Krankentagegeld
Ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger, wir halten Ihnen im Krankheitsfall finanziell den Rücken frei.
Direkt zum Online-Antrag Beraten lassenDank Krankentagegeld entspannt gesund werden
Mit unserem Krankentagegeld sichern wir Sie als Arbeitnehmer und Selbstständiger gegen Geldeinbußen ab. Wenn nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt und Sie Krankengeld erhalten, stocken wir mit unserer Krankentagegeldversicherung den entstehenden Fehlbetrag auf und sichern so Ihre Existenz bei Verdienstausfällen – so lange wie Sie es brauchen.
Wenn nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt und Sie Krankengeld erhalten, stocken wir den entstehenden Fehlbetrag auf. Bei Selbstständigen leisten wir ab dem 8. Krankheitstag und sichern so Ihre Existenz, bis Sie wieder fit sind.
für monatlich 4,54 €
Tarif 37 | Preisbeispiel für 10 € Krankentagegeld | für 35-Jährige | Stand 01.2019
Welchen Tagegeldbetrag brauche ich?
Damit Sie genau den Tagegeldbetrag erhalten, den Sie benötigen, geben wir keine festen Beträge vor. Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Höhe des von Ihnen gewählten Tagegeldes.
Um Ihnen die Entscheidung für die Höhe des Krankentagegeldes zu erleichtern, können Sie hier die zu erwartende Einkommenslücke berechnen. Sie erhalten dann von uns eine Empfehlung zur richtigen Absicherung.
Kostenerstattung einfach digital
Egal ob Arztrechnung, Rezept oder Heil- und Kostenplan: Schicken Sie uns Belege per App und verfolgen Sie ganz bequem den Bearbeitungsstand.
Sie erhalten umgehend Zugang zu unserem Dokumenten-Center
Ganz gleich, welche Versicherung Sie bei uns abschließen: Sobald Sie unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank.
Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.
Wir stehen vor Ort an Ihrer Seite
Dank unserer zahlreichen Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet finden Sie immer einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe. Und wenn Ihnen der telefonische Kontakt lieber ist, erreichen Sie uns rund um die Uhr zum Festnetztarif!
Stark für Ihre Gesundheit
Wenn Sie mehr für Ihre Gesundheit tun wollen, ist die ARAG Krankenversicherung erste Wahl. Seit über 85 Jahren sind wir in diesem wichtigen Bereich ein starker Partner. Wirtschaftlich solide, mit langfristig stabilen Tarifen – das ist unsere traditionelle Seite. Zu der gehört auch, dass die ARAG nach wie vor ein unabhängiges Unternehmen in Familienbesitz ist. Innovativ denken wir, wenn es darum geht, Leistung und Service für unsere Kunden zu verbessern. Das zeichnet uns als modernen Krankenversicherer aus.
Wer macht die Wäsche, wenn Mama in der Klinik liegt? Wie führt man den Hund Gassi, wenn man ins Krankenhaus muss? Und wer bringt die Kinder zum Sport? Wir sind für Sie da! Mit dem ARAG Alltagshelfer erleichtern wir Ihnen während eines Krankenhausaufenthalts oder nach einem ambulanten Eingriff den Alltag.
Zu den Leistungen des ARAG Alltagshelfers gehören unter anderem
- Einkaufsservice und Menüservice
- Kinderbetreuung und Wäscheservice
- Haustierbetreuung und Briefkastenleerung
Vor Ablauf der Lohnfortzahlungsdauer, spätestens am ersten Leistungstag der Krankentagegeldversicherung, müssen Sie sich bei uns melden, um die Krankentagegeldleistung vom ersten Leistungstag an zu erhalten. Die Meldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.
Daraufhin senden wir folgende Unterlagen an Sie:
- Einen Leistungsantrag, mit der Bitte diesen auszufüllen und an uns zurückzusenden.
- Das so genannte Pendelformular zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit. Dieses bitte vom Arzt ausfüllen lassen und ebenfalls an den Versicherer zurücksenden. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit ist ein jeweils aktuell ausgefülltes Pendelformular im Abstand von 14 Tagen einzureichen.
- Eine Arbeitgeberbescheinigung. Diese bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und zurücksenden. Mit der Arbeitgeberbescheinigung wird bestätigt, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht, sowie die Höhe des Einkommens und die Dauer der Lohnfortzahlung
- Von Selbstständigen/Freiberuflern wird anstelle der Arbeitgeberbescheinigung ein Einkommensnachweis – in der Regel der Einkommenssteuerbescheid, in Ausnahmefällen die Gewinn- und Verlustrechnung – angefordert.
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