Starkregen & Sturmschäden: Fragen zu Versicherung, Vorbeugung und richtigem Verhalten
Immer öfter richten Starkregen, Sturm und Hagel Schäden an Wohnungen, Häusern und Autos an. Das Problem: Viele wissen nicht, wie man sich verhält und in welchen Fällen die Versicherung zahlt.
Die Gefahr von heftigen Unwettern in Deutschland
Deutschland ist zwar nicht bekannt für extreme Naturkatastrophen, aber dennoch wird prognostiziert, dass es auch hierzulande als Folge des Klimawandels immer öfter zu schweren Unwettern und Naturkatastrophen kommen wird, die enorme Schäden an Gebäuden und Eigentum verursachen und verheerende Auswirkungen auf die betroffenen Menschen haben. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sind 2021 allein bei der Flutkatastrophe im Ahrtal monetäre Extremwetterschäden von 33,4 Milliarden Euro entstanden.
Um sich gegen die finanziellen Folgen solcher Naturkatastrophen abzusichern, gibt es verschiedene Versicherungen, die im Fall der Fälle existentiell sein können.
Was ist Starkregen?
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von Starkregen, wenn in kurzer Zeit große Mengen an Wasser niedergehen. Er spricht Warnungen aus, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, nämlich Regenmengen von 15 bis 25 l/m² in einer Stunde oder 20 bis 35 l/m² in sechs Stunden. Eine Unwetterwarnung erfolgt ab Regenmengen von mehr als 25 l/m² in einer Stunde oder 35 l/m² in sechs Stunden.
Hilft eine Hausratversicherung bei Starkregen-Schäden?
Werden Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Keller durch an die Oberfläche tretendes Grundwasser in Folge von Starkregen überschwemmt und wird dabei Ihr Hausrat, also Möbel oder Inventar, beschädigt, kommt Ihre Hausratversicherung (wie bei der Wohngebäudeversicherung) nur dafür auf, wenn Sie eine Elementarversicherung mit eingeschlossen haben. Denn Hausratversicherungen schließen in der Regel Schäden durch Überschwemmungen z. B. auch durch Starkregen aus. Anders ist es bei Leitungswasserschäden – zum Beispiel nach einem Rohrbruch. Hier zahlt Ihre Versicherung Ihren Schaden für Sie.
Welche Versicherung greift bei Sturmschäden?
Eine Wohngebäudeversicherung deckt neben Sturmschäden auch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden ab. Auch die Folgeschäden sind meist mitversichert – wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände und Decken beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um die Gebäudeschäden zu beseitigen.
Was zahlt eine Wohngebäudeversicherung?
Im Fall von Starkregen aber und daraus folgenden Überschwemmungen tritt sie grundsätzlich nicht ein. Aber keine Sorge: Damit Sie nicht beim nächsten Unwetter aus allen Wolken fallen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarversicherung zu erweitern. Diese zahlt unter anderem auch bei Schäden aus Überschwemmung, Rückstau und Schneedruck.
Was zahlt eine Elementarversicherung bei Starkregen?
Zusammen mit Ihrer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, können Sie Ihr Haus oder Ihre Nebengebäude wie Garage oder Schuppen reparieren oder sanieren lassen, wenn sie durch Starkregen-Überschwemmungen zerstört oder beschädigt wurden.
Die Gebäude werden beispielsweise trocken gelegt. Müssen sie im schlimmsten Fall abgerissen werden, zahlt das die Elementarversicherung ebenso wie den Bau eines gleichwertigen Objekts. Müssen Sie während der Instandsetzungsphase woanders wohnen, kommt die Versicherung dafür auf. Auch, wenn Sie einen Verlust von Mieteinnahmen haben.
Ein großes Thema ist auch der sogenannte Rückstau. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht abtransportieren und das Wasser sucht sich, wenn keine oder schlechte Vorkehrungen getroffen sind, eigene Wege – im unappetitlichsten Fall ins Haus und quillt aus Toiletten und Waschbecken. Richtet es Schäden an, kommt dafür die Elementarschadenversicherung auf, wenn – wie bei der ARAG – so genannte Rückstau-Schäden explizit eingeschlossen sind.
