KrankenhausZusatzversicherung
First Class wenn`s drauf ankommt: Für eine erstklassige Versorgung im Krankenhaus.
Direkt zum Online-Antrag Beraten lassenMit der stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus zum Privatpatienten
Die Gesundheit steht bei Ihnen an erster Stelle? Und damit auch die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus, wenn es Ihnen mal nicht gut geht? Dann ergänzen Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung der ARAG die gesetzlichen Leistungen. ARAG Experte Tobias Tamm erklärt im Video, warum sich das im Fall der Fälle lohnen kann.
Behandlung beim Chefarzt oder Spezialisten
Entscheiden Sie, welchem Arzt Sie sich im Krankenhaus anvertrauen.
Einzel- oder Zweibettzimmer
Lieber kein Mehrbettzimmer? Im Einzel- oder Zweibettzimmer können Sie in Ruhe gesund werden.
Freie Arzt- und
Klinikwahl
Wählen Sie selbst das beste Krankenhaus für Ihre Behandlung - unabhängig von Wohnort und ärztlicher Verordnung.
Keine Begrenzung auf Gebührenordnung
Auch hohe Arztkosten sind versichert, zum Beispiel wenn das Honorar eines Chefarztes über den Höchstsätzen liegt.
Mit unserer Krankenhauszusatzversicherung haben Sie nicht nur deutschlandweit die freie Krankenhauswahl und Zugriff auf die besten Ärzte sondern können vor Ort stets auf einen komfortablen Aufenthalt zählen. Je nach Tarif haben Sie Anspruch auf eine Unterbringung im Zweibettzimmer oder Einbettzimmer.
Leistungen im Überblick |
MedKlinik 2-Bett S (MK2S) |
MedKlinik 1-Bett S (MK1S) |
MedKlinik 2-Bett L (MK2L) |
MedKlinik 1-Bett L (MK1L) |
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Beitrag mit Alterungsrückstellungen
Alterungsrückstellungen sind ein Teil des Beitrags, den wir für später zurücklegen, damit Beiträge nicht steigen, nur weil man älter wird.
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nein | nein | ja | ja |
Unterbringung | Zweibettzimmer | Einbettzimmer | Zweibettzimmer | Einbettzimmer |
Behandlung durch Chefarzt oder Spezialisten | ||||
Verzicht auf allgemeine Wartezeiten
8 Monate Wartezeit gibt es bei: Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, stationärer Psychotherapie, Entbindung.
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Freie Arzt- und Krankenhauswahl
Wir leisten in jedem Krankenhaus für die Wahlleistungen. Das sind z.B. die Behandlung durch Chefarzt oder das Zweibettzimmer.
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Verlegung ins Wunschkrankenhaus | ||||
Kostenübernahme der vor- und nachstationären Behandlung | ||||
Leistungen auch über Höchstsätze der Gebührenordnung
Wenn Chefärzte oder Spezialisten für medizinisch notwendige Behandlungen Honorare über den Höchstsätzen abrechnen, leisten wir unbegrenzt.
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Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (für Kinder und Jugendliche gelten halbe Tagessätze) |
Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 30€ |
Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 50€ |
Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 30€ |
Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 50€ |
Kostenübernahme von ambulanten Operationen anstelle einer stationären Behandlung | ||||
Rooming-In (für Kinder bis zum 12. Geburtstag)
Rooming-in ist die stationäre Aufnahme eines Elternteils im Krankenhaus, wenn das versicherte Kind im Krankenhaus liegt.
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Familienzimmer bei Entbindung |
Ja, bis zur Höhe der 2-Bettzimmerkosten |
Ja, bis zur Höhe der 2-Bettzimmerkosten |
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Anschlussheilbehandlung nach stationärem Aufenthalt
Reha-Maßnahme direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt, die ebenfalls stationär stattfindet. Wir leisten für Unterkunft und Chefarzt.
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Option auf Umstellung in Einbettzimmer-Tarif | --- | --- | ||
Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung bei Krankenfahrten | ||||
Komfortleistungen: Erstattung von Zuschlägen für Verpflegung, Internet, TV |
Maßgeblich für den Versicherungsumfang sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Unterlagen für Sie zum Download
Verlegung ins Wunschkrankenhaus
Wir organisieren und bezahlen die Verlegung in ein mindestens 50 Kilometer entferntes Krankenhaus innerhalb Deutschlands. Vorausgesetzt, Ihr Aufenthalt in der Klinik umfasst noch mindestens 7 Tage und Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Allgemeinen Krankenhausleistungen im Wunschkrankenhaus.
Leistungen für die Familie
Natürlich möchten Sie Ihr Kind im Krankenhaus nicht allein lassen. Dank Rooming-in wird ein Elternteil im selben Zimmer untergebracht und ist so rund um die Uhr bei seinem Schützling. Und ein Familienzimmer nach der Entbindung bietet die nötige Ruhe für die erste gemeinsame Zeit mit dem Nachwuchs.
Keine allgemeine Wartezeit
Versicherungsschutz von Anfang an: Sobald Sie versichert sind, können Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Es gibt eine Wartezeit von 3 Monaten bei Zahnbehandlungen und 8 Monaten bei Kieferorthopädie, Zahnersatz, Entbindung und stationärer Psychotherapie.
