Was die Corona-Krise für Vereine und Verbände bedeutet
Aktualisiert am 25.02.2022
Mannschaftssport und andere sportlichen Aktivitäten können immer noch nicht komplett wieder aufgenommen werden. Die Einschränkungen des Vereinslebens schaden der Vereinskultur in Deutschland. Daher unterstützen wir Vereine bei ihrem unermüdlichen Einsatz, Sport möglich zu machen. Lesen Sie, was jetzt wichtig ist und wie wir Sie absichern.
25.02.2022
Corona: So sind Sportvereine aktuell abgesichert
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) stellt die Gesellschaft seit zwei Jahren vor Herausforderungen und beeinträchtigt dabei auch den organisierten Sportbetrieb. Seit dem Frühjahr 2020 hat die ARAG Sportversicherung den Versicherungsschutz auf die angepassten Aktivitäten abgestellt. In der Lockdownphase mussten die Sportorganisationen vorübergehend ihren Betrieb einstellen. Die Vereinsmitglieder waren in dieser Zeit über den Sportversicherungsvertrag bei der privaten Sportausübung unfallversichert. Da ein erneuter Lockdown nicht absehbar ist, wurde die Zusage an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Hintergrund ist, dass einzelne Vereine durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Virusverbreitung (2-G plus) ihren Sportbetrieb oder den Sportbetrieb einzelner Abteilungen einstellen.
Die zwischen den Landessportbünden/Landessportverbänden und der ARAG vereinbarten Sportversicherungsverträge gewähren den Vereinen bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie den Mitgliedern bei der Teilnahme daran Versicherungsschutz. Dieser umfasst unter anderem eine Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder bei Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, zum Beispiel bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung.
Das wurde neu geregelt
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Temporäre Deckungserweiterung der Sport-Unfallversicherung
Seit dem 01.02.2022 besteht – zunächst befristet bis zum 31.07.2022 – der Versicherungsschutz aus der Sport-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder auch bei individuellen sportlichen Aktivitäten (Einzeltraining), soweit der eigene Verein oder einzelne Vereinsabteilungen vorübergehend coronabedingt keinen Sportbetrieb anbietet. Gründe dafür können sein, dass gesetzliche Regelungen nicht umgesetzt werden können oder dass der reguläre Sport- und Spielbetrieb behördlich untersagt wird. Die versicherte private Sportausübung ist regional auf die Wohnsitznähe begrenzt (max. 50 km). -
Soziales Engagement der Vereine
Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird durch aktives Handeln Solidarität gezeigt, das über den Sportversicherungsvertrag versichert ist. -
Organisation des Vereinsbetriebs
Über digitale Medien organisierte Zusammenkünfte sind unverändert im Rahmen des Sportversicherungsvertrags versichert. Hierzu zählen zum Beispiel Videokonferenzen zum Abhalten einer Vorstands- oder Abteilungssitzung, auch wenn diese von außerhalb (zum Beispiel dem eigenen Zuhause) geführt werden. -
Sport für Vereinsmitglieder
Um den Sportbetrieb aufrechtzuerhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videokonferenzen statt. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert. -
Tätigkeiten auf der Vereinsanlage
Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehören zum Beispiel die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.
Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag
Ihre persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung sind unverändert für Sie erreichbar. Bitte lassen Sie uns Ihre Anfrage bevorzugt per E-Mail oder telefonisch zukommen. Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Telefonnummer) über die wir Sie am besten erreichen können.