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Auf den Punkt

 
  • Während der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Ein Kündigungsgrund muss während der Probezeit nicht angegeben werden.
  • Anders als in Anstellungen, die länger dauern als sechs Monate, greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hier nicht.
  • Gewisse Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Schwangere, genießen auch während der Probezeit einen Sonderkündigungsschutz.
 
 

Die Probezeit gesetzlich definiert

Die Probezeit ist ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Sie dient dazu, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich gegenseitig kennen zu lernen und zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis langfristig Bestand haben soll.

Während der Probezeit gelten in der Regel kürzere Kündigungsfristen, um beiden Parteien eine rasche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen, falls es nicht den individuellen Erwartungen entspricht.

 

Wie lange dauert normalerweise die Probezeit?

In Deutschland beträgt die übliche Dauer der Probezeit bei Arbeitsverhältnissen häufig drei bis sechs Monate. Es können aber auch kürzere oder längere Zeiträume im Arbeitsvertrag vereinbart werden. So wird bei Anstellungsverhältnissen mit schwierigen Aufgaben teilweise eine längere Probezeit festgelegt als bei solchen mit leichteren Arbeiten. Für Letztere beträgt die Probezeit nicht selten nur drei Monate.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 622 eine Höchstdauer von sechs Monaten Probezeit vor. Wird eine längere Probezeit vereinbart, ist diese zwar nicht unwirksam, allerdings gelten ab dem siebten Monat die normalen Kündigungsfristen.

 

Ist eine Kündigung in der Probezeit möglich?

Innerhalb einer Probezeit von nicht länger als sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich dabei jedoch an die geltenden Kündigungsfristen halten. Nach § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) muss bei einer Kündigung während der Probezeit zudem der Betriebsrat angehört werden.

 

Kann ich in der Probezeit fristlos kündigen?

Auch eine außerordentliche Kündigung während der Probezeit ist möglich, insofern sie mit einem „wichtigen Grund“ erklärt werden kann.

Fristlos gekündigt werden kann laut BGB nämlich nur dann, „wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“

Unter diese schwerwiegenden Begründungen für eine fristlose Kündigung fallen zum Beispiel sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing, vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder Zahlungsrückstände des Arbeitgebers. Am häufigsten wird jedoch aufgrund von Straftaten wie Diebstahl oder Betrug fristlos gekündigt.

 

Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit?

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist in der Probezeit im Regelfall kürzer als in einem längerfristigen Arbeitsverhältnis. Laut § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann das Arbeitsverhältnis während einer Probezeit (mit einer maximalen Dauer von sechs Monaten) „mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden“, insofern es keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen gibt.

 

Was ist mit einer Kündigung am letzten Tag der Probezeit?

Eine Kündigung kann theoretisch auch am allerletzten Tag der Probezeit erfolgen – und im Extremfall sogar noch bis 24 Uhr. Zu beachten ist jedoch, dass das Kündigungsschreiben noch innerhalb der Probezeit zugestellt werden muss, sei es durch eine persönliche Übergabe oder eine rechtzeitige Zustellung durch die Post.

 

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit einer Ausbildung?

Im Arbeitsrecht gilt die Ausbildung als ein spezielles Arbeitsverhältnis, für das besondere Regelungen gelten. Anders als in der üblichen Probezeit, gibt es in der Probezeit einer Ausbildung auch keine Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis kann dementsprechend jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Bei Ausbildungsverhältnissen beträgt die Probezeit laut § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zwischen einem und vier Monaten. Die Kündigung der Ausbildung muss schriftlich erfolgen.

 

Probezeit Kündigung: Gründe braucht man nicht

Während der Probezeit können beide Vertragsparteien ohne Begründung kündigen. Dies resultiert daraus, dass der gesetzliche Kündigungsschutz in der Probezeit nicht greift. Anders verhält es sich bei einer außerordentlichen Kündigung, die ohne das Vorliegen von wichtigen Gründen nicht rechtens ist.

 

Kann man in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?

Da innerhalb der Probezeit kein Kündigungsschutz besteht, kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen jederzeit gekündigt werden. Wer in der Probezeit krank wird, kann also grundsätzlich ebenfalls gekündigt werden. Ausnahmeregelungen für eine Kündigung wegen Krankheit greifen nur während einer Schwangerschaft, in der Elternzeit und bei einer Betriebsratsmitgliedschaft.

Übrigens: Auch eine Verlängerung der Probezeit um die Dauer des krankheitsbedingten Ausfalls ist nicht üblich, insofern eine entsprechende Klausel nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.

 
 

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Gibt es einen Kündigungsschutz in der Probezeit?

Nein, das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift während der Probezeit nicht. Grund dafür ist, dass nur Arbeitsverhältnisse, die länger als sechs Monate bestehen, unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Damit entspricht der früheste Beginn für die Anwendung des Gesetzes der Maximaldauer der Probezeit, was eine zeitliche Überschneidung von vorneherein verhindert. Trotzdem sind Arbeitnehmer in der Probezeit nicht völlig schutzlos. So dürfen Kündigungen qua Gesetz weder sittenwidrig noch willkürlich sein, als Maßregelung missbraucht werden oder diskriminieren.

