Die Pflege im Heim
Sie möchten Ihre Eltern oder Ihren Partner im Pflegefall bestens betreut wissen, können aber nicht selbst aktiv werden? Eine direkte Anbindung an professionelle Pflege bietet Ihnen ein Pflegeheim.
17.12.2021 • 2 min Lesezeit
Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob die Pflege im Heim eine Alternative ist. Oder eine seniorengerechte Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Dort kann man peu à peu zusätzliche Pflegeleistungen hinzunehmen. Viele Heime bieten neben der vollstationären Pflege auch eine teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege an.
Für den Umzug in ein Pflegeheim spricht die Garantie auf Hilfe durch Fachkräfte und eine kompetente Versorgung Tag und Nacht, wenn es nötig wird. Durch die vielen Mitbewohner ist die Pflege im Heim für manchen auch die Chance auf mehr Kontakt und Kommunikation, als es in der eigenen Wohnung möglich wäre. Besonders, wenn keine Verwandten in der Nähe leben. Der Wunsch nach Privatsphäre lässt sich ganz leicht durch die Unterbringung in einem Einzelzimmer wahren.
Was ändert sich für Pflegebedürftige im Pflegeheim nach der Pflegereform in 2022?
Wer im Pflegeheim wohnt, bekommt einen Zuschuss zu seinem Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Dieser kann von Heim zu Heim unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem was die Pflege im jeweiligen Heim kostet.
Leistungszuschläge für Heimbewohner und Heimbewohnerinnen mit Pflegegrad 2 bis 5
- 5 % des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
- 25 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim leben
- 45 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben
- 70 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben
Der Eigenanteil an den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bleibt nach wie vor unverändert.
Pflege im Heim ist sicherlich die teuerste Variante. Die Kosten müssen auf unbestimmte Zeit Monat für Monat aufgebracht werden. Besprechen Sie daher, wie die Pflege finanziert werden kann. Werden die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt? Sollten die eigenen Mittel nicht reichen, kommen möglicherweise Kosten auf Sie zu.
Ob und wann Sie für die Heimunterbringung Ihrer Eltern zahlen müssen, erklären wir Ihnen ausführlich in unserem Artikel zum Thema Elternunterhalt und Unterhaltspflicht .
Darauf sollten Sie bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz achten
- Wie ist die Außendarstellung des Hauses? Recherchieren Sie im Internet oder lassen Sie sich Informationsbroschüren geben. Sehen Sie sich den Heimvertrag und die Hausordnung an.
- Sprechen Sie mit den Heimbewohnern. Wie ist die Atmosphäre?
- Machen Sie sich einen Eindruck vom Pflegepersonal. Wie geht es mit alten Menschen um? Werden die Bewohner immer von derselben Person versorgt? Wie ist die Verteilung von Fachkräften und angelernten Mitarbeitern?
Diese Formalitäten kommen auf Sie zu
Vor dem Umzug in ein Pflegeheim brauchen die neuen Bewohner die so genannte Erforderlichkeitsbescheinigung, die den Anspruch auf einen Heimplatz bestätigt. Sie wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) erteilt. Auch kann die Heimleitung ein ärztliches Attest verlangen, welches vom behandelnden Arzt ausgestellt wird. Es bestätigt die Diagnose, die Hilfsbedürftigkeit und dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen.
Schließlich bildet ein Heimvertrag die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt. In ihm stehen Art, Inhalt und Umfang der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Er beinhaltet die Entgelte der einzelnen Leistungen und weist die Investitionskosten aus. Es sollte festgelegt sein, dass Preiserhöhungen für Leistungen, die weder von Pflegekasse noch Sozialhilfeträger übernommen werden, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Heimbewohners möglich sind.
Zudem sollte man versuchen, eine Erstattung der Verpflegungskosten, wenn man beispielsweise im Urlaub ist, schriftlich festzulegen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit bei der Pflege darf nicht ausgeschlossen sein.
Passendes Rechtsurteil: Heimverträge nicht mehr einseitig änderbar
Eine gängige Klausel von Heimverträgen sah bislang vor, dass der Betreiber von Pflege- und anderen Wohneinrichtungen das Recht zusteht, den Vertrag einseitig zu ändern – wenn sich beispielsweise die Betriebskosten erhöhen. Eine Zustimmung der Bewohner war nicht nötig.
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