Sabbatical – Die Auszeit vom Alltag
Von Ausstieg beantragen bis eigene Wohnung untervermieten: Nützliche Infos zu Dingen, die Sie vor Ihrer Auszeit regeln sollten.
03.03.2016 • 4 min Lesezeit
Mit dem Sabbatjahr einfach mal die Stopptaste drücken, eine Jobpause machen und durchatmen. Nur das tun, was Sie möchten und was Ihnen wichtig ist. Sich ganz neu entdecken. Von einer längeren beruflichen Ruhephase profitieren nicht nur Sie, sondern auch Ihr Arbeitgeber.
Das Wort „Sabbat“ kommt aus dem Hebräischen und bedeutet „ruhen“ und „loslassen“. Bevor Sie aber loslassen, packen Sie noch einmal fest zu – es gibt einiges vorzubereiten: Zunächst sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeiten eines Sabbatjahres und dessen Verwirklichung sprechen.
Sind Sie mit ihm übereingekommen, folgen für Sie noch weitere Überlegungen: Wägen Sie ab, ob Sie nicht vielleicht Ihre Wohnung während Ihrer Auszeit untervermieten möchten. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Vermieter. Und denken Sie unbedingt an Ihren Versicherungsschutz in dieser Zeit.
So klappt der Ausstieg
Im Öffentlichen Dienst und in Großunternehmen sind Lohn- und Arbeitsmodelle für einen vorübergehenden Ausstieg häufig genau geregelt. Aber auch kleinere Unternehmen bieten zunehmend flexible Arbeitszeitmodelle an, die eine längere Jobpause ermöglichen – ob über ein Teilzeitmodell, ein Arbeitszeitkonto oder in Form von unbezahltem Urlaub. Eine Auszeit von bis zu zwölf Monaten mit Rückkehrgarantie an Ihren angestammten Arbeitsplatz ist da schon mal drin. Und so funktionieren die verschiedenen Modelle:
Lohnverzicht bedeutet, dass Sie über mehrere Jahre nur einen Teil Ihres Lohns ausbezahlt bekommen und den Rest als Gehaltsguthaben ansparen. Das wird Ihnen in der Sabbatphase ausgezahlt. So müssen Sie dann nicht auf Lohn und Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers verzichten.
Auf Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten können Überstunden oder Urlaubstage angesammelt und für eine längere Auszeit genutzt werden. Dieses Modell wird hauptsächlich in größeren Unternehmen genutzt. Der Vorteil: Die Gehaltszahlung läuft weiter und sämtliche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber weiter bezahlt.
Beim Teilzeitmodell wird ein zeitlich befristeter Teilzeitvertrag geschlossen, nach dem Ihre Vollzeitstelle z. B. für drei Jahre lang auf eine Teilzeitstelle reduziert wird - mit entsprechend geringerer Bezahlung. Faktisch arbeiten Sie in dieser Zeit aber weiter Vollzeit und sparen die Überstunden auf Ihrem Arbeitszeitkonto an. Im vierten Jahr wird das angesparte Zeitguthaben dann in Form von Freizeit abgebaut.
Vorteil bei diesem Modell: Im Sabbatjahr werden sowohl Gehalt als auch Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber weitergezahlt.
Wird für das Sabbatical unbezahlter Urlaub genommen, ruht das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit. Das bedeutet aber auch: Im Sabbatjahr gibt es weder Lohn noch Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber.
Ihr Versicherungsschutz in der Sozialversicherung - und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung - bleibt zwar noch für einen Monat bestehen, endet dann aber und Sie müssen sich selbst weiterversichern.
Egal, für welches Modell Sie sich entscheiden: Sie sollten die Abmachung in jedem Fall zusammen mit Ihrem Chef schriftlich festhalten! Dabei sollten Sie darauf achten, dass eine Kündigung oder anderweitige Benachteiligung wegen der Freistellung ausgeschlossen wird. Außerdem sollten Sie klären, was mit dem angesparten Lohn oder der angesparten Zeit geschieht, wenn die geplante Auszeit – etwa wegen Krankheit – ausfällt.
Gibt es ein Recht auf ein Sabbatical?
Einen Anspruch auf einen Ausstieg aus dem Job auf Zeit gibt es grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind spezielle Regelungen für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Teilweise gibt es in Unternehmen tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen, die einen Anspruch darauf entstehen lassen können.
In jedem Fall sind Ihre Überzeugungskraft und Ihr Verhandlungsgeschick gefragt! Verdeutlichen Sie Ihrem Chef, dass Ihre Auszeit auch für das Unternehmen ein Gewinn sein wird. Denn nach Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz werden Sie nicht nur neue Erfahrungen und Ideen gesammelt haben, die Ihre Arbeit nachhaltig bereichern. Sie sind auch rundum erholt und ausgeglichen – und damit leistungsfähiger.
Unser Tipp: Es kann sich für Sie lohnen, sich im Unternehmen umzuhören, ob es bereits Erfahrungen mit Sabbaticals gibt und welche Modelle zur Anwendung kamen. Empfehlenswert ist es, mit Kollegen zu sprechen, die eine solche Auszeit bereits umsetzen konnten, und von ihren Erfahrungen zu profitieren.