 

Kann eine Schwangere in der Probezeit gekündigt werden?

Anders als das Kündigungsschutzgesetz gilt der Sonderkündigungsschutz trotz der kurzen Dauer der Probezeit. Angehende Mütter genießen somit durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen besonderen Kündigungsschutz. Sie können sowohl während der Schwangerschaft als auch bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Eine Ausnahme hierfür gibt es nur bei einer betriebs- oder verhaltensbedingten Kündigung, wenn die zuständige oberste Landesbehörde dieser zustimmt.

 

Kann eine Kündigung von Schwerbehinderten in der Probezeit ausgesprochen werden?

Schwerbehinderte genießen zwar ebenfalls einen Sonderkündigungsschutz, dieser gilt allerdings nicht während der Probezeit. Grund dafür ist, dass der Sonderkündigungsschutz für sie erst nach sechs Monaten greift. Daraus ergibt sich – genau wie beim Kündigungsschutzgesetz –, dass der früheste Beginn für die Anwendung des Gesetzes der Maximaldauer der Probezeit entspricht, was eine zeitliche Überschneidung verhindert.

 

Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?

Neben einer Kündigung während der Schwangerschaft in der Probezeit oder von anderen Mitarbeitenden, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, gibt es noch weitere Gründe, die eine Kündigung in der Probezeit unter bestimmten Umständen unwirksam machen.

  • Wenn die Kündigung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Religion, des Alters, der Behinderung oder eines anderen gesetzlich geschützten Merkmals erfolgt, ist sie unwirksam, da sie diskriminierend ist.
  • Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, der nicht ordnungsgemäß über die Kündigung informiert wurde, kann die Kündigung in der Probezeit unwirksam sein.
  • Mitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung gegen sie ist nur unter besonderen Umständen und nach Zustimmung des Betriebsrats zulässig.
  • Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche, telefonische oder per E-Mail übermittelte Kündigungen unterliegen somit Formfehlern und sind unwirksam.
  • Selbst in der Probezeit müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. In der Regel beträgt diese zwei Wochen. Eine kürzere Frist ist im Übrigen nicht zulässig.
  • Wenn die Kündigung offensichtlich willkürlich ist, kann sie als unwirksam betrachtet werden.
 

Was ist mit meinem Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit?

Auch in der Probezeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub. Allerdings darf der volle Jahresurlaub erst nach Ablauf der Probezeit genommen werden. Spricht der Arbeitgeber noch während der Probezeit eine Kündigung aus, dann sind in Hinblick auf die verbleibenden Urlaubstage zwei Szenarien vorstellbar: Entweder der Arbeitnehmer nimmt sich in den letzten Tagen des Arbeitsverhältnisses frei und feiert seine Urlaubstage wie Überstunden ab – oder er wird für die restlichen Urlaubstage finanziell abgegolten.

Letztere Regelung ergibt sich aus § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG), in dem es heißt: „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“

 

Bekommt man bei einer Kündigung in der Probezeit Arbeitslosengeld?

Ob Sie nach einer Kündigung während der Probezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt davon ab, ob sie selbst gekündigt haben oder von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden – und ob es sich um eine ordentliche oder um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt. Zudem muss in Hinblick auf das Sozialrecht geprüft werden, ob Sie ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, also mindestens 12 Monate der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung.

Haben Sie selbst gekündigt oder wurden wegen grober Verfehlungen verhaltensbedingt gekündigt, dann wird von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrfrist verhängt, die insgesamt bis zu zwölf Wochen dauern kann. Erst nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie finanzielle Unterstützung. Wurden sie ordentlich von Ihrem Arbeitnehmer gekündigt, dann haben Sie ab dem ersten Tag der Meldung bei der Arbeitsagentur Anspruch auf Arbeitslosengeld.

 

Arbeitszeugnis und Kündigung: Was steht in der Schlussformulierung?

Wird Ihnen als Arbeitnehmer während der Probezeit gekündigt, dann stellt sich nicht nur die Frage nach Urlaubsansprüchen und Arbeitslosengeld, sondern auch die nach dem Arbeitszeugnis. Hier ist es in der Regel üblich, dass der Arbeitgeber sein Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringt und eine Dankesformel anfügt. Laut Urteilen des Bundesarbeitsgerichts haben Sie als Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch auf derartige Formulierungen.

 
 

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Hajo Brumund

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, rbo-Rechtsanwälte und Notarin GbR
  • ARAG Partneranwalt & Arbeitsrechts-Experte
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2008

Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Oldenburg und unterstütze Arbeitnehmende in unserer Kanzlei bei allen rechtlichen Angelegenheiten. Mein Ziel ist es, die oft komplizierte Rechtsprechung im Arbeitsrecht verständlich für jeden aufzubereiten. Ich beantworte gerne Fragen und bin unter folgender Nummer erreichbar:

hb@rbo-rechtsanwaelte.de

 

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