Krankenhaus-Zusatzversicherung
Chefarzt-Behandlung statt Standardversorgung.
First Class wenn`s drauf ankommt: Für eine erstklassige Versorgung im Krankenhaus.
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Werden Sie im Krankenhaus zum Privatpatienten
Mit der Krankenhauszusatzversicherung der ARAG erhalten Sie genau die Leistungen, die in der Regelversorgung fehlen: freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer. So entscheiden Sie selbst, wie und wo Sie behandelt werden – und müssen sich im Fall der Fälle nicht mit dem Minimum zufriedengeben, sondern können sich ganz aufs Gesundwerden konzentrieren.
Vorteile der Krankenhaus-Zusatzversicherung
Brauche ich eine Krankenhaus-Zusatzversicherung?
Die Gesundheit steht bei Ihnen an erster Stelle? Und damit auch die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus, wenn es Ihnen mal nicht gut geht? Dann ergänzen Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung der ARAG die gesetzlichen Leistungen. ARAG Experte Tobias Tamm erklärt im Video, warum sich das im Fall der Fälle lohnen kann.
Tarife im Vergleich
2-Bett S (MK2S) |
1-Bett S (MK1S) |
2-Bett L (MK2L) |
1-Bett L (MK1L) |
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Beitrag mit Alterungsrückstellungen Alterungsrückstellungen sind ein Teil des Beitrags, den wir für später zurücklegen, damit Beiträge nicht steigen, nur weil man älter wird.
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Unterbringung |
Zweibettzimmer |
Einbettzimmer |
Zweibettzimmer |
Einbettzimmer |
Behandlung durch Chefarzt oder Spezialisten |
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Verzicht auf allgemeine Wartezeiten Acht Monate Wartezeit gibt es bei: Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, stationärer Psychotherapie, Entbindung.
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Freie Arzt- und Krankenhauswahl Wir leisten in jedem Krankenhaus für die Wahlleistungen. Das sind z.B. die Behandlung durch Chefarzt oder das Zweibettzimmer.
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Verlegung ins Wunschkrankenhaus |
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Kostenübernahme der vor- und nachstationären Behandlung |
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Leistungen auch über Höchstsätze der Gebührenordnung Wenn Chefärzte oder Spezialisten für medizinisch notwendige Behandlungen Honorare über den Höchstsätzen abrechnen, leisten wir unbegrenzt.
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Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (für Kinder und Jugendliche gelten halbe Tagessätze) |
Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 30€ |
Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 50€ |
Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 30€ |
Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 50€ |
Kostenübernahme von ambulanten Operationen anstelle einer stationären Behandlung |
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Rooming-In (für Kinder bis zum 12. Geburtstag) Rooming-in ist die stationäre Aufnahme eines Elternteils im Krankenhaus, wenn das versicherte Kind im Krankenhaus liegt.
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Familienzimmer bei Entbindung |
Bis zur Höhe der |
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Bis zur Höhe der |
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Anschlussheilbehandlung nach stationärem Aufenthalt Reha-Maßnahme direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt, die ebenfalls stationär stattfindet. Wir leisten für Unterkunft und Chefarzt.
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Option auf Umstellung in Einbettzimmer-Tarif |
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Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung bei Krankenfahrten |
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Komfortleistungen: Erstattung von Zuschlägen für Verpflegung, Internet, TV |
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Hilfreiche Services der Zusatzversicherung fürs Krankenhaus

Arzt- & Klinikempfehlung von Profis
In Deutschland gibt es über 180.000 Ärzte in Praxen. Glückssache, hier im Ernstfall direkt den Richtigen zu finden! Für die Suche organisieren wir die Unterstützung von Profis. Diese geben innerhalb von nur 48 Stunden Empfehlungen für passende Ärzte und Krankenhäuser. Sie kümmern sich im Anschluss gerne auch direkt um einen Termin.

Kostenerstattung per App
Mit der ARAG GesundheitsApp reichen Sie Belege digital ein. So haben Sie den Bearbeitungsstatus immer im Blick, sparen Porto und Zeit.

