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Dank Krankentagegeld entspannt gesund werden

Mit unserem Krankentagegeld sichern wir Sie als Arbeitnehmer und Selbstständiger gegen Geldeinbußen ab. Wenn nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt und Sie Krankengeld erhalten, stocken wir mit unserer Krankentagegeldversicherung den entstehenden Fehlbetrag auf und sichern so Ihre Existenz bei Verdienstausfällen – so lange wie Sie es brauchen.

Mit Krankentagegeld vermeiden Sie Verdienstausfälle – das ist vor allem für Selbstständige inzwischen ein Muss.

Sie erhalten eine zeitlich unbegrenzte finanzielle Hilfe für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit – Sonn- und Feiertage inklusive!

Das Krankentagegeld ist frei verfügbar, verwenden Sie es so, wie es für Sie
am besten ist.

 
 

Das leistet unser Krankentagegeld

Wenn nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt und Sie Krankengeld erhalten, stocken wir den entstehenden Fehlbetrag auf. Bei Selbstständigen leisten wir ab dem 8. Krankheitstag und sichern so Ihre Existenz, bis Sie wieder fit sind.

für monatlich 4,54 €

Tarif 37 | Preisbeispiel für 10 € Krankentagegeld | für 35-Jährige | Stand 01.2019

So wählen Sie den richtigen Tagessatz für Ihr Krankentagegeld

Welchen Tagegeldbetrag brauche ich?

Damit Sie genau den Tagegeldbetrag erhalten, den Sie benötigen, geben wir keine festen Beträge vor. Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Höhe des von Ihnen gewählten Tagegeldes.

Um Ihnen die Entscheidung für die Höhe des Krankentagegeldes zu erleichtern, können Sie hier die zu erwartende Einkommenslücke berechnen. Sie erhalten dann von uns eine Empfehlung zur richtigen Absicherung.

 

Verdienst­ausfall berechnen

 

Unsere Empfehlungen für einen bedarfsgerechten Tagessatz

Nettoeinkommen
Monatliche Lücke*
Empfohlener Tagessatz
Monatlicher Beitrag**
Bis 2.000 € 425 € 14 € 6,36 €
Bis 2.500 € 532 € 18 € 8,17 €
Bis 3.000 € 633 € 21 € 9,53 €
Bis 3.500 € 738 € 25 € 11,35 €
 

Pluspunkte, die ebenfalls für unser Krankentagegeld sprechen

ARAG GesundheitsApp
 

Kostenerstattung einfach digital

 

Egal ob Arztrechnung, Rezept oder Heil- und Kostenplan: Schicken Sie uns Belege per App und verfolgen Sie ganz bequem den Bearbeitungsstand.

 
 

Sie erhalten umgehend Zugang zu unserem Dokumenten-Center

Ganz gleich, welche Versicherung Sie bei uns abschließen: Sobald Sie unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank.

Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.

Darum zur ARAG

Wir stehen vor Ort an Ihrer Seite

Dank unserer zahlreichen Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet finden Sie immer einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe. Und wenn Ihnen der telefonische Kontakt lieber ist, erreichen Sie uns rund um die Uhr zum Festnetztarif!

Stark für Ihre Gesundheit

Wenn Sie mehr für Ihre Gesundheit tun wollen, ist die ARAG Krankenversicherung erste Wahl. Seit über 85 Jahren sind wir in diesem wichtigen Bereich ein starker Partner. Wirtschaftlich solide, mit langfristig stabilen Tarifen – das ist unsere traditionelle Seite. Zu der gehört auch, dass die ARAG nach wie vor ein unabhängiges Unternehmen in Familienbesitz ist. Innovativ denken wir, wenn es darum geht, Leistung und Service für unsere Kunden zu verbessern. Das zeichnet uns als modernen Krankenversicherer aus.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Krankentagegeld

Krankentagegeldversicherung der ARAG
 

Warum ist das Krankentagegeld für Selbstständige so wichtig?

Für Selbstständige ist eine private Krankentagegeldversicherung eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt, da Sie ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit ohne zusätzliche Vorsorge keine finanzielle Unterstützung erhalten. Über ein Krankentagegeld können Sie als Selbständiger Ihren Einkommensausfall bis zur Höhe des tatsächlich erzielten Einkommens absichern.

Gilt das Krankentagegeld auch außerhalb Deutschlands?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland. Bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland (zum Beispiel im Rahmen einer Reise) wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten und Unfälle das vereinbarte Krankentagegeld nach Durchlaufen der Karenzzeit für die Dauer einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus gezahlt. Gleiches gilt bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz.

Gibt es Personengruppen, die diese Versicherung nicht abschließen können?

Ja. So können Beamte keine Krankentagegeldversicherung abschließen, da sie Anspruch auf unbegrenzte Lohnfortzahlung durch den Dienstherrn im Krankheitsfall besitzen. Personen, die ihr Einkommen nicht durch Erwerbstätigkeit erzielen (Hausfrauen, Pensionäre, Rentner, Schüler, Studenten, etc.) können ebenfalls keine Krankentagegeldversicherung abschließen, da bei diesen Personen im Krankheitsfall kein Einkommen wegfällt.

Sinnvolle Ergänzung: der ARAG Alltagshelfer

ARAG Alltagshelfer

Wer macht die Wäsche, wenn Mama in der Klinik liegt? Wie führt man den Hund Gassi, wenn man ins Krankenhaus muss? Und wer bringt die Kinder zum Sport? Wir sind für Sie da! Mit dem ARAG Alltagshelfer erleichtern wir Ihnen während eines Krankenhaus­aufenthalts oder nach einem ambulanten Eingriff den Alltag.

Zu den Leistungen des ARAG Alltagshelfers gehören unter anderem

  • Einkaufsservice und Menüservice
  • Kinderbetreuung und Wäscheservice
  • Haustierbetreuung und Briefkastenleerung
 
 

So nehmen Sie das Krankentagegeld in Anspruch

Vor Ablauf der Lohnfortzahlungsdauer, spätestens am ersten Leistungstag der Krankentagegeldversicherung, müssen Sie sich bei uns melden, um die Krankentagegeldleistung vom ersten Leistungstag an zu erhalten. Die Meldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.

Daraufhin senden wir folgende Unterlagen an Sie:

  • Einen Leistungsantrag, mit der Bitte diesen auszufüllen und an uns zurückzusenden.
  • Das so genannte Pendelformular zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit. Dieses bitte vom Arzt ausfüllen lassen und ebenfalls an den Versicherer zurücksenden. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit ist ein jeweils aktuell ausgefülltes Pendelformular im Abstand von 14 Tagen einzureichen.
  • Eine Arbeitgeberbescheinigung. Diese bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und zurücksenden. Mit der Arbeitgeberbescheinigung wird bestätigt, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht, sowie die Höhe des Einkommens und die Dauer der Lohnfortzahlung
  • Von Selbstständigen/Freiberuflern wird anstelle der Arbeitgeberbescheinigung ein Einkommensnachweis – in der Regel der Einkommenssteuerbescheid, in Ausnahmefällen die Gewinn- und Verlustrechnung – angefordert.
Krankentagegeldversicherung: Das müssen Sie tun
 

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