
Kündigung in der Probezeit: Wann und warum Sie kündigen können
Die Probezeit erleichtert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsvertrags. Aber was ist mit dem Kündigungsschutz?
10.02.2025 • 3 min Lesezeit
Die Probezeit gesetzlich definiert
Die Probezeit ist ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Sie dient dazu, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich gegenseitig kennen zu lernen und zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis langfristig Bestand haben soll.
Während der Probezeit gelten in der Regel kürzere Kündigungsfristen, um beiden Parteien eine rasche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen, falls es nicht den individuellen Erwartungen entspricht.
Wie lange dauert normalerweise die Probezeit?
In Deutschland beträgt die übliche Dauer der Probezeit bei Arbeitsverhältnissen häufig drei bis sechs Monate. Es können aber auch kürzere oder längere Zeiträume im Arbeitsvertrag vereinbart werden. So wird bei Anstellungsverhältnissen mit schwierigen Aufgaben teilweise eine längere Probezeit festgelegt als bei solchen mit leichteren Arbeiten. Für Letztere beträgt die Probezeit nicht selten nur drei Monate.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 622 eine Höchstdauer von sechs Monaten Probezeit vor. Wird eine längere Probezeit vereinbart, ist diese zwar nicht unwirksam, allerdings gelten ab dem siebten Monat die normalen Kündigungsfristen.
Ist eine Kündigung während der Probezeit möglich?
Ja. Innerhalb einer Probezeit von nicht länger als sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich dabei jedoch an die geltenden Kündigungsfristen halten. Nach § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) muss bei einer Kündigung während der Probezeit zudem der Betriebsrat angehört werden.
Wie eine Umfrage des Jobportals Indeed aus dem Jahr 2024 zeigt, hat jeder Dritte schon einmal während der Probezeit gekündigt – 33 Prozent davon in den vergangenen drei Jahren. 52 Prozent der Befragten, die die aktuelle Arbeitsmarktsituation positiv einschätzen, gaben an, dass ihnen die Entscheidung zur Kündigung während der Probezeit leichter fällt.
Ist in der Probezeit eine fristlose Kündigung möglich?
Auch eine außerordentliche Kündigung während der Probezeit ist möglich, insofern sie mit einem „wichtigen Grund“ erklärt werden kann.
Unter diese schwerwiegenden Begründungen für eine fristlose Kündigung fallen zum Beispiel sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing, vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder Zahlungsrückstände des Arbeitgebers sowie unzumutbare Überstunden und Missachtung von Arbeitsschutz. Am häufigsten wird jedoch aufgrund von Straftaten wie Diebstahl oder Betrug fristlos gekündigt.
Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Probezeitkündigung?
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist in der Probezeit im Regelfall kürzer als in einem längerfristigen Arbeitsverhältnis. Laut § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann das Arbeitsverhältnis während einer Probezeit (mit einer maximalen Dauer von sechs Monaten) „mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden“, insofern es keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen gibt.
Was ist mit einer Kündigung am letzten Tag der Probezeit?
Eine ordentliche Kündigung kann theoretisch auch am allerletzten Tag der Probezeit erfolgen – und im Extremfall sogar noch bis 24 Uhr. Zu beachten ist jedoch, dass das Kündigungsschreiben noch innerhalb der Probezeit zugestellt werden muss, sei es durch eine persönliche Übergabe oder eine rechtzeitige Zustellung durch die Post.
Was gilt für die Kündigungsfrist in der Probezeit einer Ausbildung?
Für Auszubildende gelten folgende Richtlinien: Im Arbeitsrecht wird die Ausbildung als besonderes Arbeitsverhältnis angesehen. Dafür bestehen auch besondere Regelungen. Anders als in der üblichen Probezeit, gibt es in der Probezeit einer Ausbildung keine Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis kann dementsprechend jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Bei Ausbildungsverhältnissen beträgt die Probezeit laut § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zwischen einem und vier Monaten. Die Kündigung der Ausbildung muss schriftlich erfolgen.
Probezeitkündigung: Gründe braucht man nicht
Während der Probezeit können beide Vertragsparteien ohne Begründung kündigen. Dies resultiert daraus, dass der gesetzliche Kündigungsschutz in der Probezeit nicht greift. Anders verhält es sich bei einer außerordentlichen Kündigung, die ohne das Vorliegen von wichtigen Gründen nicht rechtens ist.
Eine Studie des Business-Netzwerks Xing aus dem Jahr 2023 hat gezeigt, dass neue Mitarbeiter während der Probezeit kündigen, weil sie ihr Gehalt als zu niedrig empfinden und mit der Führungskraft unzufrieden sind. Zu viele Überstunden, ein zu hoher Stresspegel und Unzufriedenheit mit den Aufgaben wurden als weitere Kündigungsgründe angegeben.
Kann man in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?
Da innerhalb der Probezeit kein Kündigungsschutz besteht, kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen jederzeit gekündigt werden. Wer in der Probezeit krank wird, kann also grundsätzlich ebenfalls gekündigt werden. Ausnahmeregelungen für eine Kündigung wegen Krankheit greifen nur während einer Schwangerschaft, in der Elternzeit und bei einer Betriebsratsmitgliedschaft.