Schneller zu den passenden Ärzten
Mit unserem Versicherungsschutz haben Sie freie Arzt- und Klinikwahl. Aber wie die richtige Klinik oder den passenden Arzt finden? Mit Hilfe der Experten unseres unabhängigen Partners BetterDoc. Diese geben innerhalb von nur 48 Stunden Empfehlungen und kümmern sich gerne auch um einen Termin. Das gilt auch für den Rat eines Spezialisten oder eine Zweitmeinung.
Rufen Sie gebührenfrei 0800 444 6 999 an oder buchen Sie einen Rückruf: betterdoc.org/arag.
Digitale Services für werdende Eltern
Wenn sich Nachwuchs ankündigt, prasseln viele neue Themen auf Sie ein. Daher unterstützen wir Sie als unsere Kunden mit diesen Gesundheits-Services:
- Geburtsvorbereitungskurs: Online-Kurs für werdende Eltern, inklusive Workouts und Rezepten. Ein Männer-Kurs macht Väter zu Baby-Profis.
- Online-Trainingskurse: Trainingskurse für Mütter von Beckenboden-Übungen über Video-Kurse zum Stillen bis hin zu ganzheitlichem Training.
Die dargestellten Services werden von Kooperationspartnern erbracht und können entfallen, sollte eine Kooperation enden.
Belege bequem digital einreichen
Egal ob Chefarztrechnung, Rezept oder andere Unterlagen. Schicken Sie uns Belege per App und verfolgen Sie ganz bequem den Bearbeitungsstand.
Juristische Unterstützung
Sie profitieren ganz nebenbei auch von der großen Rechtsschutzkompetenz der ARAG: Unser Online-Rechts-Service bietet kostenlos rund 1.000 Musteranschreiben und -verträge rund um Arbeit, Miete, Familie und Verkehr. Einfach kostenlos downloaden!
Zunächst kommt die gesetzliche Krankenkasse für Ihre Behandlung im Krankenhaus auf, denn sie übernimmt die Allgemeinen Krankenhausleistungen. Dazu gehören unter anderem die Unterbringung (in der Regel im Mehrbettzimmer), Verpflegung, Krankenpflege und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Zusätzliche Wahlleistungen wie Chefarztbehandlungen oder die Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer deckt sie nicht ab.
Durchschnittliche Kosten für zweitägigen Krankenhausaufenthalt wegen der Operation eines Kreuzbandrisses.
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie sich als gesetzlich Versicherter im Krankenhaus die bestmögliche Versorgung wünschen. Durch den Abschluss einer Krankenhaus-Zusatzversicherung können Sie besondere Wahlleistungen wie z.B. Behandlung durch den Chefarzt oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch nehmen, für die wir dann die Kosten übernehmen.
Welcher Tarif der Beste ist hängt zunächst mal davon ab, ob man in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchte. Außerdem sollte man entscheiden, ob man in jungen Jahren zunächst niedrigere Beiträge, und später, wenn man älter ist, höhere Beiträge haben will. Alternativ gibt es die Möglichkeit schon früh einen höheren Beitrag zu zahlen, der nicht mehr auf Grund des Älterwerdens steigt.
In Tarifen mit Alterungsrückstellungen (MedKlinik 1-Bett L und MedKlinik 2-Bett L) steigen die Beiträge für Versicherte mit 16 und 21 Jahren. Danach erhöht sich der Beitrag nicht mehr nur weil man älter wird.
In Tarifen ohne Alterungsrückstellungen (MedKlinik 1-Bett S und MedKlinik 2-Bett S) steigen die Beiträge für Versicherte mit 16, 21, 31 und 45 Jahren. Ab dem 45. Lebensjahr stellen wir den Vertrag automatisch in einen leistungsgleichen Tarif mit Alterungsrückstellungen um. Damit vermeiden wir weitere Beitragsanpassungen auf Grund des Alters.
Beiträge können sich trotzdem ändern, zum Beispiel wenn die Gesundheitskosten so stark steigen oder sinken, dass wir unsere Beitragskalkulation anpassen müssen.
Es gibt keine allgemeine Wartezeit, das heißt viele Leistungen können sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden. Bei Entbindung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und stationärer Psychotherapie gilt eine Wartezeit von 8 Monaten, bei Zahnbehandlung von 3 Monaten.
Die Unterbringung im Einbettzimmer gehört nicht zu den medizinisch notwendigen Leistungen, für die eine gesetzliche Krankenkasse aufkommt, sondern gilt als Wahlleistung. Dementsprechend fällt hier für Patienten ohne Krankenhauszusatzversicherung und Nicht-Privatversicherte, die Wert auf einen ruhigen Aufenthalt legen, ein Einbettzimmerzuschlag an. Ein Einbettzimmer wird dabei gewöhnlich pro Tag abgerechnet und kann je nach Klinik bis zu 150 Euro kosten.
Gerade für Kinder ist der Aufenthalt in einem Krankenhaus belastend. Eltern möchten ihren Nachwuchs im Krankenhaus nicht allein lassen. Deshalb gibt es das Rooming-in: Ist das Kind bei der ARAG krankenhauszusatzversichert, übernehmen wir die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson. Und das für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.
Gut zu wissen: Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten für Rooming-in in der Regel nur bei medizinischer Notwendigkeit und gewöhnlich nur für Kinder bis zum 9. Lebensjahr.
Nein, ohne Gesundheitsfragen kann man sich in der Krankenhauszusatzversicherung der ARAG leider nicht versichern. Allerdings kann sie grundsätzlich trotz Vorerkrankungen abgeschlossen werden. Details hierzu klären wir gerne persönlich.
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