Kündigungsschutzklage – Die Chance gegen eine Entlassung
Als Arbeitnehmer können Sie die Wirksamkeit einer Kündigung arbeitsgerichtlich prüfen lassen. Alles,was Sie zur Kündigungsschutzklage wissen müssen.
15.10.2020 • 5 min Lesezeit
Was ist eine Kündigungsschutzklage überhaupt?
Eine Kündigungsschutzklage erlaubt es einem Arbeitnehmer, die rechtliche Zulässigkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung vor einem Arbeitsgericht feststellen zu lassen. Eine solche Klage wird dann eingereicht, wenn der Arbeitnehmer geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderem Grund rechtsunwirksam ist.
Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigungsschutzklage?
Wenn Sie sich gegen Ihre Entlassung wehren möchten, spielt der Grund für die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zunächst keine Rolle. Und auch wenn Sie keinen Kündigungsschutz genießen, können Sie Ihre Kündigung mithilfe einer Kündigungsschutzklage überprüfen lassen. Geht es jedoch konkret um die Frage, ob Ihre Kündigung „sozial gerechtfertigt“ war, müssen für eine zulässige Kündigungsschutzklage eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen.
- In Ihrem Betrieb müssen mehr als zehn Arbeitskräfte beschäftigt sein (Kleinbetriebsklausel).
- Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung hat ein Kündigungsgrund vorzuliegen, dieser kann personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein.
Kündigungsschutzklage einreichen: Wie ist der Ablauf?
Wollen Sie sich gegen eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber zur Wehr setzen, dann können Sie Ihre Kündigungsschutzklage mithilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Der Antrag ist in deutscher Sprache zu verfassen und muss von Ihnen oder Ihrem Rechtsanwalt unterschrieben werden. Neben der Angabe von Empfängergericht, Kläger und Beklagten (mit Adressen) muss auch explizit festgehalten werden, auf welche Kündigung sich die Klage bezieht.
Grundsätzlich besteht in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang. Sie können Ihre Klage also selbst verfassen und sich dazu auch persönlich an die Rechtsantragsstelle im zuständigen Arbeitsgericht wenden. Rechtspfleger unterstützen Sie dort bei der Formulierung Ihrer Kündigungsschutzklage. Eine Rechtsberatung erhalten Sie allerdings nicht. Damit die Klage dann direkt vor Ort eingereicht werden kann, sollten Sie die schriftliche Kündigung mitbringen.
Ist die Klage einmal eingereicht, dann wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen ein sogenannter Gütetermin angesetzt. Auch hier können Sie Ihre Interessen selbst vertreten. Zu empfehlen ist das aber nicht. Denn ein Anwalt für Arbeitsrecht berät Sie nicht nur qualifiziert zu Ihren Erfolgsaussichten, sondern hat im Zweifelsfall auch mehr Erfahrung im Aushandeln einer potenziellen Abfindung verhandeln.
Was passiert bei einer Güteverhandlung im Arbeitsgericht?
Die sogenannte Güteverhandlung ist im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) festgelegt und hat das Ziel, einen Kündigungsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frühzeitig zu beenden. Die Güteverhandlung findet dabei nicht vor einer vollversammelten Kammer, sondern nur vor einem vorsitzenden Richter statt. Dieser hört die Argumente von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an und erläutert beiden Parteien die jeweiligen Chancen und Risiken eines Kündigungsschutzprozesses. Als Vorsitzender gibt er auch eine erste Einschätzung ab, jedoch selbstverständlich ohne dabei eine verbindliche Aussage über den Ausgang des Rechtsstreits zu treffen. Tatsächlich kommt es bei vielen Kündigungsschutzklagen gar nicht zum Kammertermin, weil der Konflikt zwischen den Vertragsparteien zuvor durch eine gütliche Einigung beigelegt wird.
Gibt es in der Güteverhandlung keine Einigung, wird eine Kammerverhandlung anberaumt. Zwischen den Terminen können allerdings bis zu fünf Monate liegen. Im Vorfeld gibt es zudem eine Frist, in der beide Parteien ihre Beweise und eine schriftliche Stellungnahme vorlegen können. Spätestens jetzt sollten Sie einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Die mündliche Verhandlung findet dann vor dem Vorsitzenden sowie zwei ehrenamtlichen Richtern (jeweils einem Vertreter für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) statt. Auch im Kammertermin wird auf eine gütliche Einigung hingewirkt. Bleibt diese jedoch aus und wurden alle entscheidungsrelevanten Aspekte zur Kündigung behandelt, fällt das Gericht sein Urteil.
Gibt es eine Frist für die Kündigungsschutzklage?
Nach Zugang einer Kündigung haben Sie als Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt Ihre Kündigung – egal, aus welchem Grund sie erfolgte – als rechtswirksam. Übrigens selbst dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung im Urlaub oder Krankenhaus waren.
Wichtig zu wissen: In Hinblick auf die Kündigungsfristen kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens an und nicht darauf, wann dieses zur Kenntnis genommen wurde. Die Kündigung gilt als zugegangen, wenn Sie diese im Original und unterzeichnet überreicht bekommen haben, sie sich in Ihrem Briefkasten befindet oder vom Arbeitgeber auf andere Weise in Ihren „Hoheitsbereich“ gebracht wurde. Bei postalischer Zustellung gilt: Der Einwurf hat so früh am Tag zu erfolgen, dass Sie die Kündigung mit der üblicherweise eingeworfenen Post erhalten. Unser dringlicher Rat deshalb: Reichen Sie Ihre Kündigungsschutzklage unbedingt termingerecht ein. Eine Verlängerung der Frist zu bewirken ist praktisch fast unmöglich!