Übrigens: Auch eine Verlängerung der Probezeit um die Dauer des krankheitsbedingten Ausfalls ist nicht üblich, insofern eine entsprechende Klausel nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.
Gibt es einen Kündigungsschutz in der Probezeit?
Nein, das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift während der Probezeit nicht. Grund dafür ist, dass nur Arbeitsverhältnisse, die länger als sechs Monate bestehen, unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Damit entspricht der früheste Beginn für die Anwendung des Gesetzes der Maximaldauer der Probezeit, was eine zeitliche Überschneidung von vorneherein verhindert. Trotzdem sind Arbeitnehmer in der Probezeit nicht völlig schutzlos. So dürfen Kündigungen qua Gesetz weder sittenwidrig noch willkürlich sein, als Maßregelung missbraucht werden oder diskriminieren.
Kann eine Schwangere in der Probezeit gekündigt werden?
Anders als das Kündigungsschutzgesetz gilt der Sonderkündigungsschutz trotz der kurzen Dauer der Probezeit. Angehende Mütter genießen somit durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen besonderen Kündigungsschutz. Sie können sowohl während der Schwangerschaft als auch bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Eine Ausnahme hierfür gibt es nur bei einer betriebs- oder verhaltensbedingten Kündigung, wenn die zuständige oberste Landesbehörde dieser zustimmt.
Kann eine Kündigung von Schwerbehinderten in der Probezeit ausgesprochen werden?
Schwerbehinderte genießen zwar ebenfalls einen Sonderkündigungsschutz, dieser gilt allerdings nicht während der Probezeit. Grund dafür ist, dass der Sonderkündigungsschutz für sie erst nach sechs Monaten greift. Daraus ergibt sich – genau wie beim Kündigungsschutzgesetz –, dass der früheste Beginn für die Anwendung des Gesetzes der Maximaldauer der Probezeit entspricht, was eine zeitliche Überschneidung verhindert.
Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?
Neben einer Kündigung während der Schwangerschaft in der Probezeit oder von anderen Mitarbeitenden, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, gibt es noch weitere Gründe, die eine Kündigung in der Probezeit unter bestimmten Umständen unwirksam machen.
- Wenn die Kündigung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Religion, des Alters, der Behinderung oder eines anderen gesetzlich geschützten Merkmals erfolgt, ist sie unwirksam, da sie diskriminierend ist.
- Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, der nicht ordnungsgemäß über die Kündigung informiert wurde, kann die Kündigung in der Probezeit unwirksam sein.
- Mitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung gegen sie ist nur unter besonderen Umständen und nach Zustimmung des Betriebsrats zulässig.
- Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche, telefonische oder per E-Mail übermittelte Kündigungen unterliegen somit Formfehlern und sind unwirksam.
- Selbst in der Probezeit müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. In der Regel beträgt diese zwei Wochen. Eine kürzere Frist ist im Übrigen nicht zulässig.
- Wenn die Kündigung offensichtlich willkürlich ist, kann sie als unwirksam betrachtet werden.
- Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Kündigung während der Probezeit nur wirksam, wenn sie einem gesetzlichen Vertreter zugegangen ist.
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Kündigung während der Probezeit aus diesen oder anderen Gründen unwirksam ist, können Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie dabei beraten und unterstützen.
Was ist mit meinem Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit?
Auch in der Probezeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub. Allerdings darf der volle Jahresurlaub erst nach Ablauf der Probezeit genommen werden. Spricht der Arbeitgeber noch während der Probezeit eine Kündigung aus, dann sind in Hinblick auf die verbleibenden Urlaubstage zwei Szenarien vorstellbar: Entweder der Arbeitnehmer nimmt sich in den letzten Tagen des Arbeitsverhältnisses frei und feiert seine Urlaubstage wie Überstunden ab – oder er wird für die restlichen Urlaubstage finanziell abgegolten.
Hat man bei einer Kündigung in der Probezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ob Sie nach einer Kündigung während der Probezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt davon ab, ob sie selbst gekündigt haben oder von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden – und ob es sich um eine ordentliche oder um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt.
Haben Sie selbst gekündigt oder wurden wegen grober Verfehlungen verhaltensbedingt gekündigt, dann wird von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrfrist verhängt, die insgesamt bis zu zwölf Wochen dauern kann. Erst nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie finanzielle Unterstützung.
Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ordentlich gekündigt, haben Sie ab dem ersten Tag Ihrer Meldung bei der Arbeitsagentur Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu muss jedoch sozialrechtlich geprüft werden, ob Sie ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, also mindestens 12 Monate der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung.
Arbeitszeugnis und Kündigung: Was steht in der Schlussformulierung?
Wird Ihnen als Arbeitnehmer während der Probezeit gekündigt, dann stellt sich nicht nur die Frage nach Urlaubsansprüchen und Arbeitslosengeld, sondern auch die nach dem Arbeitszeugnis. Hier ist es in der Regel üblich, dass der Arbeitgeber sein Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringt und eine Dankesformel anfügt. Laut Urteilen des Bundesarbeitsgerichts haben Sie als Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch auf derartige Formulierungen.
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