Pflegekostenversicherung
Unsere Pflegevorsorge? Doppelt und dreifach!
Jetzt gesetzliche Grundversorgung einfach aufstocken.
Ergänzen Sie das staatliche Pflegegeld mit unserer Pflegekostenversicherung!
So simpel kann private Pflegevorsorge sein: Verdoppeln oder verdreifachen Sie einfach die staatlichen Leistungen! Und das Beste: Ganz gleich, wie pflegebedürftig man vielleicht einmal sein wird und wo man sich pflegen lässt: Wir ergänzen die gesetzliche Basisversorgung in der gewählten Höhe.
Die Vorteile unserer Pflegekostenversicherung:
Beispielrechnung
Schließen Sie unsere Pflegekostenversicherung im Alter von 35 Jahren ab und verdoppeln das staatliche Pflegegeld, zahlen Sie
43,55 Euro/Monat
Mehr als zwei Millionen Menschen sind bereits heute in Deutschland auf Pflege angewiesen. Und es werden stetig mehr. Auf sie kommen neben physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt lediglich eine Grundversorgung.
Weil die staatlichen Leistungen die tatsächlichen Pflegkosten in der Regel nicht decken, kann im Pflegefall ein hoher Eigenanteil fällig werden. Besonders bei der Einstufung in einen höheren Pflegegrad. Reichen die Einkünfte aus Rente oder Pension und das Privatvermögen nicht aus, werden die nächsten Angehörigen für die Finanzierung der Restkosten herangezogen. Erst wenn alle finanziellen Spielräume ausgeschöpft sind, zahlt das Sozialamt.
Mit unserer Pflegekostenversicherung können Sie diese Versorgungslücke ausgleichen. Sichern Sie die Kosten für Pflege nach Ihrem persönlichen Bedarf und Anspruch ab. Für die Unterstützung in den eigenen vier Wänden ebenso wie für die zeitweise oder ständige Versorgung im Pflegeheim.
So bewahren Sie selbst bei Pflegebedürftigkeit Ihre finanzielle Freiheit und schützen im Fall der Fälle auch Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder vor eventuell hohen Extrakosten.
Ganz einfach: Unsere Pflegekostenversicherung ergänzt das Pflegegeld, das Sie vom Staat erhalten, in der vereinbarten Höhe – unabhängig davon, in welchem Pflegegrad Sie eingestuft sind. Lassen Sie sich von uns zwischen 20 und 200 Prozent des gesetzlichen Pflegetagegelds erstatten.
Beispiele für die Höhe Ihrer Absicherung:
Wichtiger Hinweis: Wir erstatten maximal 100 Prozent der Kosten, die erstattungsfähig sind und tatsächlich anfallen – es wird also kein "Überschuss" ausgezahlt.
Alle Pflegearten sind abgesichert
- Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst
- Teilstationäre Versorgung (Tages- oder Nachtpflege) in einem Pflegeheim
- Vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim – rund um die Uhr
Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Häusliche Pflege, wenn die pflegende Person verhindert ist
- Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur pflegegerechten Gestaltung der Wohnung
- Weitere Leistungen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
Darüber hinaus zahlen wir Leistungen für Pfleggebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen und fördern die Gründung einer solchen Gruppe finanziell.
Weniger als Sie möglicherweise glauben. Vor allem wenn Sie sich bereits in jüngeren Jahren für unsere Pflegekostenversicherung entscheiden. Denn je früher Sie vorsorgen, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Das kann sich für Sie rechnen!
Sie erhalten umgehend Zugang zu unserem Dokumenten-Center
Ganz gleich, welche Versicherung Sie bei uns abschließen: Sobald Sie unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank.
Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.
Gibt es für die Pflegekostenversicherung eine Wartezeit?
Nein, nach der Einstufung in einen Pflegegrad beziehen Sie von uns sofort die vertraglich festgelegte Leistung. Unabhängig davon, ob sich die Pflegebedürftigkeit vorher angekündigt hat oder mit einem Schlag eintritt. Damit ungeplante Ausgaben gar nicht erst Ihr Konto belasten.
Erhalte ich die Leistungen auch, wenn ich als junger Mensch pflegebedürftig werde?
Natürlich können Sie auch nach einem Schicksaalschlag auf unsere Pflegekostenversicherung vertrauen. Zum Beispiel nach einem Unfall oder schwerer Krankheit. Ganz gleich, wie alt Sie sind: Sollten Sie pflegebedürftig werden, ist Ihnen die gewählte Leistung sicher!
Wer kann die Pflegekostenversicherung abschließen?
Jeder, der mindestens 13 Jahre alt ist.
Was passiert, wenn sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ändern?
Sie können entspannt bleiben: Sollte sich die Leistungshöhe der gesetzlichen Pflegeversicherung ändern, passen wir die Leistungen Ihrer Pflegekostenversicherung automatisch an. Steigen die staatlichen Leistungen, erhöhen sich auch unsere Erstattungen (dynamische Leistungsanpassung).
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an!
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