Manager-Rechtsschutz
Schutz für Entscheider – eine clevere Investition.
Starker Rückhalt für Manager in leitenden Positionen: Rechnen Sie mit uns, wenn es darauf ankommt.

Berufliche Sicherheit auf höchstem Niveau
Sie sind sich Ihrer Verantwortung als Manager bewusst, wägen Ihr Handeln sorgfältig und gewissenhaft ab. Und wenn man Ihnen trotzdem eine Fehlentscheidung oder ein Versäumnis vorwirft? Das kann das ganze Unternehmen finanziell in Schieflage bringen – ebenso Ihr Privatvermögen. Vielleicht geraten Sie sogar in das Visier der Strafverfolgungsbehörden. Dann sind wir für Sie da – mit rund 90 Jahren Rechtsschutz-Kompetenz. Zählen Sie auf uns!
Das spricht für den ARAG Manager-Rechtsschutz
Sie sind Unternehmer?
Als Geschäftsführer den Rechtsschutz für Manager und Führungskräfte im Unternehmen abschließen und Ihren Mitarbeitern unsere Rückendeckung sichern!
Sie sind angestellter Manager?
Als Privatperson den Manager-Rechtsschutz abschließen und damit auf umfassenden Schutz in eigener Sache setzen.
Hier hilft der Manager-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Feuer im Firmengebäude. Mitarbeiter erleiden Rauchvergiftungen, da angeblich die Fluchtwege unzureichend markiert waren. Gegen den Betriebsleiter wird ermittelt.
- Dem Geschäftsführer einer Farbenfabrik wird vorgeworfen, er habe gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
- In einem Hotel werden Salmonellen festgestellt. Ein Ermittlungsverfahren wird gegen die Betreiberin des Hotel-Cafés wegen mutmaßlicher Hygienemängel eingeleitet.
- Einem kleinen Betrieb wird vorgeworfen, gegen das Mindestlohngesetz verstoßen zu haben. Gegen den Manager wird ermittelt.

Vermögensschaden-Rechtsschutz
- Dem Vorstand wird vorgeworfen, ein überteuertes Leasingangebot für die Firmenfahrzeuge angenommen zu haben.
- Ein insolventes Unternehmen wurde angekauft. Den Aufsichtsräten wird unterstellt, sie seien ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen.
- Der falsche Gabelstapler wurde zum Zeitwert verkauft. Dem Geschäftsführer wird unterstellt, Betriebsvermögen voreilig veräußert zu haben.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
- Vereinbarungen zu Tantiemen, Gehalts- oder Ruhegeldzahlungen werden nicht eingehalten.
- Es gibt Konflikte bei der Ausgestaltung der Aufhebungsvereinbarung.
- Der vereinbarte Bonus wird nicht gezahlt.
Noch Fragen zur Manager-Rechtsschutz?
Zum Produkt
Ganz einfach: Für jeden Chef, Entscheider und Manager im Unternehmen. So sind unsere Bausteine Spezial-Straf-Rechtsschutz und Vermögensschaden-Rechtsschutz wichtig für Leiter von Firmen, die als juristische Person betrieben werden, beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglieder. Ebenfalls absichern sollten sich unbedingt Mitglieder im Aufsichtsrat, Beirat und Verwaltungsrat sowie Prokuristen.
Unser Baustein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist empfehlenswert für gesetzliche Vertreter juristischer Personen mit Anstellungsvertrag, zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH sowie Vorstände einer Aktiengesellschaft, Europäischen Gesellschaft oder Genossenschaft.
Weil Sie in verantwortlicher Position einen Straf-Rechtsschutz benötigen, der weit über das übliche Maß der Absicherung im Firmen-Rechtsschutz hinausgeht. Der ARAG Spezial-Straf-Rechtsschutz schützt Sie als Führungskraft umfassend. So helfen wir auch bei der Anschuldigung, Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begangen zu haben. Versicherungsschutz besteht zudem beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten sowie in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat müssen bereits von uns geleistete Zahlungen allerdings zurückerstattet werden.
Immer häufiger sollen gesetzliche Vertreter des Unternehmens für betriebliche Vermögensschäden geradestehen. Solche Schadensersatzforderungen gehen oft in die Hunderttausende. Sind die Ansprüche berechtigt, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Sichern Sie sich mit unserem Vermögensschaden-Rechtsschutz wirksamen Kostenschutz für die Abwehr solcher Forderungen – gerichtlich und außergerichtlich.
Bin ich nicht schon über meinen Arbeits-Rechtsschutz versichert? Tatsächlich ist das nicht so. Für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände sind rechtliche Auseinandersetzungen, die den Anstellungsvertrag betreffen, nicht über den herkömmlichen Arbeits-Rechtsschutz abgedeckt. Denn sie sind keine Arbeitnehmer. Und auch der gesetzliche Kündigungsschutz greift für sie nicht. Wer sich mit den Gesellschaftern oder Eignern nicht gütlich einigen kann, muss vor das Zivilgericht ziehen.
Mit unserem Spezial-Straf-Rechtsschutz ist auch der Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat versichert, zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder Beleidigung. Unser Versicherungsschutz greift allerdings nicht, wenn rechtskräftig festgestellt wurde, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben. Dann sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zurück zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben.
Abschluss & Hilfe im Schadensfall
Unseren Manager-Rechtsschutz können sowohl Privatpersonen abschließen als auch Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden gegen die finanziellen Folgen eines Strafverfahrens absichern möchten. Dabei stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
Online
Schnell und bequem zu Ihrem Rechtsschutz! Berechnen Sie im ersten Schritt Ihren Beitrag und schließen dann mit Ihren persönlichen Angaben den ARAG Manager-Rechtsschutz ab.
Beitragsrechner für Unternehmer Beitragsrechner für angestellte Manager Beraten lassenBei Ihrem ARAG Berater vor Ort
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer erfahrenen Berater in Ihrer Nähe. Vor Ort oder per Video-Chat erstellt er Ihnen ein persönliches Angebot für unseren Manager-Rechtsschutz, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Berater in Ihrer Nähe kontaktieren0211 9933399 – Unser Rechts-Service ist für Sie da!
Es ist ganz einfach: Wann immer Sie eine rechtliche Frage haben oder ein Rechtsstreit droht, können Sie den ARAG Rechts-Service jederzeit anrufen.
Überzeugt vom Manager-Rechtsschutz?
Wir beraten Sie gerne persönlich rund um den passenden Versicherungsschutz. Online, telefonisch oder vor Ort – ganz so, wie es Ihnen am besten passt.
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TÜV Saarland
6/2023
Unser ARAG Schaden-Service bekommt vom TÜV Saarland das Kundenurteil „Sehr gut“. Erfahren Sie mehr in der Übersicht unserer Auszeichnungen.