Haben Sie eine Elementarversicherung als Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung abgeschlossen, werden alle Inhalte Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ersetzt – auch Elektrogeräte, die Schaden genommen haben, wenn Ihr Keller vollgelaufen ist.
Kann jeder eine Elementarversicherung abschließen?
Bei der ARAG ist es so: Grundsätzlich können Sie bei uns die Wohngebäude- und Hausratversicherung und unser unseres Versicherungspaket Recht und Heim um eine Elementarschadenversicherung ergänzen. In Gebieten, die regelmäßig von Hochwasser betroffen sind, prüfen wir im Einzelfall, ob wir Elementarschäden versichern können.
Wie sind Autos bei Überschwemmungen durch Starkregen und Hagel versichert?
Werden Autos durch Starkregen, Hagel oder Überschwemmungen beschädigt, zahlt die Teilkaskoversicherung.
Gut zu wissen: Bei einer Unwetterwarnung sollten Sie einen sicheren Platz für Ihr Auto suchen, also besser nicht in einer Senke oder unter Bäumen parken. Werden Sie unterwegs überrascht, meiden Sie überschwemmte Straßen und fahren lieber einen Umweg, als eine bereits volllaufende Unterführung zu passieren. So schützen Sie das Fahrzeug und Ihren Versicherungsschutz. Denn bei grob fahrlässigem Handeln kann die Versicherung Ihren Anspruch kürzen und Sie bekommen nur einen Teil des Schadens ersetzt.
Bewerten Sie Ihr Risiko für Hochwasser und Naturgefahren online
Damit Immobilienbesitzer das individuelle Risiko für ihre Immobilie besser einschätzen können, stellt das Verbraucherportal des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zwei Anwendungen zur Verfügung: Den Naturgefahren-Check und den Hochwasser-Check.
Durch die Eingabe der Postleitzahl zeigt der Naturgefahren-Check an, wie viele Schäden es in der Region gab, wie hoch der teuerste Schaden durch Starkregen, Sturm oder Hagel war und wie hoch das Risiko eines Hochwassers für Gebäude im eingegebenen Postleitzahlengebiet einzuschätzen ist.
Der Hochwasser-Check wird sogar noch genauer: Durch Eingabe von Straße und Hausnummer wird adressgenau ermittelt, wie stark das jeweilige Gebäude durch Flusshochwasser und Starkregen gefährdet ist.
Neues Warnsystem für die Bevölkerung
Cell Broadcast: Warnung per SMS
Nach einem misslungenen Warntag in 2020 und der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 wollen das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein neues Warnsystem einführen. Es soll Gefährdete per Textnachricht warnen. Die so genannte Cell-Broadcast-Technologie wird den Warnmix aus Sirenen, Apps und Rundfunk ergänzen. Lesen Sie, was es mit dem Warnsystem auf sich hat und wo es auf Grenzen stößt.
Das System
Mit Hilfe der CellBroadcast-Technologie können Behörden an alle Mobilfunktelefone, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, eine Warnung per Textnachricht versenden. Solange es die Warnung gibt, erhalten auch Geräte automatisch die Warn-SMS, die sich neu in den Sendebereich der Mobilfunkstation einbuchen. Nach Auskunft der ARAG Experten funktioniert Cell Broadcast in allen Mobilfunknetzen – vom alten 2G bis zum aktuellen 5G. Darüber hinaus sind für den Empfang der Warnung keine zusätzlichen Apps nötig, so dass auch ältere Mobiltelefone ohne Smartphone-Funktion die Warnmeldung erhalten. Und selbst, wenn das Handy lautlos gestellt ist, erklingt ein spezielles Warnsignal auf dem Gerät, dass sich von üblichen eingehenden Nachrichten unterscheidet.
Bisherige Warn-Apps
Bislang kamen Warnhinweise zu drohenden Katastrophen vor allem über Rundfunk, Fernsehen und Smartphone-Apps wie beispielsweise „Nina“ und „Katwarn“, die aktiv auf dem Smartphone installiert werden müssen. Ältere Geräte ohne Smartphone-Funktion werden auf diesem Weg also nicht erreicht. Darüber hinaus gab es beim ersten bundesweiten Warntag im letzten Jahr technische Probleme: So warnte die App „Nina“ erst eine halbe Stunde später als geplant.
