Krankentagegeld
Ihre Absicherung, wenn das Leben Sie zur Ruhe zwingt.
Ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger, wir halten Ihnen im Krankheitsfall finanziell den Rücken frei.
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Dank Krankentagegeld entspannt gesund werden
Mit unserem Krankentagegeld sichern wir Sie als Arbeitnehmer und Selbstständiger gegen Geldeinbußen ab. Wenn nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt und Sie Krankengeld erhalten, stocken wir mit unserer Krankentagegeldversicherung den entstehenden Fehlbetrag auf und sichern so Ihre Existenz bei Verdienstausfällen – so lange wie Sie es brauchen.
Vorteile der ARAG Krankentagegeldversicherung
Das leistet unser Krankentagegeld
Mit Tagegeldzahlung im Krankheitsfall können Sie dem Gesundwerden unbeschwert entgegensehen. Das ist nicht nur für Selbstständige und Freiberufler ein kluger Schachzug.
So wählen Sie den richtigen Tagessatz für Ihr Krankentagegeld
Damit Sie genau den Tagegeldbetrag erhalten, den Sie benötigen, geben wir keine festen Beträge vor.
Welchen Tagegeldbetrag brauche ich?
Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Höhe des von Ihnen gewählten Tagegeldes. Das vereinbarte Tagegeld zahlen wir natürlich auch für Sonn- und Feiertage.
Um Ihnen die Entscheidung für die Höhe des Krankentagegeldes zu erleichtern, können Sie hier die zu erwartende Einkommenslücke berechnen. Sie erhalten dann von uns eine Empfehlung zur richtigen Absicherung.
Unsere Empfehlungen für einen bedarfsgerechten Tagessatz
Nettoeinkommen |
Monatliche Lücke* |
Empfohlener Tagessatz |
Monatlicher Beitrag** |
---|---|---|---|
Bis 2.000 € |
425 € |
14 € |
6,36 € |
Bis 2.500 € |
532 € |
18 € |
8,17 € |
Bis 3.000 € |
633 € |
21 € |
9,53 € |
Bis 3.500 € |
738 € |
25 € |
11,35 € |
Weitere Pluspunkte, die für unser Krankentagegeld sprechen
Belege einfach online einreichen
Ganz gleich, ob Rechnungen, Rezepte oder Heil- und Kostenpläne: Schicken Sie uns Ihre Belege einfach per App. So haben Sie den Bearbeitungsstatus immer im Blick, sparen Porto und Zeit.
Wichtiges immer griffbereit
Ob Hotline-Nummern für den Leistungsfall oder die Kontaktdaten Ihres persönlichen ARAG Beraters – speichern Sie wichtige Infos einfach in der ARAG Wallet-Card auf Ihrem Smartphone.
Noch Fragen zum Krankentagegeld?
Für diejenigen, die es genau wissen wollen. Die wichtigsten Dokumente und Antworten zur Krankentagegeldversicherung finden Sie hier:
Für Selbstständige ist eine private Krankentagegeldversicherung eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt, da Sie ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit ohne zusätzliche Vorsorge keine finanzielle Unterstützung erhalten. Über ein Krankentagegeld können Sie als Selbständiger Ihren Einkommensausfall bis zur Höhe des tatsächlich erzielten Einkommens absichern.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland. Bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland (zum Beispiel im Rahmen einer Reise) wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten und Unfälle das vereinbarte Krankentagegeld nach Durchlaufen der Karenzzeit für die Dauer einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus gezahlt. Gleiches gilt bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz.
Ja. So können Beamte keine Krankentagegeldversicherung abschließen, da sie Anspruch auf unbegrenzte Lohnfortzahlung durch den Dienstherrn im Krankheitsfall besitzen. Personen, die ihr Einkommen nicht durch Erwerbstätigkeit erzielen (Hausfrauen, Pensionäre, Rentner, Schüler, Studenten, etc.) können ebenfalls keine Krankentagegeldversicherung abschließen, da bei diesen Personen im Krankheitsfall kein Einkommen wegfällt.
Abschluss & Vertrag
Online
Schnell und bequem zu Ihrem Krankentagegeld! Berechnen Sie im ersten Schritt Ihren Beitrag und schließen dann mit Ihren persönlichen Angaben das ARAG Krankentagegeld ab.
Beitrag berechnen Beraten lassenBei Ihrem ARAG Berater vor Ort
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer erfahrenen Berater in Ihrer Nähe. Vor Ort erstellt er Ihnen ein persönliches Angebot für das Krankentagegeld, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Beratung vor Ort anfragenTelefonisch
Rufen Sie uns unter 089 4124-9566 an oder lassen Sie sich zurückrufen. Gerne beraten wir Sie telefonisch rund um das Krankentagegeld und Ihre passende Absicherung.
Rückruf-Service nutzenVor Ablauf der Lohnfortzahlungsdauer, spätestens am ersten Leistungstag der Krankentagegeldversicherung, müssen Sie sich bei uns melden, um die Krankentagegeldleistung vom ersten Leistungstag an zu erhalten. Die Meldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.
Daraufhin senden wir folgende Unterlagen an Sie:
- Einen Leistungsantrag, mit der Bitte diesen auszufüllen und an uns zurückzusenden.
- Das so genannte Pendelformular zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit. Dieses bitte vom Arzt ausfüllen lassen und ebenfalls an den Versicherer zurücksenden. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit ist ein jeweils aktuell ausgefülltes Pendelformular im Abstand von 14 Tagen einzureichen.
- Eine Arbeitgeberbescheinigung. Diese bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und zurücksenden. Mit der Arbeitgeberbescheinigung wird bestätigt, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht, sowie die Höhe des Einkommens und die Dauer der Lohnfortzahlung
- Von Selbstständigen/Freiberuflern wird anstelle der Arbeitgeberbescheinigung ein Einkommensnachweis – in der Regel der Einkommenssteuerbescheid, in Ausnahmefällen die Gewinn- und Verlustrechnung – angefordert.
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