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Wenn sich Nachwuchs ankündigt, prasseln viele neue Themen auf Sie ein. Wir unterstützen Sie:
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Top-Behandlung im Krankenhaus: Was Sie ohne stationäre Zusatzversicherung selber zahlen


Zunächst kommt die gesetzliche Krankenkasse für Ihre Behandlung im Krankenhaus auf, denn sie übernimmt die Allgemeinen Krankenhausleistungen. Dazu gehören unter anderem die Unterbringung (in der Regel im Mehrbettzimmer), Verpflegung, Krankenpflege und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Zusätzliche Wahlleistungen wie Chefarztbehandlungen oder die Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer deckt sie nicht ab.
Noch Fragen zur Krankenhaus-Zusatzversicherung?
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Eine Krankenhauszusatzversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie sich als gesetzlich Versicherter im Krankenhaus die bestmögliche Versorgung wünschen. Durch den Abschluss einer Krankenhaus-Zusatzversicherung können Sie besondere Wahlleistungen wie z.B. Behandlung durch den Chefarzt oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch nehmen, für die wir dann die Kosten übernehmen.
Welcher Tarif der Beste ist hängt zunächst mal davon ab, ob man in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchte. Außerdem sollte man entscheiden, ob man in jungen Jahren zunächst niedrigere Beiträge, und später, wenn man älter ist, höhere Beiträge haben will. Alternativ gibt es die Möglichkeit schon früh einen höheren Beitrag zu zahlen, der nicht mehr auf Grund des Älterwerdens steigt.
Es gibt keine allgemeine Wartezeit, das heißt viele Leistungen können sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden. Bei Entbindung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und stationärer Psychotherapie gilt eine Wartezeit von 8 Monaten, bei Zahnbehandlung von 3 Monaten.
Die Unterbringung im Einbettzimmer gehört nicht zu den medizinisch notwendigen Leistungen, für die eine gesetzliche Krankenkasse aufkommt, sondern gilt als Wahlleistung. Dementsprechend fällt hier für Patienten ohne Krankenhauszusatzversicherung und Nicht-Privatversicherte, die Wert auf einen ruhigen Aufenthalt legen, ein Einbettzimmerzuschlag an. Ein Einbettzimmer wird dabei gewöhnlich pro Tag abgerechnet und kann je nach Klinik bis zu 150 Euro kosten.
Gerade für Kinder ist der Aufenthalt in einem Krankenhaus belastend. Eltern möchten ihren Nachwuchs im Krankenhaus nicht allein lassen. Deshalb gibt es das Rooming-in: Ist das Kind bei der ARAG krankenhauszusatzversichert, übernehmen wir die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson. Und das für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.
Gut zu wissen: Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten für Rooming-in in der Regel nur bei medizinischer Notwendigkeit und gewöhnlich nur für Kinder bis zum 9. Lebensjahr.
Abschluss
Nein, ohne Gesundheitsfragen kann man sich in der Krankenhauszusatzversicherung der ARAG leider nicht versichern. Allerdings kann sie grundsätzlich trotz Vorerkrankungen abgeschlossen werden. Details hierzu klären wir gerne persönlich.
Online
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Rufen Sie uns unter 089 4124-9566 an oder lassen Sie sich zurückrufen. Gerne beraten wir Sie telefonisch rund um die Krankenhauszusatzversicherung und die passende Absicherung.
Kostenloser Rückruf-ServiceWie entwickeln sich die Beiträge?
Sie haben die Wahl: In einem Tarif mit Altersrückstellung zahlen Sie von Anfang an einen stabileren Beitrag, da Rücklagen für später gebildet werden. Ohne Altersrückstellung bleiben die Kosten zunächst niedrig, steigen aber mit zunehmendem Alter deutlich an:


In Tarifen mit Alterungsrückstellungen (MedKlinik 1-Bett L und MedKlinik 2-Bett L) steigen die Beiträge für Versicherte mit 16 und 21 Jahren. Danach erhöht sich der Beitrag nicht mehr nur weil man älter wird.
In Tarifen ohne Alterungsrückstellungen (MedKlinik 1-Bett S und MedKlinik 2-Bett S) steigen die Beiträge für Versicherte mit 16, 21, 31 und 45 Jahren. Ab dem 45. Lebensjahr stellen wir den Vertrag automatisch in einen leistungsgleichen Tarif mit Alterungsrückstellungen um. Damit vermeiden wir weitere Beitragsanpassungen auf Grund des Alters.
(Beiträge können sich trotzdem ändern, zum Beispiel wenn die Gesundheitskosten so stark steigen oder sinken, dass wir unsere Beitragskalkulation anpassen müssen.)
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Wir beraten Sie gerne persönlich rund um den passenden Versicherungsschutz für Ihr Kind. Online, telefonisch oder vor Ort – ganz so, wie es Ihnen am besten passt.
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Bereits zum fünften Mal in Folge sind wir von Focus Money als „Fairster Leistungsregulierer“ ausgezeichnet worden – eine Auszeichnung, die nur wenigen Krankenvollversicherern regelmäßig gelingt.