Grenzen des Systems
Cell Broadcast wird lediglich als Ergänzung des bestehenden Warnmixes aus Medien, Sirenen und Apps eingeführt. Denn Textnachrichten kommen nur beim Empfänger an, solange Funkzellen senden und sich das Gerät nicht im Flugmodus befindet. Sobald aber die Stromversorgung zusammenbricht oder sogar ganze Mobilfunkmasten weggespült werden, ist ein Empfang nach Auskunft der ARAG Experten nicht mehr möglich.
Datenschutz
Cell Broadcast gilt nach Auskunft der ARAG Experten in puncto Datenschutz als unbedenklich, da das System für das Versenden der Nachricht keine Handynummern oder anderen technischen Daten der Geräte benötigt. Zudem gibt es keinen Rückschluss, welche Geräte zum Zeitpunkt der Warnung in der Mobilfunkzelle eingebucht waren. Die Warnmeldung kommt als anonyme Push-Nachricht, bei der der Absender nicht sehen kann, wer der Empfänger ist.
Vorbeugen für Hausbesitzer: Tipps gegen Sturmschäden
Wenn die kommunalen Kanäle das Wasser bei starkem Regen nicht mehr aufnehmen können, können tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume volllaufen. Weiterer Ärger dabei: Städte und Gemeinden, die die öffentliche Kanalisation betreiben, haften nicht für die Schäden an Ihrem privaten Haus, sondern Sie als Eigentümer. Auch aus diesem Grund ist eine Elementarschadenversicherung dringend angeraten. Und natürlich umfangreiche Vorsorge!
Das können Sie tun, um Ihr Gebäude und den Inhalt zu schützen.
- Das sollte jeder wissen: Drohen Regen, Hagel oder Schnee, schließt man besser die Fenster, sonst zahlt eventuell auch eine Versicherung nicht oder nur eingeschränkt.
- Boden- und Türschwellen wehren Wasser ab.
- Überdachungen sichern Eingangsbereiche.
- Lassen Sie wasserfeste und drucksichere Kellerfenster wenn möglich nachrüsten.
- Sollte keine Rückstausicherung oder Hebeanlage vorhanden sein, erkundigen Sie sich bei der Stadtentwässerung, wo diese am besten eingebaut werden können und beauftragen dann einen Sanitärfachbetrieb. Ganz einfach lässt sich beispielsweise im Siphon von Kellerwaschbecken eine Rückstausicherung einbauen. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Rückstausicherung die Voraussetzung für einen Versicherungsschutz gegen Rückstau in der Elementarschadenversicherung ist.
- Sind Sie länger nicht zu Hause, sollten Sie stets sämtliche Rückstauklappen verriegeln.
- Der Abfluss am Kellereingang wird gerne vernachlässigt. Öfter mal prüfen, ob er frei ist und schnell Wasser aufnehmen kann.
- Besonders im Herbst ist ein Blick in die Regenrinne und zu den Fallrohren wichtig, damit kein Laub zur Verstopfung führt. Checken Sie auch regelmäßig die Abflüsse von Balkonen!
- Lagern Sie Chemikalien und andere gefährliche Stoffe sowie technische Geräte wassersicher.
- Verankern oder beschweren Sie den Heizöltank.
- Ist der Gully vor Ihrem Haus frei? Sieht er verstopft aus, melden Sie das besser dem Stadtentwässerungsbetrieb. Manche Städte und Gemeinden haben dafür Mängelmelder im Internet.
- Verfolgen Sie aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen zum Beispiel über die App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Grundstückseigentümer müssen selber sichern
Grundstückseigentümer können von der Gemeinde keinen Schutz vor Regenwasser aus einem angrenzenden abschüssigen Gelände einfordern. Sie sind zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen verpflichtet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz (AZ.: 3 K 532/18.MZ).
