann ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Offenlegung der Leitung und den entsprechenden Grabungen das Grundstück des Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen wird.
Wie weit muss eine Wärmepumpe vom Nachbargrundstück entfernt sein?
Die für Gebäude vorgeschriebene Richtlinie von zweieinhalb bis drei Metern Mindestabstand zur Grundstücksgrenze sollte bei dem Aufstellen von Wärmepumpen eingehalten werden. Auch hier weichen die Regelungen jedoch von Bundesland zu Bundesland ab. Wie einzelne Gerichtsurteile zeigen, spielen bei der Abstandsbestimmung von Wärmepumpen zudem immer wieder die Geräuschemissionen der Geräte eine Rolle. Verursacht das Gerät für die Nachbarn also eine übermäßige Geräuschbelastung, können durchaus größere Mindestabstände angeordnet werden. In weiser Voraussicht sollten Besitzer einer Wärmepumpe also im Zweifelsfall etwas mehr Abstand zur Grundstücksgrenze wahren als die üblichen drei Meter.
Schornstein: Höhe & Entfernung
In Bezug auf Schornsteine sind die Regelungen zu etwaigen Mindestabständen (bzw. in diesem Fall der vorgeschriebenen Schornsteinhöhe) etwas komplexer als bei anderen Bauelementen. Das hat vor allem damit zu tun, dass die durch Schornsteine verursachte Rauchbelästigung für angrenzende Nachbarn schnell zu einem großen Problem werden kann und gleichzeitig verschiedenste Brandschutzregelungen beachtet werden müssen.
Grundsätzlich gilt, dass Schornsteine, die weniger als 15 Meter vom Fenster eines Nachbars entfernt sind (gemessen von der Schornsteinmündung) mindestens einen Meter höher installiert sein müssen als alle Fenster im Umkreis. Die Höhe, in der ein Schornstein installiert werden muss, hängt also maßgeblich mit der Fensterhöhe der benachbarten Häuser zusammen.
Mindestabstand der Klimaanlage zum Nachbarn
Bei der Anbringung von Klimaanlagen sollte die für Gebäude vorgeschriebene Richtlinie von zweieinhalb bis drei Metern Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Wichtig zu wissen ist hierbei außerdem, dass eine Split-Klimaanlage eine bauliche Veränderung darstellt und (abhängig vom Wohnort) womöglich genehmigungspflichtig ist. Zudem müssen Besitzer einer Klimaanlage entsprechende Vorschriften zur Lärmbelästigung beachten.
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