Wichtig: Der Sabbatical-Vertrag
Die Ausgestaltung eines detaillierten Sabbatical-Vertrages zwischen Sabbatical-Nehmer und dem Arbeitgeber ist für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst einfach, denn für sie gibt es gesetzlich verankerte Regelungen. Für alle anderen gilt es, möglichst konkrete und vertraglich fixierte Vereinbarungen zu treffen, in denen möglichst viele Details geregelt sind. Wir empfehlen einen individuellen Vertrag, auch wenn es in Ihrem Unternehmen entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt. Denn Ihr Sabbatjahr umfasst mit der Ansparphase auf das Langzeitarbeitskonto oder die vorangehende Zeit des Lohnverzichtes einen langen Zeitraum. Da können sich Betriebsvereinbarungen ändern. Ein individuell vereinbarter Vertrag bleibt hingegen sicher bestehen. Denken Sie darin an diese wichtigen Details:
- Können Sie nach dem Sabbatjahr an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren?
- Müssen Sie bei der Rückkehr mit einer anderen inhaltlichen Rolle oder der Versetzung an einen anderen Standort rechnen?
- Wie sparen Sie an und zu welchem Zeitpunkt werden Sie freigestellt?
- Welche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, leistungsabhängige Gehaltsanteile) werden weiterhin gezahlt?
- Was passiert bei Krankheit während der Auszeit?
- In welchen Fällen darf Ihr Arbeitgeber Sie während der Auszeit kontaktieren?
- Kann das Sabbatical vorzeitig beendet werden?
- Sind Sie während der Auszeit betriebsbedingt kündbar?
- Was passiert bei einer Insolvenz?
Wie gestalte ich die freie Zeit?
Was Sie aus Ihrem Sabbatjahr letztlich mitnehmen, hängt ganz wesentlich davon ab, was Sie aus der freien Zeit machen. Ob Sie die freien Monate zum Reisen nutzen wollen, auf einem Bauernhof arbeiten, in einem Kloster entspannen oder sich weiterbilden möchten. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Planung, wägen Sie ab, aber lassen Sie sich dabei immer von Ihren Wünschen und Träumen leiten. Schließlich geht es jetzt nur um Sie!
Was mache ich mit meiner Wohnung?
Wenn Sie im Sabbatjahr überwiegend unterwegs sind, könnten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus untervermieten – und so Ihr Budget aufbessern. Per Untermietvertrag können Sie die Mietmodalitäten vertraglich fixieren. Wohnen Sie zur Miete, müssen Sie Ihren Vermieter über Ihre Untermietabsichten informieren. Er muss nicht unbedingt zustimmen. Anspruch auf Untervermietung haben Sie aber, wenn Sie nur einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten wollen und ein berechtigtes Interesse haben, wie zum Beispiel die Kostenersparnis während Ihres Sabbaticals.
Die wichtigsten Versicherungen für ein sorgenfreies Sabbatjahr
Der Mensch lebt nicht von Luft und Liebe allein – was viel zu schön wäre, um wahr zu sein. Kalkulieren Sie also vor Antritt Ihres Sabbatjahrs genau durch, welche finanziellen Mittel Ihnen während des Sabbaticals zur Verfügung stehen. Bedenken Sie unbedingt auch Ihren Versicherungsschutz!
Insofern Sie sich Ihre Auszeit über ein Zeitkonto oder über partiellen Lohnverzicht „ansparen“, sind Sie weiterhin über Ihren Arbeitgeber versichert. Nehmen Sie aber unbezahlten Urlaub, müssen Sie Ihre Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung während des Sabbatjahres selbst bestreiten.
Am besten, Sie lassen sich frühzeitig von den zuständigen Stellen beraten. Wenn Sie während Ihrer Jobpause keine Einkünfte erzielen, sind die Beiträge als freiwillig Versicherter in der Regel recht niedrig.
Sie haben sich für einen längeren Auslandsaufenthalt während Ihres Sabbatjahres entschieden? Eine gute Entscheidung! Wann hat man schon mal so viel Zeit, um fremde Länder und Kulturen zu erkunden, sich von ihnen inspirieren und einfangen zu lassen. Vergessen Sie aber nicht, auch entsprechend eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Besonders Kassenpatienten sollten über eine private Kranken-Zusatzversicherung für den vollen Gesundheits-Schutz im Ausland vorsorgen.
Auch während eines Sabbatjahres ist man nicht vor einem kleinen oder größeren Missgeschick gefeit. Doch kein Grund zur Sorge! Damit Sie Ihre Auszeit unbeschwert genießen können, sollten Sie, wenn nötig, Ihre private Haftpflicht-Police erneuern. Die ARAG Haftpflichtversicherung bietet übrigens weltweiten Versicherungsschutz. Da ist es völlig egal, ob Sie Ihr Sabbatjahr nach Australien, Asien oder Argentinien führt.
Könnte Sie auch interessieren