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Sie planen einen Angehörigen oder Ihren Partner zu Hause zu pflegen? Wir möchten Sie gerne dabei begleiten und mit unseren Informationen unterstützen. Wichtig ist, dass Sie früh und offen mit allen Beteiligten darüber sprechen, wie das zu organisieren ist, wenn beispielsweise der Partner oder die Eltern nicht mehr alleine zurechtkämen. So werden Sie von einem plötzlichen Pflegefall nicht unvorbereitet überrascht und sind jederzeit in der Lage ist, souverän zu handeln. Und wenn Sie die Pflege nicht alleine schaffen, können Sie sich immer noch professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst holen.

Eltern oder den Partner zu Hause pflegen

Eltern oder den Partner zu Hause pflegen

Die gewohnte Umgebung gibt Sicherheit. Ein Glück, wer pflegende Angehörige in der Familie hat, die ihre Hilfe anbieten, die vertraut sind und die persönlichen Eigenheiten bestens kennen. Menschen, die sich kümmern, ohne auf die Uhr zu schauen. Die Pflege zu Hause ist auch die kostengünstigste Lösung. Die Pflegeversicherung zahlt bei der Betreuung durch Angehörige ein von der Pflegestufe beziehungsweise vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung dieser Mittel frei entscheiden.

Doch nicht jeder ist emotional und körperlich in der Lage, die Pflege der Eltern oder des Partners zu übernehmen. Manchmal fehlt es auch einfach an Fachwissen. Und nicht zuletzt, werden einige Familien von der Pflegebedürftigkeit etwa nach einem Sturz oder Unfall überrascht.

Damit die Pflege Ihres Partners oder Ihrer Eltern zu Hause reibungslos klappt, haben wir für Sie drei Fragen, die Sie sich rechtzeitig in Ihrer Familie stellen sollten:

 

Wie kann die Wohnung für die Pflege optimiert werden?

Ziehen Rollstuhl oder Rollator in eine Wohnung ein, werden Sie schnell feststellen, ob diese barrierefrei ist. Kleinigkeiten wie das Entfernen von Teppichen als Stolperfallen können Sie leicht selbst erledigen.

Bitten Sie Ihren Hausarzt nach einer Verordnung von Hilfsmitteln wie einem erhöhten Toilettensitz, einem Dusch- oder Badewannensitz, einem Badewannenlifter oder Badewannengriffen. Diese können Sie dann über ein Sanitätshaus beziehen.

Muss das Bad umgebaut werden, damit Waschbecken und Dusche mit einem Rollstuhl ansteuerbar beziehungsweise befahrbar sind, ist die Pflegekasse Ihr erster Ansprechpartner. Sie erhalten beispielsweise einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen im Bad.

Unser Tipp
Fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt, ob Sie den Umbau als "Außergewöhnliche Belastung" von der Steuer absetzen können.

 

So werden Pflegende unterstützt

  • Wenn Sie Angehörige pflegen, haben Sie einen Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherung. Voraussetzung: Sie kümmern sich nicht erwerbstätig mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei oder mehr Tagen um eine pflegebedürftige Person, die wenigstens den Pflegegrad 2 hat. Außerdem muss die Pflege in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.
  • Bei der Ausübung von Pflegetätigkeiten und bei Hilfen zur Haushaltsführung sind Sie dann beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Wohnen Sie nicht bei der Person, die Sie pflegen, sind auch Unfälle auf Ihrem Hin- oder Rückweg zur Pflege versichert. Geben Sie gar Ihren Beruf für die Pflege auf, zahlt die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung weiter, sofern dort vorher eine Pflichtversicherung bestand.
  • Wenn Sie neben der Pflege zudem nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung. Wie sich die Beiträge auf die spätere Rente auswirken, hängt unter anderem vom Pflegegrad und dem zeitlichen Aufwand der Pflege ab.
  • Sie können sich die Pflege mit einer anderen Person teilen, solange jeder der Pflegenden mindestens zehn Stunden wöchentlich für die Pflege aufwendet.
 

Wie können sich Pflegende entlasten?

Wenn Sie sich nicht rund um die Uhr in die Pflege einbringen können oder einfach zeitweise Unterstützung brauchen, gibt es viele Möglichkeiten der Entlastung. Lassen Sie beispielsweise „Essen auf Rädern“ kommen. Entsprechende Anbieter finden Sie beispielsweise übers Internet. Oder lassen Sie sich von einem Pflegedienst helfen. Worauf Sie dabei achten sollten, steht in unserem ausführlichen Artikel "Pflege mit dem Pflegedienst organisieren".

 

Hilfe aus dem Ausland

Hilfe kommt immer öfter aus dem Ausland. Seit 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Seit 2014 können auch rumänische und bulgarische Staatsangehörige ohne weitere Formalitäten in Deutschland arbeiten.

Gut zu wissen: Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte
Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben laut Bundesarbeitsgericht (Az.: AZR 505/20) Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört auch der Bereitschaftsdienst. Dieser kann unter anderem darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, bei Bedarf zu allen Tag- und Nachtstunden Arbeit zu leisten.

 

Wie sieht es mit der Finanzierung aus?

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, erhält dieser, wenn er eine Pflegestufe hat, finanzielle Unterstützung. Pflegegeld für häusliche Pflege wird von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt. Wie viel dem Pflegebedürftigen zusteht, lesen Sie in unserem Artikel

Sollte noch keine Pflegegrad vorhanden sein, erklären wir Ihnen in unserem Artikel Schritt für Schritt, was zu tun ist.

 

Unser Tipp:
Viele wissen nicht, dass Pflegebedürftige Anspruch auf monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel haben. So lassen sich beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen finanzieren. Sie müssen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, was möglicherweise auch von Ihrem Sanitätshaus übernommen wird. Einfach mal nachfragen.

 
Die Pflege zu Hause
 

Unbedingt lesen: Tipps & Hilfe für pflegende Angehörige

Jeder hat das Recht, nahe Angehörige zu pflegen. Zu diesen Angehörigen zählen Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister sowie Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.

Dafür können Sie als Arbeitnehmer Pflegezeit beantragen, die im Regelfall nicht verwehrt werden darf. Erfahren Sie als pflegende Angehörige, welche Unterstützung samt finanzieller Hilfe Sie beziehen können und wie Sie idealerweise versichert sein sollten.

 
 

Wie ist es um Ihre eigene Pflege bestellt?

Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie sich so früh wie möglich, in Sachen Pflege privat vorzusorgen – denn es lohnt sich. Je jünger Sie sind, desto besser ist das Preis-Leistungs-Verhältnis.

 

Pflegezusatzversicherung

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung brauchen Sie keine Gedanken an mögliche Pflegekosten zu verschwenden, die im Falle einer unerwarteten Pflegebedürftigkeit oder für ein Pflegeheim im Alter anfallen.

 
 

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