Pflege-Bahr
Da die gesetzliche Pflegeversicherung bekanntlich nicht reicht, unterstützt der Staat Ihre Eigeninitiative durch ein Förderprogramm.
Pflege-Bahr abschließen Beraten lassenPflege-Bahr: Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat
Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung – auch Pflege-Bahr genannt – wird mit 60 Euro pro Jahr bezuschusst. Unser dazu passendes Produkt heißt ARAG FörderPflege und ist der optimale Ergänzungsbaustein zu unserem Pflegetagegeld oder unserer Pflegekostenversicherung. Ihre Vorteile mit Pflege-Bahr:
(Wählen Sie den Versicherungsschutz "Förderpflege PF")
Mehr als zwei Millionen Menschen sind bereits heute in Deutschland auf Pflege angewiesen. Und es werden stetig mehr. Auf sie kommen neben physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt lediglich eine Grundversorgung.
Weil die staatlichen Leistungen die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel nicht decken, kann im Pflegefall ein hoher Eigenanteil fällig werden. Besonders bei der Einstufung in einen höheren Pflegegrad. Reichen die Einkünfte aus Rente oder Pension und das Privatvermögen nicht aus, werden die nächsten Angehörigen für die Finanzierung der Restkosten herangezogen. Erst wenn alle finanziellen Spielräume ausgeschöpft sind, kommt der Staat für die Restkosten auf.
Mit dem staatlich geförderten Pflege-Bahr können Sie diese Versorgungslücke teilweise ausgleichen. Möchten Sie jedoch im Falle von Pflegebedürftigkeit Ihre finanzielle Freiheit in möglichst ganz bewahren und im Fall der Fälle auch Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder vor eventuell hohen Extrakosten schützen, sollte die Absicherung mit Pflege-Bahr nur ein ergänzender Baustein Ihrer privaten Pflegevorsorge sein.
Eine Beispielrechnung
Die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim kostet |
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt maximal |
Somit müssten Sie im Pflegefall selbst zahlen |
ca. 3.500 € pro Monat | 2.005 € pro Monat | 1.495 € pro Monat |
Bitte beachten:
Ab 2022 erhalten Heimbewohner einen Zuschuss von fünf Prozent zu ihrem Eigenanteil an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres, den wir in unserer Beispielrechnung noch nicht berücksichtigt haben. Bei längerem Aufenthalt im Pflegeheim erhöht sich dieser staatliche Zuschuss über die Jahre bis auf 70 Prozent. Der Eigenanteil an den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bleibt nach wie vor unverändert.
Mehr erfahren Sie hier.
Was unser Pflege-Bahr leistet
- Sie erhalten ein Pflegemonatsgeld abhängig vom Pflegegrad – mindestens 600 Euro in Pflegegrad 5.
- Das Pflegemonatsgeld ist frei verfügbar, das heißt: Die Auszahlung der Leistungen ist nicht an die Art der Pflege gebunden.
- Monatsgeld und Beitrag sind für jedes Eintrittsalter so festgelegt, dass Sie immer die volle staatliche Förderung erhalten.
So ist das Pflegemonatsgeld gestaffelt
Im Pflegefall zahlen wir das Pflegemonatsgeld. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad in den Sie eingestuft werden. So zahlen wir zum Beispiel bei einem Pflegemonatsgeld von 600 Euro in den einzelnen Pflegegraden pro Monat folgende Beträge aus:
Eine Beispielrechnung
Pflegegrad 1 | 10 % von 600 Euro | = 60 Euro |
Pflegegrad 2 | 20 % von 600 Euro | = 120 Euro |
Pflegegrad 3 | 30 % von 600 Euro | = 180 Euro |
Pflegegrad 4 | 40 % von 600 Euro | = 240 Euro |
Pflegegrad 5 | 100 % von 600 Euro | = 600 Euro |
Warum lohnt es sich, Pflege-Bahr jetzt abzuschließen?
Ganz einfach: Je jünger Sie sind, wenn Sie unseren Pflege-Bahr abschließen, desto mehr Leistung können Sie von uns im Pflegefall erwarten. Wie Sie in dem Rechenbeispiel sehen, ist das ausgezahlte Monatsgeld fast doppelt so hoch, wenn Sie Pflege-Bahr mit 30 Jahren anstatt beispielsweise mit 50 Jahren abschließen. Und das bei gleichem Beitrag!
Eine Beispielrechnung
Eintrittsalter |
Monatsbeitrag (Beitrag inkl. staatlicher Zulage in Höhe von 5 €) |
Monatsgeld im Pflegegrad 5 |
---|---|---|
30 Jahre | 15 € | 833,40 € |
40 Jahre | 15 € | 600,00 € |
50 Jahre | 21,60 € | 600,00 € |
Sie erhalten umgehend Zugang zu unserem Dokumenten-Center
Ganz gleich, welche Versicherung Sie bei uns abschließen: Sobald Sie unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank.
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So können Sie den Pflege-Bahr ergänzen: