Krankengeld: Ab wann zahlt die Krankenkasse?
Wer länger krank ist, erhält sechs Wochen lang sein Gehalt weiter, bis es Krankengeld gibt. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel.
26.01.2024 • 5 min Lesezeit
Ab wann bekommt man Krankengeld?
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine längere Auszeit brauchen, um von einer Krankheit zu genesen, gilt für Sie zunächst die sogenannte Sechs-Wochen-Regel. Das bedeutet: Sechs Wochen lang erhalten Sie Ihr Gehalt von Ihrem Arbeitgeber weiter. Haben Sie ein festes Monatsgehalt, wird dies weitergezahlt. Bekommen Sie ein leistungsabhängiges Gehalt oder hätten Sie Zulagen erhalten, bekommen Sie das Gehalt, das Sie im Krankheitszeitraum durchschnittlich verdient hätten. Lediglich durch einen Tarifvertrag darf zu Ihren Ungunsten eine andere Bemessungsgrundlage festgelegt werden.
Übrigens: Ihre Entgeltfortzahlung beginnt mit dem ersten Tag der Erkrankung. Werden Sie jedoch während eines Arbeitstages krank, dann startet die Zahlung erst ab dem nächsten Tag.
Fallen Sie nun für länger als sechs Wochen aus, bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass Sie gleich ohne Einkommen dastehen. Als gesetzlich Versicherter haben Sie in Deutschland nämlich einen Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Krankheit Sie arbeitsunfähig macht. Arbeitsunfähig bedeutet, dass Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung Ihrer Krankheit ausüben können.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Hat Ihr Arzt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse in der Regel rund 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Bruttogehaltes (beziehungsweise maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens). Als täglicher Höchstsatz für das Krankengeld in 2024 ist eine Summe von 120,75 Euro festgelegt. Von diesem Betrag werden allerdings noch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Rentenversicherung und zur Pflegeversicherung abgezogen. Ihre Krankenversicherungsbeiträge müssen Sie derweil nicht zahlen.
Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Krankengeldanspruch im Fall der Fälle wäre? Unser Krankengeldrechner hilft Ihnen weiter:
Wer zahlt Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes?
Das Krankengeld greift für Eltern auch dann, wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb für einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können. Grundlage dafür ist § 45 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V, in dem es heißt:
„Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.“
Seit 2024 haben gesetzlich versicherte Elternteile jeweils einen Anspruch auf höchstens 15 Tage Kinderkrankengeld pro Jahr, bei mehreren Kindern sind es maximal 35 Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf die doppelte Anzahl an Tagen.
Muss man Krankengeld beantragen?
Fallen Sie krankheitsbedingt für mehr als sechs Wochen aus, ist es zuerst einmal an Ihrem Arbeitgeber, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren. Nachdem diese darüber in Kenntnis gesetzt wurde, wann Ihre Gehaltszahlungen enden und auf was für eine Summe sich diese belaufen, erhalten Sie einen Brief mit den Unterlagen zur Beantragung des Krankengeldes. Diese können Sie (in medizinischen Dingen) von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen lassen. Zudem kann es in gewissen Fällen auch vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber einige weitere Angaben machen muss. Sind die Dokumente vollständig ausgefüllt, dann können Sie diese an die Krankenkasse zurückschicken. Insofern es keine Lücken oder Rückfragen gibt, wird Ihnen das Krankengeld dann direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Wie lange bekommt man Krankengeld?
Insgesamt können Sie für eine durch dieselbe Krankheit verursachte Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Jahren bis zu 78 Wochen Krankengeld bekommen. Dies ist die Höchstbezugsdauer, die auch als „Blockfrist“ bezeichnet wird. Auf diesen Zeitraum werden zudem alle Zeiten angerechnet, in denen Sie wegen einer weiteren hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig sind oder in denen Ihr Krankengeld geruht hat. Letzteres ist beispielsweise während der Entgeltfortzahlung der Fall, weshalb abzüglich der sechs Wochen, in denen das Gehalt vom Arbeitgeber weiterfließt, maximal 72 Wochen Krankengeld bezogen werden können. Auch Zeiten, in denen Sie Übergangsgeld bezogen haben (etwa im Rahmen von Reha-Maßnahmen), werden angerechnet.
Etwas anders verhält es sich für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst: Hier wird zusätzlich zu einem eventuellen Krankengeld der sogenannte Krankengeldzuschuss gezahlt. Bei einem Beschäftigungsverhältnis von mehr als einem Jahr und bis zu drei Jahren gibt es den Zuschuss für eine Dauer von 13 Wochen. Bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen kann dieser Zeitraum auf bis zu maximal 39 Wochen ausgeweitet werden.
Was bedeutet „ausgesteuert“?
