Pflegezusatzversicherung
Verwirklichen Sie im Fall der Fälle Ihre Vorstellung von guter Pflege und sichern Sie sich gegen die Kosten ab.
Was ist eine Pflegezusatzversicherung?
Grundsätzlich gilt: Jeder von uns ist über die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert. Ob im Pflegeheim oder in den eigenen vier Wänden: Kosten, die im Falle von Pflegebedürftigkeit anfallen, werden so übernommen – allerdings nur zu einem gewissen Anteil. Es entsteht eine Versorgungslücke, die Sie aus Ihrem Vermögen schließen müssen. Mit der privaten Pflegezusatzversicherung sichern Sie diese Kosten ab. So bewahren Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit auch im Pflegefall.
Auch wenn wir den Gedanken, vielleicht einmal ein Pflegefall zu werden, gern verdrängen: Leider kann es jeden treffen. Statistisch betrachtet wird jeder zweite Deutsche irgendwann pflegebedürftig – nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums sind das in einigen Jahrzehnten rund vier Millionen Menschen.
Sie schließen die Pflegelücke
Weil die gesetzliche Pflegeversicherung einen großen Teil der Pflegekosten nicht trägt, gibt es eine Versorgungslücke. Keine Sorge: Mit der richtigen Pflegezusatzversicherung brauchen Sie keine Gedanken an die finanziellen Belastungen zu verschwenden, die durch eine Versorgung in den eigenen vier Wänden oder im professionellen Pflegeheim entstehen.
Sie schützen Ihre Angehörigen
Ganz gleich, in welchen Pflegegrad Sie möglicherweise eingestuft werden: Sie können eine fachkundige Pflege nach Ihren individuellen Ansprüchen sicherstellen – ohne dass Ihre Rente oder Vermögenswerte deshalb eventuell aufgezehrt werden. Zugleich schützen Sie Ihre Angehörigen. Denn wenn Ihre privaten Mittel nicht ausreichen oder diese aufgebraucht sind, müssen Ihre Kinder oder der Ehepartner den Eigenanteil Ihrer Pflegekosten tragen. Dies gilt immer im Rahmen gesetzlicher Vorgaben – mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Elternunterhalt.
Vertrauen Sie auf uns: Wir lassen Sie bei Pflegebedürftigkeit nicht allein!
Was ist abgesichert? | |||
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Jetzt informieren | Jetzt informieren | Pflege-Bahr | |
Welche Pflegegrade sind versichert? | |||
Pflegegrad 1 - 5 |
Pflegegrad 2 - 5 | Pflegegrad 1 - 5 | |
Was genau leistet der Tarif? | |||
Wählen Sie eine Tarifstufe von 20 bis 200 Prozent. Im Pflegefall stocken wir die gesetzliche Leistung maximal um diesen Prozentsatz auf. | Wählen Sie einen Tagessatz zwischen 1 und 100 Euro, über den Sie im Pflegefall verfügen möchten. Diesen erhalten Sie unabhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 2). | Je jünger Sie bei Tarifabschluss sind und je höher die Pflegegradeinstufung im Pflegefall, desto höher die Leistungen. | |
Gibt es Leistungsbeschränkungen? | |||
Die Erstattung ist auf die tatsächlich angefallenen Pflegekosten beschränkt. | Wir zahlen den gewünschten Tagessatz, unabhängig von Ihren tatsächlichen Pflegekosten. | Wir zahlen in jedem Pflegegrad den versicherten Tagessatz, unabhängig von den tatsächlich angefallenen Pflegekosten. | |
Beispiel zu den Leistungen der Tarife | |||
Ihre beispielhafte Situation:
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Bei Absicherung mit Tarifstufe 60%: Wir zahlen 462 Euro Ihr Eigenanteil: 1.158 Euro im Monat Wenn wir die staatliche Leistung verdoppeln (Tarifstufe 100%): Wir zahlen 1.540 Euro Ihr Eigenanteil: 850 Euro im Monat Wenn wir die staatliche Leistung verdreifachen (Tarifstufe 200%): Wir zahlen 2.310 Euro Ihr Eigenanteil: 80 Euro im Monat |
Bei Tagessatz von 10 Euro: Wir zahlen 300 Euro* Ihr Eigenanteil: 1.320 Euro im Monat Bei Tagessatz von 100 Euro: Wir zahlen 3.000 Euro Ihr Eigenanteil: 0 Euro im Monat |
Bei Versicherungsbeginn im Alter von 18 oder 19 Jahren: Wir zahlen 375 Euro Bei Versicherungsbeginn im Alter von 35 Jahren: Wir zahlen 191,40 Euro Bei Versicherungsbeginn im Alter von 47 Jahren: Wir zahlen 120,00 Euro (Mindestsatz) |
Zusätzliche Pflegevorsorge ist günstiger, als Sie möglicherweise denken. Vor allem, wenn Sie schon früh damit beginnen. Denn sowohl für unsere Pflegekostenversicherung als auch das Pflegetagegeld gilt: Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind Ihre Beiträge!
