Pflegezusatzversicherung
Für ein Leben, das auch im Alter selbstbestimmt bleibt.
Verwirklichen Sie im Fall der Fälle Ihre Vorstellung von guter Pflege und sichern Sie sich gegen die Kosten ab.
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Pflegezusatzversicherung für finanzielle Unabhängigkeit
Jeder von uns ist über die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert. Ob im Pflegeheim oder in den eigenen vier Wänden: Kosten, die im Falle von Pflegebedürftigkeit anfallen, werden übernommen – allerdings nur zu einem gewissen Anteil.
Es entsteht eine Versorgungslücke, die Sie oder Ihre Angehörigen aus Ihrem Vermögen schließen müssen. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung bewahren Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall.
Mit privater Pflegezusatzversicherung die Versorgungslücke schließen
Ein selbstbestimmtes Leben und freie Entscheidungen trotz Pflegebedürftigkeit? Die private Pflegezusatzversicherung der ARAG macht’s möglich.
3 Lösungen – Pflegezusatzversicherungen im Vergleich
Ob frei verfügbares Pflegetagegeld, Erstattung bestimmter Pflegekosten oder staatlich geförderte Basisabsicherung: Mit unseren drei Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung finden Sie genau den Schutz, der zu Ihren Vorstellungen passt.
Pflegebedarf verstehen: Was kostet ein Pflegefall wirklich?
Ob zu Hause oder im Heim, Pflege kostet. So können je nach Pflegegrad monatlich mehrere Tausend Euro anfallen. Die Pflegekasse zahlt nur einen bestimmten Anteil davon, den Rest tragen Betroffene oft selbst. So beträgt der durchschnittliche Eigenanteil im Heim im ersten Jahr 2.984 €.
Monatliche Pflegekosten und Kassenleistungen im Vergleich (2025)
Pflegegrad |
Gesamtkosten ambulant* |
Kassenleistung ambulant (Pflegesachleistung) |
Gesamtkosten stationär (ca.) |
Kassenleistung stationär |
---|---|---|---|---|
PG 1 |
300–600 € |
131 € (Entlastungsbetrag) |
2.984 € |
131 € (Entlastungsbetrag) |
PG 2 |
1.000–1.400 € |
796 € |
2.984 € |
805 € |
PG 3 |
1.500–2.000 € |
1.497 € |
2.984 € |
1.319 € |
PG 4 |
1.900–2.500 € |
1.859 € |
2.984 € |
1.855 € |
PG 5 |
2.200–2.800 € |
2.299 € |
2.984 € |
2.096 € |
Kundenstimmen zur ARAG Pflegeversicherung
Wer heute vorsorgt, schützt nicht nur sich selbst, sondern entlastet auch Angehörige.
"Als mein Vater Pflegegrad 4 bekam, mussten wir von heute auf morgen Entscheidungen treffen und Kosten stemmen, mit denen niemand gerechnet hatte."
Thomas Bercher
47 Jahre aus Berlin
"Ich wollte nie, dass meine Tochter mal für mein Pflegeheim zahlen muss. Deshalb habe ich rechtzeitig vorgesorgt."
Helga Mauer
63 Jahre aus Hannover
Noch Fragen zur Pflegezusatzversicherung?
Ja, denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt diese Lücke und sorgt dafür, dass Sie im Pflegefall finanziell abgesichert sind, ob zu Hause oder im Heim.
Entlastung für Sie und Ihre Familie
Ganz gleich, in welchen Pflegegrad Sie möglicherweise eingestuft werden: Sie können eine fachkundige Pflege nach Ihren individuellen Ansprüchen sicherstellen, ohne dass Ihre Rente oder Vermögenswerte deshalb aufgezehrt werden. Zugleich schützen Sie Ihre Angehörigen. Denn wenn Ihre privaten Mittel nicht ausreichen oder diese aufgebraucht sind, müssen Ihre Kinder oder der Ehepartner den Eigenanteil Ihrer Pflegekosten tragen. Dies gilt immer im Rahmen gesetzlicher Vorgaben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Elternunterhalt.