Sollten Sie vor Ablauf der dreiwöchigen Frist mit Ihrem Chef eine Einigung erzielen, müssen Sie natürlich keine Kündigungsschutzklage einreichen. In diesem Fall sollten Sie jedoch unbedingt eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber schließen. Der sogenannte „Abwicklungsvertrag“ regelt Ihren Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Unser Tipp: Lassen Sie sich hierzu individuell von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
Jahrelange Gerichtsprozesse, vertrackte juristische Auseinandersetzungen: Vielen Arbeitnehmern graut es bei dem Gedanken an eine Kündigungsschutzklage vor langen Wartezeiten und aufwendigen Verfahren. Diese Sorge ist jedoch zumeist unberechtigt, denn bei einem Kündigungsschutzverfahren wird für gewöhnlich keine Zeit verloren. Um die unsichere Lage von Arbeitnehmer und Arbeitgeber während eines schwebenden Verfahrens möglichst zu verkürzen, unterliegen Kündigungsschutzklagen dem sogenannten Beschleunigungsgrundsatz. Der Gütetermin wird deshalb meist schon innerhalb von zwei bis vier Wochen nach dem Einreichen der Klage angesetzt.
In manchen Fällen wird der Rechtsstreit bereits während des Gütetermins beigelegt, indem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Zahlung einer Abfindung einigen. Ist dies nicht der Fall, dann kann sich der Termin für die anschließende Kammerverhandlung dagegen noch einige Monate hinziehen. Für gewöhnlich dauert ein Kündigungsschutzprozess, der nicht durch Abfindungsvergleich endet, von Klageerhebung bis Urteil etwa ein Jahr. Berufungsprozesse dauern etwa zwei bis drei Jahre.
Wie ist die Erfolgsquote bei Kündigungsschutzklagen?
Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind von Fall zu Fall unterschiedlich und können am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beurteilt werden. Da der Kündigungsschutz in Deutschland jedoch einen hohen Stellenwert genießt und die Rechte der Arbeitgeber in Hinblick auf Kündigungen stark eingeschränkt sind, kann sich ein Verfahren aber oftmals lohnen.
Besonders gute Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang eines Prozesses bestehen, wenn die Kündigung formelle Fehler enthält, also etwa nicht rechtzeitig eingereicht oder nur mündlich ausgesprochen wurde. Gab es vor der Kündigung eine Abmahnung? Wurde der Betriebsrat angehört? Können Sie diese Fragen schon im Vornherein verneinen, dann haben Sie vor Gericht womöglich gute Karten.
Kann ich eine Kündigungsschutzklage zurückziehen?
Eine Kündigungsschutzklage kann zwar nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Für die Rücknahme der Klage gibt es jedoch keine gesetzlichen Fristen. Dementsprechend kann eine Kündigungsschutzklage jederzeit zurückgenommen werden.
Erhalte ich trotz Kündigungsschutzklage eine Abfindung?
Eine Abfindungszahlung ergibt sich für Sie als Arbeitnehmer meist dann, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in erster Instanz auf eine Beilegung des Rechtsstreits einigen. Sie ziehen also Ihre Kündigungsschutzklage zurück und erhalten dafür als eine Art Gegenleistung eine finanzielle Ausgleichszahlung. Wie hoch diese ist, wird zwischen Ihnen (beziehungsweise Ihrem Anwalt) und Ihrem Arbeitgeber ausgehandelt.
Was kostet mich eine Kündigungsschutzklage?
Im Gegensatz zu anderen gerichtlichen Auseinandersetzungen fallen bei der Kündigungsschutzklage in jedem Fall Kosten an – und das für beide Seiten. Denn in der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Kosten für juristische Beratung oder die Vertretung durch einen Anwalt vor Gericht selbst. Dabei ist völlig unerheblich, wer den Rechtsstreit für sich entschieden hat.
Diese Bestimmung dient dem Schutz des wirtschaftlich meist schlechter gestellten Arbeitnehmers, dem bei einer gerichtlichen Niederlage so nicht auch noch die Kosten der Gegenseite aufgebürdet werden. Der Nachteil liegt auf der Hand: Gewinnt der Klagende den Kündigungsschutzprozess, wird er benachteiligt, weil er seine Kosten trotz der Entscheidung zu seinen Gunsten selbst übernehmen muss.
Das alles gilt jedoch nur für die erste Instanz. Ab dem Landesarbeitsgericht kommt der übliche Grundsatz zum Tragen: Die unterliegende Partei muss sämtliche Kosten übernehmen – auch die der Gegenseite. Die Gerichtskosten gehen derweil immer zu Lasten desjenigen, der das Verfahren verliert. In jeder Instanz, auch schon beim Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht.
Was kann man nach einer abgewiesenen Klage tun?
Wird Ihre Klage abgewiesen, dann haben Sie einen Monat Zeit, um beim zuständigen Landesarbeitsgericht Berufung einzulegen. Danach ist innerhalb eines weiteren Monats schriftlich zu begründen, weshalb das Urteil des Arbeitsgerichts falsch gewesen sein soll.
Anders als in der ersten Instanz, sind Sie beim Landesarbeitsgericht verpflichtet, einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich vor diesem Schritt fachkundig darlegen, wie gut oder schlecht Ihre Chancen im Berufungsverfahren stehen.
Nach einer gewonnenen Kündigungsschutzklage: Was nun?
Sie haben die Kündigungsschutzklage gewonnen, aber bereits eine neue Arbeitsstelle angetreten? Keine Sorge! Nachdem das Urteil in Kraft getreten ist, haben Sie eine Woche lang Zeit, Ihrem Arbeitgeber zu erklären, dass Sie die Fortführung des Arbeitsverhältnisses verweigern (§ 12 KSchG).
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