Vorsorge-Zusatzversicherung
Früh dran sein, denn Gesundheit verdient einen Plan.
Vorsorgen statt heilen: unsere Mehr-Leistungen für Ihren Gesundheitsschutz.
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Unsere Leistungen für Ihre Gesundheitsvorsorge
Sie wollen mehr für sich oder Ihre Kinder tun als das gesetzlich Mögliche, um Risiken frühzeitig zu erkennen oder auszuschließen? Ohne Zuzahlungen? Dann ist unsere Vorsorge-Zusatzversicherung die richtige Wahl. Für den Abschluss dieser Krankenzusatzversicherung ist übrigens keine Gesundheitsprüfung erforderlich!
Vorteile der ARAG Vorsorgeversicherung
Unsere Leistungen für Ihre Gesundheitsvorsorge
Früherkennung kann entscheidend sein – ob bei Krebsvorsorge, Impfungen oder besonderen Untersuchungen in Schwangerschaft und Kindheit.
Darum zur ARAG
Hilfreiche Services der ARAG Vorsorgeversicherung
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Egal ob Arztrechnung, Rezept oder Heil- und Kostenplan: Schicken Sie uns Belege per App und verfolgen Sie ganz bequem den Bearbeitungsstand.
ARAG Online Rechts-Service
In unserem umfangreichen Rechtsportal finden Sie Musterschreiben und -verträge zu den wichtigsten grundlegenden Rechtsfragen, die Sie kostenlos nutzen können. (Eine Leistung der ARAG SE)
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Noch Fragen zur Vorsorgeversicherung?
Nein, für unsere Vorsorge-Zusatzversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Ja. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate, die besonderen Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie betragen 8 Monate.
Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung ein ärztlicher Befundbericht mit entsprechendem Untersuchungsergebnis beim Versicherer eingereicht wird.
Die Wartezeiten entfallen bei Behandlungen aufgrund eines Unfalls.
Grundsätzlich besteht keine Alters-, Zeit- oder Diagnosebeschränkung. Eine Ausnahme stellen die Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen dar, die nur im angegebenen Intervall in Anspruch genommen werden können; zudem können die Leistungen im Bereich „Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen“ jeweils nur einmal pro Schwangerschaft in Anspruch genommen werden.
Nein. Erstattungsfähig sind lediglich die im tariflichen Verzeichnis dargestellten Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen.
Ergibt eine Vorsorgeuntersuchung einen auffälligen Befund, so werden alle weiteren Untersuchungen und Behandlungen von der GKV übernommen.
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