Die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad und danach, ob die Pflege zu Hause oder stationär erfolgt. Grundsätzlich beteiligt sich die Pflegekasse an den Grundkosten für Pflege und Betreuung, nicht aber an Unterkunft und Verpflegung im Heim.
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick:
- Pflegegeld für private Pflege zu Hause
- Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste
- Zuschüsse für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Teilweise Übernahme der Kosten im Pflegeheim
Was nicht abgedeckt ist:
- Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten im Heim
- Eigenanteile, die je nach Pflegegrad mehrere Tausend Euro im Monat betragen können
- Individuelle Extras oder Komfortleistungen
Stationäre Pflege im Heim kostet im Durchschnitt ca. 2.984 €, unabhängig vom Pflegegrad. Pflegebedürftige müssen davon im Schnitt fast den gesamten Betrag selbst zahlen (der durchschnittliche Eigenanteil beträgt 2025 rund 2.984 € monatlich im ersten Jahr). Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen festen Anteil, der mit steigendem Pflegegrad zunimmt, aber die Gesamtkosten meist nicht wesentlich senkt.
Die Kosten für ambulante Pflege zu Hause sind regional unterschiedlich und hängen von Pflegegrad und Pflegeform ab. Orientieren können Sie sich aber an folgenden Werten (Stand 2025):
- PG 1 300–600 €
- PG 2 1.000–1.400 €
- PG 3 1.500–2.000 €
- PG 4 1.900–2.500 €
- PG 5 2.200–2.800 €
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Denn wer jung und gesund ist, zahlt deutlich geringere Beiträge und wird meist ohne Einschränkungen aufgenommen. Ein Beispiel: Schließen Sie eine ARAG Zusatzpflegeversicherung mit 30 Jahren ab, wird diese 47,65 € pro Monat kosten. Mit 50 sind es bereits 91,75 € monatlich.
Für wen lohnt sich der Abschluss besonders?
- Für alle, die nicht möchten, dass Angehörige im Pflegefall finanziell einspringen müssen
- Für Selbstständige, die im Alter nicht auf hohe Rentenleistungen zählen können
- Für Menschen mit Vermögen, das im Pflegefall geschützt werden soll
- Für Familien, die finanzielle Planbarkeit und Entlastung wollen
Wenn keine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wurde, greift im Pflegefall ausschließlich die gesetzliche Pflegeversicherung. Da die staatliche Grundversorgung jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten abdeckt, müssen Betroffene mit Folgen rechnen:
- Hohe Eigenanteile müssen aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen gezahlt werden
- Rente und Ersparnisse können schnell aufgebraucht sein
- Kinder oder Ehepartner werden finanziell herangezogen (Elternunterhalt)
- Wahlmöglichkeiten bei der Pflege sind oft eingeschränkt, z. B. bei Heimen, Ausstattung oder zusätzlichen Leistungen
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach Pflegegrad (Stand: 2025)
Pflegegeld (häusliche Pflege)
- PG 1: –
- PG 2: 347 €
- PG 3: 599 €
- PG 4: 800 €
- PG 5: 990 €
Pflegesachleistungen (Pflegedienst)
- PG 1: –
- PG 2: 796 €
- PG 3: 1.497 €
- PG 4: 1.859 €
- PG 5: 2.299 €
Tages- und Nachtpflege
- PG 1: –
- PG 2: 721 €
- PG 3: 1.357 €
- PG 4: 1.685 €
- PG 5: 2.085 €
Stationäre Pflege (Pflegeheim)
- PG 1: –
- PG 2: 805 €
- PG 3: 1.319 €
- PG 4: 1.855 €
- PG 5: 2.096 €
Weiter Leistungen für alle Pflegegrade
- Entlastungsbetrag:
monatlich 131 € - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
monatlich 42 € - Wohnumfeldverbesserung:
einmalig bis zu 4.180 € pro Maßnahme - Kurzzeit- und Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2):
jährlich 1.774 €
Das hängt davon ab, welche Pflegezusatzversicherung Sie abschließen:
- Die Pflegekostenversicherung erstattet ambulante Pflegekosten gegen Nachweis.
- Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt das vereinbarte Tagegeld nur bei Pflege im Heim ab Pflegegrad 2.