Pflegezusatzversicherung mit Zuschuss vom Staat
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung – auch Pflege-Bahr genannt – wird mit 60 Euro pro Jahr bezuschusst. Unsere dazu passende Pflegezusatzversicherung heißt ARAG FörderPflege und ist der optimale Ergänzungsbaustein zu unserem Pflegetagegeld oder unserer Pflegekostenversicherung.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie, sobald Pflegebedürftigkeit eintritt! Ganz gleich, ob sich der Pflegefall vorher ankündigt oder die Versorgung schlagartig notwendig wird: Bei unserem Pflegetagegeld und unserer Pflegekostenversicherung gibt es keine Wartezeit.
Was das konkret für Sie bedeutet? Ganz einfach: Sie beziehen unsere Leistungen, wenn Sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft worden sind. (Das Pflegetagegeld erhalten Sie ab Pflegegrad II in vollstationärer Pflege).
So können Sie möglichst schnell die fachkundige Pflege organisieren und langfristig sicherstellen. Dabei helfen wir Ihnen gern – zum Beispiel durch die Empfehlung eines geeigneten Pflegedienstes.
Lediglich beim Pflege-Bahr gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von fünf Jahren.
Ab wann tritt die Pflegereform in Kraft?
Am 1. Januar 2017 tritt mit dem Pflegestärkungsgesetz II die weitreichendste Reform seit Bestehen der Pflegeversicherung in Kraft. Pflegebedürftigkeit wird dann neu definiert, fünf Pflegegrade ersetzen die vorhandenen Pflegestufen.
Wie wird Pflegebedürftigkeit zukünftig definiert?
Aktuell werden Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen (zum Beispiel Demenz) nicht in gleicher Weise berücksichtigt wie diejenigen mit rein körperlichen. Sie werden ungleich behandelt – sowohl bei der Begutachtung als auch hinsichtlich der Art und Höhe der Leistungen, die sie aus der Pflegeversicherung erhalten. Dies wird nun anders: Ab dem 1. Januar 2017 gelten ein neues Begutachtungsverfahren und ein angepasstes Leistungsrecht.
Wie wird Pflege künftig bewertet?
Die „Minutenpflege“ gehört bald der Vergangenheit an. Denn die persönlichen Bedürfnisse sollen besser berücksichtigt werden. Deshalb orientiert sich die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr an der Zeit, die zur Unterstützung eines Pflegebedürftigen benötigt wird. Stattdessen wird das Maß der Selbstständigkeit zugrunde gelegt.
Wie funktioniert das neue Begutachtungsverfahren?
Ab 2017 werden vor Einstufung in einen Pflegegrad sechs Lebensbereiche geprüft und unterschiedlich gewichtet. Kognitive oder psychische Beeinträchtigungen spielen dabei eine größere Rolle als bisher.
Benötige ich nach der Pflegereform überhaupt noch eine Pflegezusatzversicherung?
Das können wir nur dringend empfehlen. Zwar war die umfassende Reform in Sachen Absicherung von Pflegekosten ein guter und wichtiger Schritt – dennoch ist und bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung nach wie vor eine Basisversorgung. Private Vorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung ist daher auch in Zukunft sinnvoll und notwendig.
Darf es etwas mehr sein?
ARAG Individualpflege
Der Versicherungsschutz für den Pflegefall sollte sich Ihrem Leben anpassen und nicht umgekehrt. Entscheiden Sie also selbst, welchen Tagessatz Sie absichern möchten, oder wählen Sie die Basis-, Komfort- oder Premiumvariante.
Weitere Informationen zur Pflegevorsorge