Negative Bewertung löschen lassen
Damit schlechte, falsche oder unfaire Bewertungen im Netz Ihrem wirtschaftlichen Erfolg nicht schaden, hilft Ihnen der ARAG Internet-Rechtsschutz für Gewerbetreibende.
Deshalb sollten Sie schlechte Rezensionen löschen
Eine schlechte Bewertung via Google oder Yelp, ein Hasskommentar auf Facebook oder ein Fake-Posting auf Twitter: In Zeiten von sozialen Medien und Online-Bewertungsportalen können im Netz nicht nur Privatpersonen verfolgt und angegriffen werden, sondern auch Betriebe. Dabei sind Sternebewertungen und Rezensionen für einen Großteil Ihrer Kundschaft mittlerweile der erste Berührungspunkt mit Ihrem Unternehmen, ganz egal ob Sie ein digitales Geschäft betreiben oder ein Restaurant. Dank Google, Yelp, Kununu, Glassdoor, Jameda, Tripadvisor und einer ganzen Reihe anderer Anbieter wird inzwischen vom Reiseanbieter bis zum Zahnarzt jeder bewertet, der mit Kundinnen und Kunden zu tun hat. Sich mit ungerechtfertigten Negativbewertungen zu befassen und diese im Zweifelsfall löschen zu lassen, kann Ihnen also gleich in mehrfacher Hinsicht helfen:
Internet-Rechtsschutz für Gewerbetreibende
- Wir tragen die Kosten für das Entfernen rufschädigender Beiträge im Netz – zum Beispiel auf Bewertungsportalen
- Wir helfen Ihnen, Schadenersatz durchzusetzen, wenn jemand Ihre Identität online missbraucht
- Wir zahlen für die rechtliche Prüfung Ihrer Firmen-Website und lassen feststellen, ob Bildrechte oder Datenschutzbestimmungen verletzt wurden
So schädlich können falsche und negative Bewertungen im Internet sein
Negativbewertungen im Netz können nicht nur für Unternehmen im E-Commerce, sondern auch für analoge Betriebe – seien es Restaurants, Hotels oder Friseursalons – schwerwiegende Folgen haben. Denn wie Studien belegen, informieren sich bereits heute rund 70 Prozent der Menschen, die einen Kauf tätigen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, vorher im Internet. Zudem ist das Vertrauen von Konsumentinnen und Konsumenten in Online-Bewertungen groß: Laut Umfragen sind Online-Bewertungen in der Entscheidungsfindung für oder gegen ein Produkt mitunter gefragter als Expertenmeinungen und Empfehlungen von Freunden. Finden sich also erst einmal rufschädigende Inhalte über Sie im Netz, ist Ihr Geschäft nachhaltig bedroht – und guter Rat teuer.
Konstruktiv vs. geschäftsschädigend – wann sind Rezensionen ungerechtfertigt?
Eine ungerechtfertigte Rezension kann aus verschiedenen Fällen vorliegen, zum Beispiel dann, wenn Ihr Unternehmen von jemandem bewertet wird, der überhaupt keine Dienstleistung in Anspruch genommen und kein Produkt erworben hat. Wer eine Bewertung schreibt, ohne überhaupt jemals mit Ihrem Betrieb in Berührung gekommen zu sein, begibt sich aufs rechtliche Glatteis. Um völlig wahllose Rezensionen und absichtliche Rufschädigung zu vermeiden, sieht die Rechtsprechung in Deutschland deshalb auch vor, dass Portale, die Bewertungsmöglichkeiten in Form von Noten- oder Sternevergabe ohne schriftliche Erklärung anbieten, einen tatsächlichen Kontakt zwischen Rezensent und Unternehmen vorweisen können müssen. Zudem gibt es eine ganze Reihe anderer Gründe, warum eine Online-Rezension als ungerechtfertigt eingestuft werden kann:
- Lügen und Unwahrheiten: Kann nachgewiesen werden, dass jemand im Netz Falschnachrichten über Sie verbreitet oder Ihren Betrieb absichtlich negativ bewertet, dann können diese Inhalte womöglich gelöscht werden.
- Strafrechtlich relevante Inhalte: Macht sich ein Rezensent der Verleumdung oder der Beleidigung schuldig oder droht er Ihnen oder Ihren Mitarbeitern und Angestellten, dann kann er dafür belangt werden.
- Verstöße gegen den Datenschutz: Werden in einer Rezension persönliche Informationen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Ihres Unternehmens preisgegeben oder Klarnamen genannt, ist das im Regelfall unzulässig.
So gehen wir vor, um unfaire Bewertungen zu entfernen
Mit ARAG web@aktiv, der Rechtschutzversicherung für Ihr digitales Leben, schützen Sie sich und Ihr Unternehmen nicht nur vor Betrug und Kriminalität im Netz, sondern auch vor Diffamierung und Rufschädigung durch Dritte. Haben Sie ungerechtfertigte oder unfaire Kommentare und Rezensionen über sich und Ihren Betrieb in Foren oder auf Bewertungsportalen gefunden, dann stehen wir Ihnen zur Seite – und leiten die Fälle direkt an unsere Spezialisten weiter. Diese werten die Inhalte aus, geben eine Einschätzung ab und prüfen potenzielle Löschungen. Die Kosten für das endgültige Entfernen von rufschädigenden Beiträgen trägt die ARAG – und das sogar für Inhalte, die bis zu 5 Jahre alt sind.