- Die FörderPflege (Pflege-Bahr) leistet unabhängig von der Pflegeform, deckt also auch die Pflege zu Hause ab.
Abschluss & Tarife
Ja, Sie können auch für Angehörige wie Eltern, Partner oder Kinder eine Pflegeversicherung abschließen, allerdings nur mit deren Zustimmung. Der Versicherungsnehmer (also die versicherte Person) muss den Antrag selbst unterschreiben oder ausdrücklich zustimmen, da der Vertrag persönliche Gesundheitsdaten betrifft. Sie können aber als zahlende Person auftreten, selbst wenn Sie nicht versichert sind.
Für die meisten ARAG Pflegezusatzversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Dabei werden einige Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand gestellt. Diese helfen, das individuelle Risiko einzuschätzen und bestimmen mit über Beitragshöhe und Versicherbarkeit.
Ausnahme: Pflege-Bahr ist eine Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Sie wurde eingeführt, um allen Menschen, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand, den Zugang zu einer privaten Pflegevorsorge zu ermöglichen. Die Pflege-Bahr-Versicherung bietet eine Grundabsicherung im Pflegefall und wird vom Staat mit 60 € jährlich gefördert.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie, sobald Pflegebedürftigkeit eintritt! Ganz gleich, ob sich der Pflegefall vorher ankündigt oder die Versorgung schlagartig notwendig wird: Bei unserem Pflegetagegeld und unserer Pflegekostenversicherung gibt es keine Wartezeit.
Was das konkret für Sie bedeutet? Ganz einfach: Sie beziehen unsere Leistungen, wenn Sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft worden sind. (Das Pflegetagegeld erhalten Sie ab Pflegegrad 2 in vollstationärer Pflege).
So können Sie möglichst schnell die fachkundige Pflege organisieren und langfristig sicherstellen. Dabei helfen wir Ihnen gern, zum Beispiel durch die Empfehlung eines geeigneten Pflegedienstes.
Lediglich beim Pflege-Bahr gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von fünf Jahren.
Eine starre Altersgrenze gibt es bei der ARAG nicht. Auch im höheren Alter ist der Abschluss grundsätzlich möglich. Wer jedoch erst spät einsteigt, muss mit höheren Beiträgen und möglicher Ablehnung nach der Gesundheitsprüfung rechnen.
Eine Pflegezusatzversicherung für Rentner ist daher zwar möglich, aber oft deutlich teurer. Unser Tipp: Frühzeitig vorsorgen und so langfristig von besseren Konditionen profitieren.
Zusätzliche Pflegevorsorge ist günstiger, als Sie möglicherweise denken. Vor allem, wenn Sie schon früh damit beginnen. Denn sowohl für unsere Pflegekostenversicherung als auch das Pflegetagegeld gilt: Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind Ihre Beiträge!
Preisbeispiel für 100 % Erstattungsstufe und Tagessatz 50 €
Abgeschlossen mit |
Pflegekostenversicherung (Tarif 68) |
Pflegetagegeldversicherung (Tarif 69) |
FörderPflege mit Pflege-Bahr (Tarif PF) |
---|---|---|---|
30 Jahren |
47,65 € im Monat |
13,95 € im Monat |
10 € im Monat |
40 Jahren |
64,45 € im Monat |
18,55 € im Monat |
11 € im Monat |
50 Jahren |
91,75 € im Monat |
25,85 € im Monat |
17,80 € im Monat |
Die genaue Höhe Ihres Pflegeversicherungsbeitrags hängt unter anderem von Eintrittsalter, gewähltem Tarif und Leistungshöhe ab. Mit wenigen Klicks erfahren Sie, was Ihre Pflegezusatzversicherung kostet – transparent, individuell und unverbindlich.