Können Sie Ihre Arbeit auch nach 72 Wochen noch immer nicht aufnehmen, dann werden Sie als Arbeitnehmende von Ihrer Krankenkasse „ausgesteuert“. Dies bedeutet ganz einfach: Die Krankenkasse ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Sie zuständig. Vielmehr muss nun von der Agentur für Arbeit geprüft werden, ob Sie einen Anspruch auf das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit haben. Das wird so lange gezahlt, bis geklärt ist, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen können.
Damit dieser Prozess ohne größere Verzögerungen abgewickelt werden kann, ist es ratsam, sich bereits einige Wochen vor dem Ende Ihres Krankengeldanspruchs bei Ihrer Krankenkasse zu melden. Hier können Sie einen sogenannten Aussteuerungsschein anfordern (falls dieser nicht ohnehin schon an Sie übermittelt wurde) und mit diesem beim Arbeitsamt vorstellig werden.
Wie lange zahlt die private Krankenkasse Krankengeld?
Privat Versicherte erhalten Krankentagegeld, das je nach abgeschlossenem Versicherungstarif bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes ersetzt. Die Versicherung legt dabei den Durchschnittsverdienst der vergangenen zwölf Monate vor Krankheitsbeginn zugrunde. Selbstständige können wählen, ob sie die Unterstützung wenige Tage nach der Krankschreibung erhalten wollen – und eben nicht erst ab der siebten Woche wie gesetzlich vorgeschrieben. Beachten Sie allerdings, dass Sie Ihrer privaten Krankenversicherung unbedingt mitteilen müssen, wenn sich Ihr Nettoeinkommen ändert, damit Sie stets angemessen abgesichert sind.
Wie lange muss man zwischen zwei Krankheiten arbeiten?
Die Sechs-Wochen-Regel läuft grundsätzlich für jede Krankheit neu an. Ein Beispiel: Wenn Sie wegen eines Beinbruchs sechs Wochen nicht arbeiten konnten und sich – nachdem Sie wieder arbeiten – eine schwere Grippe holen, bekommen Sie jeweils für die Dauer von bis zu sechs Wochen Ihre Entgeltfortzahlung.
Wenn sich beide Krankheiten überlappen, löst die zweite Erkrankung keine neue Entgeltfortzahlungsfrist aus. Erkranken Sie also an der Grippe, während Sie wegen des Beinbruches noch im Bett liegen, erhalten Sie insgesamt nur bis zu maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Werden Sie aufgrund der gleichen Krankheitsursache erneut oder mehrfach arbeitsunfähig, werden die einzelnen Phasen der Arbeitsunfähigkeit addiert und Sie haben nur einmal Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Von dieser Regel gibt es aber zwei Ausnahmen: Waren Sie vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, haben Sie erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen. Das gilt auch, wenn zwar die Frist von sechs Monaten nicht erfüllt ist, seit Beginn der ersten Erkrankung aber zwölf Monate vergangen sind.
Gibt es Krankengeld für Selbstständige?
Selbstständige können beim Abschluss ihrer (freiwilligen) gesetzlichen Versicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen. Dieses wird dann ab der siebten Woche der Krankheit gezahlt. Zusätzlich können Sie sich als Selbstständiger jedoch gegen weitere Geldeinbußen absichern: Wenn Sie Krankengeld erhalten, stockt etwa die Krankentagegeldversicherung den entstehenden Fehlbetrag auf und sichert so Ihre Existenz bei Verdienstausfällen – so lange wie Sie es brauchen.
Wie wird Krankengeld bei Kurzarbeit berechnet?
Erkranken Sie während einer Beschäftigung in Kurzarbeit und sind über die Dauer der Entgeltfortzahlung hinaus arbeitsunfähig, dann richtet sich die Berechnung des Krankengeldes nach dem sogenannten Regelentgelt. Das bedeutet: Es wird das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das vor der Kurzarbeit erzielt wurde. Die Zeit der Kurzarbeit mindert also nicht die Höhe Ihres Krankengeldes. Sind Sie bereits vor Beginn der Kurzarbeit im Betrieb arbeitsunfähig erkrankt, wird Ihr Krankengeld regulär nach dem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltzeitraum bemessen.
Wird ein Minijob auf Krankengeld angerechnet?
Da in einem Minijob keine Beitragszahlungen an die gesetzliche Krankenversicherung geleistet werden (diese werden erst ab einem Monatsgehalt von 539 Euro fällig), haben Minijobber keinen Anspruch auf Krankengeld. Eine Ausnahme ergibt sich dann, wenn der Minijob ein Zweitjob ist – daneben also hauptberuflich noch eine weitere Tätigkeit ausgeübt wird, über die der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Bei der Bemessung des Krankengeldes bleibt das Minijob-Gehalt dann allerdings unberücksichtigt.