Jetzt Hilfe beim Entfernen unfairer Bewertungen erhalten:
Das interessiert unsere Kunden
Für Besitzer eines Unternehmens, das bei Google registriert ist und unangemessene oder falsche Bewertungen erhalten hat, gibt es ohne die Hilfe von Spezialisten nur eine Möglichkeit, gegen die Inhalte vorzugehen: die direkte Beschwerde bei Google selbst. Dazu rufen Sie Ihren Brancheneintrag in der Google-Suche oder über Google-Maps auf und wählen die entsprechende Bewertung aus. Dann klicken Sie auf das kleine Fahnensymbol, um den Erfahrungsbericht oder die Bewertung zu melden. Dieser Vorgang kann laut Google jedoch „längere Zeit dauern“ und ist nicht immer erfolgsversprechend.
Um allein gegen eine unangemessene Bewertung auf Amazon vorzugehen, bleibt Ihnen nur die direkte Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen selbst. Dabei gilt, dass Amazon Kundenbewertungen laut eigenem Bekunden „selbst dann nicht entfernt, wenn diese ungerechtfertigt sind oder das Problem geklärt wurde“. Vielmehr werden Erfahrungsberichte und Rezensionen nur gelöscht, wenn eine Bewertung Wörter enthält, die allgemein als anstößig oder vulgär gelten, wenn verkäuferspezifische oder personenbezogene Daten preisgegeben werden oder wenn es sich um eine Produktrezension handelt, die kein konkretes Feedback zum Service des Verkäufers enthält.
Als Ebay-Mitglied haben Sie mehrere Möglichkeiten gegen ungerechtfertigte Negativbewertungen vorzugehen. Zum einen können Sie eine Bewertung melden, wenn ein Nutzer – zum Beispiel durch Beleidigungen – gegen die Ebay-Richtlinien verstoßen hat. Zum anderen können Sie den Käufer Ihres Produkts mittels eines speziellen Formulars darum bitten, eine negative Bewertung zu überarbeiten. Darüber hinaus steht es Ihnen als Verkäufer offen, auf unliebsame Bewertungen zu antworten, um mögliche Missverständnisse zu klären oder andere Kunden auf potenzielle Unwahrheiten hinzuweisen.
Wollen Sie als Unternehmer auf eigene Faust gegen unfaire Bewertungen auf Facebook vorgehen, dann bleibt Ihnen einzig die Möglichkeit, die Bewertungsfunktion komplett zu deaktivieren. Dazu rufen Sie das Einstellungsmenü auf Ihrer Facebook-Geschäftsseite auf, klicken links auf „Seite bearbeiten“, setzen den Button „Bewertungen“ auf „Aus“ und speichern die Einstellungen. Facebook selbst löscht Bewertungen nur dann, wenn Sie aufgrund von vulgärer Sprache oder Beleidigungen gegen die Facebook-Richtlinien verstoßen.
Das Bewertungsportal Kununu bietet Mitarbeitern und Bewerbern die Möglichkeit, Unternehmen und Arbeitgeber zu bewerten. Haben Sie selbst auf Kununu eine negative Bewertung erhalten, die Ihrer Meinung nach unangemessen ist, dann können Sie die Kommentarfunktion für eine Gegendarstellung nutzen. Eine Löschung von Bewertungen nimmt Kununu „grundsätzlich nicht vor“, insofern sie formell nicht gegen die Richtlinien des Portals verstoßen.
Ohne Rechtsbeistand bleiben Ihnen auf Bewertungsportalen wie Yelp und TripAdvisor, auf denen Kunden und Gäste Ihre Einschätzung zu Restaurants und Hotels abgeben, kaum Möglichkeiten, effektiv gegen Negativbewertungen vorzugehen. Oft ist die Löschung des eigenen Unternehmenseintrags auf der Seite die einzige verbleibende Option, um unfaire Bewertungen endgültig aus dem Netz zu verbannen.
Bewertungen auf Jameda können nicht einfach auf eigene Faust gelöscht werden. Registrierten Ärztinnen und Ärzten steht es jedoch offen, problematische Bewertungen prüfen zu lassen. Dazu können sie ein entsprechendes Formular ausfüllen aufgrund dessen von Jameda ein Prüfprozess eingeleitet wird. Für dessen Dauer wird die Bewertung offline genommen: „Als Ergebnis der Prüfung wird die Bewertung entweder wieder veröffentlicht oder gelöscht, wenn sich darin nicht beweisbare Tatsachenbehauptungen befinden oder sie gegen die jameda Nutzungsrichtlinien verstößt.
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