Jetzt Ihren Beitrag berechnen Beraten lassenDie optimale Absicherung hängt von Ihrer Lebenssituation ab und davon, wie viel Spielraum Sie sich im Pflegefall wünschen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, jedoch können Sie sich an folgenden Richtwerten orientieren:
Die durchschnittlichen Pflegekosten im Heim liegen bei rund 3.000 € monatlich. Trotz Pflegeversicherung bleibt meist ein Eigenanteil von rund 2.000–3.000 € pro Monat, abhängig von Pflegegrad, Region und individueller Versorgung. Unsere Empfehlung: Sichern Sie sich so ab, dass Sie diese Lücke decken können, zum Beispiel mit:
- 2.000 € monatlicher Erstattung in der Pflegekostenversicherung oder
- einem Pflegetagegeld von 60–80 € pro Tag, je nach Pflegegrad
Je höher Ihr Schutz, desto mehr Selbstbestimmung und desto weniger Belastung für Ihre Angehörigen. Wer besonderen Wert auf Komfort, Einzelzimmer oder Pflege zu Hause legt, sollte ggf. eine höhere Summe wählen.
Ja, grundsätzlich können Sie die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben. Ob Sie jedoch davon profitieren, ist eine andere Frage. Das hängt nämlich davon ab, ob der jährliche Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist:
- 1.900 € für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner,
- 2.800 € für Selbstständige.
In vielen Fällen sind diese Beträge bereits durch Ihre Kranken- und Pflegepflichtversicherung abgedeckt. Dann wirkt sich die Pflegezusatzversicherung steuerlich leider nicht mehr aus. Angeben sollten Sie sie aber trotzdem.
Im Pflegefall
Im Pflegefall ist das Wichtigste: Sie müssen sich nicht allein durch den Papierkram kämpfen. Sobald bei Ihnen oder einer versicherten Person eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, also eine Einstufung in einen Pflegegrad vorliegt, können Sie die Leistung ganz unkompliziert bei der ARAG beantragen. So funktioniert’s:
- Pflegegradbescheid der Pflegekasse bereithalten,
- Leistungsantrag bei der ARAG einreichen (online oder schriftlich),
- Ggf. Nachweise oder Rechnungen, je nach Tarif, mitschicken.
Unser Service-Team unterstützt Sie gern, zum Beispiel bei der Suche nach Pflegediensten oder beim Ausfüllen der Unterlagen. Im Ernstfall zählt jede Entlastung.
Sobald Ihr Leistungsantrag vollständig bei der ARAG eingegangen ist und alle nötigen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag schnellstmöglich geprüft und ausgezahlt.
In der Regel erfolgt die erste Auszahlung innerhalb weniger Tage nach Bewilligung. Danach laufen monatliche Zahlungen zuverlässig und pünktlich, solange die Voraussetzungen bestehen.
Wenn Ihre Pflegebedürftigkeit zurückgeht oder ganz entfällt, zum Beispiel nach einer Reha oder Genesung, endet auch die Leistungszahlung der Pflegezusatzversicherung.
Das bedeutet aber nicht, dass der Versicherungsschutz erlischt. Ihre Police bleibt aktiv und Sie sind weiterhin abgesichert, falls zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Pflegegrad festgestellt wird.
Wichtig: Informieren Sie die ARAG, wenn sich Ihr Pflegegrad ändert oder Sie gar keinen mehr haben. So stellen Sie sicher, dass die Leistungen korrekt abgerechnet werden und Sie im Fall der Fälle sofort wieder geschützt sind. So entstehen keine Nachzahlungen oder Rückforderungen und Sie zahlen lediglich weiterhin Ihre monatlichen Beiträge.
Das hängt davon ab, welche Pflegezusatzversicherung Sie abgeschlossen haben:
- Beim Pflegetagegeld gilt: Sie erhalten einen festen Betrag pro Tag – ohne Nachweise. Das Geld steht Ihnen zur freien Verfügung, unabhängig davon, wie Sie es verwenden.
- Bei der Pflegekostenversicherung sieht es anders aus: Hier werden tatsächliche Pflegekosten anteilig erstattet. Dafür müssen Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise einreichen.
- Bei Pflege-Bahr (ARAG FörderPflege) sind ebenfalls keine Einzelnachweise erforderlich. Die Leistung erfolgt pauschal anhand Ihres Pflegegrads.
Überzeugt von den Pflegezusatzversicherungen?
Schieben Sie das Thema Pflege nicht auf die lange Bank. Wir beraten Sie gerne persönlich rund um die passende Lösung für Sie. Online, telefonisch oder vor Ort – ganz so, wie es Ihnen am besten passt.