Kein Ersatz für Wasserschaden bei fehlender Rückstausicherung
Ein durch Verengung eines Abwasserkanals entstandener Wasserschaden in einem Keller geht zu Lasten des Eigentümers. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann, wenn dieser den Einbau einer – durch Gemeindesatzung vorgeschriebenen – Rückstausicherung unterlassen hat. Er kann sich nicht auf etwaige Fehler bei der Planung des Kanals oder während der Bauarbeiten berufen (Az.: III ZR 134/19).
Schutz vor Starkregen - Video-Tipp
Wie Rückstausicherungen funktionieren und was Immobilienbesitzer sonst noch tun können, um ihr Haus zu schützen, sehen Sie auch im Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Erste Hilfe im Schadenfall durch Starkregen
- Melden Sie Starkregen-Schäden sofort Ihrer Versicherung. Der rechtliche Hintergrund: Sie muss die Gelegenheit haben, die Ursachen, den Verlauf und das Ausmaß des Schadens selbst zu begutachten, Sachverständige einzuschalten und Zeugen zu befragen. Das kann sie nicht, wenn Sie zu lange warten oder die Schäden selbst beseitigen. Unter Umständen ist Ihre Versicherung dann sogar berechtigt, Ihren Anspruch ganz oder teilweise zu kürzen.
- Dokumentieren Sie alle Schäden mit Fotos.
- Notdürftige Reparaturen sind erlaubt, damit nichts Schlimmeres entsteht.
Profitipp: Den Sturmschaden steuerlich absetzen
Wer Wasserschäden oder auch Sturmschäden in Haus oder Garten beseitigen muss, kann Kosten für Dienstleister bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer absetzen. Erstattet wird, was in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt. Das sind alle Dienstleistungen, die man auch ohne Dienstleister selbst im Haushalt erledigen könnte. Im Fall von Wasserschäden kann das z. B. die Reinigungskraft, die die Wohnung von innen säubert sein, oder der Gärtner, der den überschwemmten Garten wieder in Ordnung bringt. Außerdem können die Arbeitsstunden des beauftragten Handwerkers beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Wie können sich Firmen vor Sturmschäden schützen?
Ein vollgelaufenes Lager mit unbrauchbaren Waren ist für Händler ein Desaster. Deshalb gilt für Firmen nichts anderes als für Privatleute auch, die ihr Hab und Gut optimal schützen wollen: Nur mit dem Einschluss einer Elementar¬versicherung sind sie optimal bei Starkregen-Ereignissen geschützt.
Mit einer Inhaltsversicherung sichern Firmen darüber hinaus ihre Waren und Vorräte ab sowie die Betriebseinrichtung und -ausstattung in Büro, Praxis, Ladenlokal oder Werkshalle. Nützlich ist ein Ertragsausfallschutz. Damit sind Betriebe sicher aufgestellt, wenn sie ihre Geschäfte einmal unterbrechen oder kurzzeitig einstellen müssen. Die Versicherung trägt die laufenden Kosten.
Starkregen und Überschwemmung: Unsere Tipps für Mieter
- Kontrollieren Sie, ob Ihr Keller nach einem Unwetter mit Starkregen noch trocken ist. Steht er unter Wasser, sollten Sie zunächst versuchen, den Schaden zu mindern. Also: Gegenstände rausholen, umlagern und trocknen lassen. Sichern Sie Ihr Hab und Gut auch, wenn noch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit in dem Raum herrscht. Und denken daran, solche Sachen in Sicherheit zu bringen, die nicht direkt dem Wasser ausgesetzt sind, aber noch beeinträchtigt werden könnten.
- Sind Gemeinschaftsräume wie Ihre Waschküche betroffen, informieren Sie unverzüglich Ihren Vermieter. Erreichen Sie ihn nicht oder unternimmt er nichts, rufen Sie die Feuerwehr, damit sie das Wasser abpumpt.
- Sind Möbel oder im Keller gelagerte Gegenstände beschädigt, melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung, die bei Überschwemmungen eintritt, wenn Sie eine Elementarversicherung beinhaltet.
- Wurden Ihre Wohnung oder Ihr Keller durch einen Kanalrückstau überschwemmt, weil Ihr Vermieter das Rückstauventil nicht ausreichend hat warten lassen, können Sie Schadensersatz von ihm verlangen. Das gilt auch, wenn sich Wasser durch Ihre Toilette hochdrückt, denn Ihr Vermieter ist für den reibungslosen Einsatz von Pumpen- und Hebeanlagen verantwortlich.
