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Rechtlich gesehen ist Weihnachtsgeld ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird es im November mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt. Wie der Name schon verrät, war es ursprünglich vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.

Genauer betrachtet ist das Thema Weihnachtsgeld aber recht komplex. Und über die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob man überhaupt Weihnachtsgeld erhält, entscheiden laut ARAG Experten einzig und allein der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien.

Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt: Was ist der Unterschied?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt – aber aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede.

Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zumindest auch die Betriebstreue belohnen soll. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung.

So weit, so gut. Im Falle einer Kündigung vor Jahresende jedoch würde das 13. Gehalt in diesem Fall anteilig auf das Kalenderjahr verteilt und ausgezahlt. Weihnachtsgeld hingegen müssen Sie möglicherweise sogar zurückzahlen, wenn Sie das Unternehmen verlassen.

Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt

Bekommt jeder Arbeitnehmer Weihnachtsgeld?

Recht auf Weihnachtsgeld

Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es leider nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag hilft.

Regelungen für Minijobber, Azubis, Beamte

Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern ausschließen, wenn er einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Betriebliche Übung und das Weihnachtsgeld

Ein besonderer Fall ist die betriebliche Übung. Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber beispielsweise über mehr als drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt das Weihnachtsgeld, so können Sie Rechtsansprüche stellen. Denn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers werden durch die betriebliche Übung verpflichtende Leistungen.

Wie viel Weihnachtsgeld ist normal?

Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, um die Höhe des Weihnachtsgeldes zu berechnen. Schließlich entscheiden Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien über die Höhe Ihres Weihnachtsgeldes. Zahlreiche Angestellte erhalten ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zu ihrem November-Gehalt.

Das ist oft aber auch schon die Höchstgrenze. Faktoren, die generell die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflussen können, sind beispielsweise die Branche oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Gibt es Weihnachtsgeld bei Kurzarbeit?

Muss ein Betrieb die Arbeitszeit seiner Beschäftigten vorübergehend verringern – wie das während der Corona-Pandemie vielfach der Fall war – kann Kurzarbeit eingeführt werden. Dann gilt: Wer vor der Kurzarbeit Weihnachtsgeld bekommen hat, muss es auch während der Kurzarbeit ungekürzt erhalten. Auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für den Monat der Auszahlung hat das Weihnachtsgeld übrigens als sogenannte Einmalzahlung keine Auswirkung.

Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert?

Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert?

Auf das Weihnachtsgeld sind grundsätzlich Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben zu zahlen.

Ihr Anspruch auf Weihnachtsgeld

Ob Sie Ihr Weihnachtsgeld bei betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber oder bei längerer Krankheit behalten dürfen, erfahren Sie im zweiten Teil.

Hajo Brumund

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, rbo-Rechtsanwälte und Notarin GbR
  • ARAG Partneranwalt & Arbeitsrechts-Experte
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2008

Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Oldenburg und unterstütze Arbeitnehmende in unserer Kanzlei bei allen rechtlichen Angelegenheiten. Mein Ziel ist es, die oft komplizierte Rechtsprechung im Arbeitsrecht verständlich für jeden aufzubereiten. Ich beantworte gerne Fragen und bin unter folgender Nummer erreichbar:

hb@rbo-rechtsanwaelte.de

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