Bekomme ich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld trotz Krankengeld?
Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer auch dann ein Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn sie für einen längeren Zeitraum ausgefallen sind. Eine Ausnahme von dieser Regel tritt nur ein, wenn es eine explizite vertragliche Vereinbarung gibt, die festlegt, dass der Bezug des Urlaubsgelds direkt an den Urlaubsantritt gebunden ist.
In Sachen Weihnachtsgeld gestaltet sich die Rechtslage derweil weitaus weniger klar. Hier kommt es vor allem darauf an, was der Arbeitgeber mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes bezweckt: Wird es als Teil des Gehaltes gezahlt – was zum Beispiel an der Formulierung „Der Arbeitnehmer erhält ein 13. Monatsgehalt in Höhe von…“ zu erkennen ist -, besteht während des Bezugs von Krankengeld kein Anspruch auf die Sonderzahlung. Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Weihnachtsgeld anteilig zu kürzen, wenn der Mitarbeiter einen bestimmten Teil des Jahres nicht gearbeitet hat. Eine lange Krankheit kann den Anspruch auf Weihnachtsgeld auch völlig erlöschen lassen. Lobt der Arbeitgeber die Sonderzahlung dagegen als Prämie für Betriebstreue aus, scheidet eine Kürzung für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit aus – selbst wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Ist das Weihnachtsgeld eine Mischung aus Belohnung der Betriebstreue und Arbeitslohn, kann ausnahmsweise gekürzt werden, wenn das ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde.
Wie wird das Krankengeld in der Steuererklärung erfasst?
Obwohl es sich beim Krankengeld um eine sogenannte steuerfreie Lohnersatzleistung handelt, muss es in der Steuererklärung angegeben werden. Dies kann konkret auf der Seite 4 des Mantelbogens unter dem Punkt „Einkommensersatzleistungen“ getan werden. Ob sich Ihre Einkommenssteuerbelastung hierdurch erhöht, ist durch den Progressionsvorbehalt nicht ausgeschlossen. Dieser besagt nämlich, dass auch gewisse steuerfreie Einkünfte Ihren Steuersatz erhöhen können. Ob es durch das Krankengeld jedoch wirklich zu einer merklichen Erhöhung der Einkommenssteuer kommt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
Da sich die Höhe der monatlichen Beiträge zur Pflege-, Arbeitslosen- und auch Rentenversicherung nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten richtet, wirkt sich der Bezug von Krankengeld auch auf die Rentenhöhe aus. Weil Sie während dieser Zeit nur rund 70 Prozent Ihres zuvor bezogenen Arbeitsentgelts erhalten, verringern sich automatisch auch Ihre Einzahlungen in die Rentenkasse.
Wann muss eine Folgebescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen?
Achten Sie immer darauf, dass Sie die Krankschreibung rechtzeitig verlängern lassen! Wer zum Beispiel erst einmal bis zu einem Mittwoch krankgeschrieben ist und verlängern muss, muss spätestens am darauffolgenden Werktag – also am Donnerstag – zum Arzt gehen. Endet die bisherige Krankschreibung an einem Freitag, reicht es aus, wenn Sie Ihren Arzt am Montag wieder aufsuchen.
Die Folgebescheinigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit muss bei der Krankenkasse spätestens am siebten Tag nach Ablauf der letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemeldet werden. Ist dies nicht der Fall, kann das Krankengeld nicht ausgezahlt werden. Für eine nahtlose Fortzahlung Ihres Krankengelds ist es also wichtig, dass die Krankenkasse stets rechtzeitig und vollumfänglich informiert wird. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arzt die Benachrichtigung der Krankenkasse und vermerkt das auch auf der Bescheinigung.
Gehen Sie idealerweise am letzten Tag der Krankschreibung zum Arzt, um sich eine Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Das ist auch im Sinne Ihres Arbeitgebers, der so rechtzeitig über Ihre andauernde Krankheit informiert werden kann.
Krankengeld als Organspender?
Ein Anspruch auf Krankengeld kann auch dann entstehen, wenn Sie wegen einer Blutstammzellen- oder Organspende arbeitsunfähig sind. Entsteht Ihnen in der Folge ein Einkommensausfall, zahlt die Krankenkasse des Spendenempfängers das Krankengeld. Ihr eigener Versicherungsstatus spielt hier dementsprechend keine Rolle.
Bekomme ich nach Reha wieder Krankengeld?
Werden Sie aus einer Reha entlassen, sind jedoch weiterhin arbeitsunfähig, können Sie zunächst immer noch Krankengeld beziehen. In diesem Fall ist es allerdings durchaus möglich, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einer erneuten Reha-Maßnahme aufgefordert werden – oder sich bei einer Überschreitung des maximalen Bezugszeitraums arbeitslos melden müssen.
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