- Möglicherweise kommt eine Mietminderung in Betracht, wenn Sie Keller und Wohnung nicht oder nur eingeschränkt nutzen können und Ihr Vermieter nicht zeitnah reagiert. Die Höhe der Miete, die Sie vorübergehend einbehalten dürfen, hängt vom Einzelfall ab.
- Im Notfall muss Ihr Arbeitgeber Sie freistellen. Sie dürfen zu Hause bleiben, um bei der Beseitigung von Schäden durch Starkregen an der eigenen Wohnung oder in Ihrem Keller beizutragen. Das gilt leider nicht für Nachbarschaftshilfe. Eventuell müssen Sie die Zeit jedoch nacharbeiten oder unbezahlten Urlaub nehmen.
Muss man bei Unwetter zur Arbeit?
Führt ein Unwetter dazu, dass Straßen unpassierbar sind oder der öffentliche Verkehr eingestellt wird, dann kann es gefährlich und unvernünftig sein, zur Arbeit zu gehen. In solchen Fällen ist es besser, sich vor dem Arbeitsbeginn mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob man trotz des Unwetters zur Arbeit kommen muss oder nicht. In vielen Fällen haben Arbeitgeber Verständnis für solche Situationen und geben Ihnen entweder frei oder vereinbaren alternative Arbeitsarrangements mit Ihnen, wie zum Beispiel dem Arbeiten aus dem Homeoffice, Terminverschiebungen oder einem Nacharbeiten der Stunden, sobald das Unwetter passé ist.
Gleiches gilt auch dann, wenn Sie nach einem Unwetter Schäden an Ihrem Haus oder Eigentum haben, deren Beseitigung oder Reparatur notwendig sind, bevor Sie wieder zur Arbeit gehen können. Im Notfall muss Ihr Arbeitgeber Sie freistellen. Sie dürfen zu Hause bleiben, um bei der Schadensbeseitigung durch Starkregen an der eigenen Wohnung oder in Ihrem Keller beizutragen. Das gilt leider nicht für Nachbarschaftshilfe. Eventuell müssen Sie die Zeit jedoch nacharbeiten oder unbezahlten Urlaub nehmen.
Müssen Kinder bei Sturm zur Schule?
Immer wieder wüten Sturmtiefs über Deutschland. Abgedeckte Häuser, umgestürzte Bäume und Verkehrschaos sind dann die Folge. Da bleibt man am besten zu Hause. Was gilt für Schulkinder, wenn der Schulweg zur Gefahr wird?
Wenn der Schulbetrieb trotz Orkanböen weitergeht, gilt für die meisten Schulstandorte, dass die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten liegt. Eltern von minderjährigen Schülerinnen und Schülern können ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Gleiches gilt für die Kinder der Schulkindergärten und vorschulischen Sprachförderung.
Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint. Sollten sich die Eltern dazu entschließen, ihr Kind wegen erwarteter Orkanböen nicht zur Schule gehen zu lassen, sollten sie jedoch unverzüglich die Schule darüber informieren. Dies ist besonders wichtig, um eventuell fehlende Kinder auszumachen und im Notfall nach ihnen zu suchen.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, ob sie den Schulweg auf sich nehmen oder nicht. Auch wenn das Schulversäumnis bei einer herrschenden Unwetterwarnungen entschuldigt ist, muss in jedem Fall die Schule informiert werden.
Unterrichtsausfall wegen Unwetter
Warnt der Deutsche Wetterdienst vor einem Unwetter, das ein Bundesland, einen ganzen Regierungsbezirk oder einzelne Kreise betrifft, kann die Landesregierung zum Schutz der Schüler den Unterrichtsentfall anordnen oder den Unterricht vorzeitig beenden. Dies gilt jedoch nicht als Arbeitsbefreiung für Lehrkräfte. Sie müssen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, in die Schule kommen. Denn dort gilt es, Schüler zu beaufsichtigen, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mitbekommen haben und trotz Sturm zur Schule gekommen sind.